
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung soll finanzielle Verluste bei Tod eines Ehegatten oder eines Elternteils ausgleichen und die wirtschaftliche Existenz sichern helfen. Sie wird ausbezahlt
- bei Tod eines Angehörigen
- erfüllter Wartezeit
- zusätzlicher persönlicher Voraussetzungen
- Einhaltung von Einkommensgrenzen und
- auf Antrag
Hinterbliebenenrenten sind die Witwen/Witwerrenten, Erziehungsrenten und die Halb/Vollwaisenrenten. An Zurückgebliebene aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften wird diese Rente nicht ausbezahlt (Urteil des Bundessozialgerichts vom August 2004, Az.: B 4 RA 29/03 R).
Ein Rechenbeispiel
Die Hinterbliebenenrente wird nur ungekürzt ausgezahlt, wenn das Einkommen oder die erwerbsähnlichen Einkünfte der Witwe 690 Euro (West) bzw. 606 Euro (Ost) nicht übersteigen. Alle Beträge darüber werden zu 40 Prozent angerechnet. Nur Zins- und Mieteinnahmen bleiben unberücksichtigt.
Hat ein Mann eine Rente von 925 Euro, die Ehefrau 200 Euro, bekommt die Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes eine Hinterbliebenenrente von 555 Euro (60 Prozent nach altem Recht) ungekürzt ausbezahlt, weil ihre Rente 690 Euro nicht übersteigt. Stirbt die Frau zuerst, wird angerechnet:
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| Mögliche Hinterbliebenenrente (60 Prozent von 200 Euro) | 120 Euro |
| Rente des Mannes | 925 Euro |
| anrechnungsfrei | 690 Euro |
| zu berücksichtigender Betrag | 235 Euro |
| 40 Prozent davon werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet | 94 Euro |
| verbleibende Hinterbliebenenrente | 26 Euro |
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Ungekürzt und ohne Anrechnung der eigenen Bezüge erhält die Witwe das Altersruhegeld des Verstorbenen nur drei Monate lang. Gleichstellungsbeauftragte warnen Frauen davor, ihre eigene Erwerbstätigkeit im Hinblick auf eine ungekürzte Hinterbliebenenrente so weit einzuschränken, dass sie nur 720 Euro ausbezahlt bekommen. „Dies kann für die Zukunft eine teure Fehlentscheidung sein, denn politisch ist die Hinterbliebenenrente immer der Gefahr von Kürzungen ausgesetzt", heißt es dazu im Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind Ansprüche daraus verfassungsrechtlich nicht abgesichert und Kürzungen durch Anrechnungen damit grundsätzlich zulässig. „Die Hinterbliebenenrenten sind also eine finanzielle Spielmasse bei der Neuordnung des Rentensystems, diese Ansprüche sind nicht gesichert". Das sind letztlich nur Rentenanwartschaften aus eigener Erwerbstätigkeit. .
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