
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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EU-Richtlinien
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Mit dem Antidiskriminierungsgesetz setzt die Koalitionsregierung die Vorgaben dreier EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierungen im Sinne des Art. 3 GG um:
- Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 (Antirassismusrichtlinie) zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft,
- Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 (Rahmenrichtlinie) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, und der
- Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlament und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Genderrichtlinie).
Gegen Entgeltdiskriminierung wendet sich die
- Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen.
Druck durch die EU
Einige gesetzliche Normen sind nur aufgrund von EU-Richtlinien in die Gesetze eingefügt worden, weil die meisten EU-Richtlinien eine Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten zwingend vorschreiben. In Deutschland geschieht dies, auch nach einer Übergangsfrist, oft erst nach Verwarnungen durch den Europäischen Gerichtshof.
Einige wenige Beispiele sollen dies verdeutlichen:
- Das Verbot der mittelbaren und unmittelbaren Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsplatz. Hierunter fällt die Norm, dass alle Ausschreibungen geschlechtsneutral erfolgen müssen.
- Das Gesetz zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
- Das Verbot der Entgeltdiskriminierung schreibt vor, dass für gleichwertige Arbeit gleicher Lohn bzw. gleiches Gehalt gezahlt werden muss.
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