
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Beitragszeiten
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Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Arbeitseinkommen sind die Beitragszeiten ausschlaggebend für die Höhe der späteren Rente. Die Beitragszeit wird entsprechend dem Verhältnis von in einem Jahr erzieltem persönlichen Bruttoarbeitsentgelt zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten berechnet und in Entgeltpunkte umgerechnet. Wenn z. B. 2004 das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten bei 29.428 Euro lag und das beitragspflichtige Einkommen einer Versicherten genauso hoch war, erhält sie hierfür einen Entgeltpunkt. Lag der Verdienst niedriger, liegt der Entgeltpunktwert unter 1,0, bei höherem Verdienst liegt er über 1,0. Entgeltpunkte gibt es auch für beitragsfreie und -geminderte Zeiten. Beitragsfreie Zeiten sind Anrechnungs-, Ersatz- oder Zurechnungszeiten, in denen die Versicherte keine Beiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung abführen konnte. Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, in denen sowohl Beiträge abgeführt, als auch Anrechnungs-, Zurechnungs- oder Ersatzzeiten geltend gemacht werden können. Nur Lücken – also Zeiten ohne Beitragszahlungen (Selbstständigkeit, Hausfrauen ohne Kinderberücksichtigungszeiten) – wirken sich negativ aus. Sie werden mit einem Verdienst von null Euro bewertet. Die Beitragszeiten werden unabhängig vom Familienstand angerechnet, wenn 25 Versicherungsjahre voll sind.
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