Beitragszeiten

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Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache"

Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich auch als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das Buch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.

Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter

Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 


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Beitragszeiten 

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Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Arbeitseinkommen sind die Beitragszeiten ausschlaggebend für die Höhe der späteren Rente. Die Beitragszeit wird entsprechend dem Verhältnis von in einem Jahr erzieltem persönlichen Bruttoarbeitsentgelt zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten berechnet und in Entgeltpunkte umgerechnet. Wenn z. B. 2004 das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten bei 29.428 Euro lag und das beitragspflichtige Einkommen einer Versicherten genauso hoch war, erhält sie hierfür einen Entgeltpunkt. Lag der Verdienst niedriger, liegt der Entgeltpunktwert unter 1,0, bei höherem Verdienst liegt er über 1,0. Entgeltpunkte gibt es auch für beitragsfreie und -geminderte Zeiten. Beitragsfreie Zeiten sind  Anrechnungs-, Ersatz- oder Zurechnungszeiten, in denen die Versicherte keine Beiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung abführen konnte. Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, in denen sowohl Beiträge abgeführt, als auch Anrechnungs-, Zurechnungs- oder Ersatzzeiten geltend gemacht werden können. Nur Lücken – also Zeiten ohne Beitragszahlungen (Selbstständigkeit, Hausfrauen ohne Kinderberücksichtigungszeiten) – wirken sich negativ aus. Sie werden mit einem Verdienst von null Euro bewertet. Die Beitragszeiten werden unabhängig vom Familienstand angerechnet, wenn 25 Versicherungsjahre voll sind.


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