
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Entgeltumwandlung
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Seit Februar 2003 haben Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern nach dem mit ver.di ausgehandelten Tarifvertrag die Möglichkeit, einen Teil ihrer Bruttobezüge in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umwandeln zu lassen. Für Beschäftigte bei Bund und Ländern gibt es eine solche Entgeltumwandlung noch nicht. Durch den TV-Eumw/VKA wird der Teil der Bezüge, der in die betriebliche Altersvorsorge fließt, steuerfrei gestellt (Höchstbetrag 2005 = 2.496 Euro). Zusätzlich müssen bis Ende 2008 keine Sozialabgaben dafür bezahlt werden.
Der Anspruch auf Entgeltumwandlung gegenüber einem kommunalen Arbeitgeber wurde mit der Änderung des Betriebsrentengesetzes durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 26.06.2001 möglich. Entgeltansprüche und Rahmenbedingungen, z. B. Dauer der Umwandlung, Wahl des Versorgungsträgers, Leistungsvoraussetzungen und -spektrum, können jedoch nur im Rahmen des Tarifvertrags geregelt werden.
Beispiel
Eine Beschäftigte im öffentlichen Dienst, 1969 geboren, angestellte Sachbearbeiterin, Abitur, ledig, Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, verdient 2.500 Euro brutto im Monat. Von den 1.458,17 Euro netto gehen 100 Euro im Monat in einen Vorsorgevertrag bei der VBL. Damit sind noch 2.400 Euro steuerpflichtig, so dass unterm Strich ein Nettogehalt von 1.347,09 Euro bleibt. 58,02 Euro beträgt in diesem Fall die Förderung, so dass die Beschäftigte selbst nur 41,98 Euro für ihre Altersversorgung aufwendet.
(Berechnung VBL)
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