
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Organisationsentscheidung
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Aufgrund einer Organisations- und Personalplanungsentscheidung kann eine für eine Beamtin oder Beamtenanwärterin freigehaltene Stelle vorübergehend auch mit einer Angestellten besetzt werden. Ohne Organisationsentscheidung muss der Dienstherr begründen, weshalb die Stelle für eine bestimmte Beamtin freigehalten wird. Sein Interesse und das der „beförderten“ Angestellten werden gegeneinander abgewogen. Das Interesse der Angestellten wiegt schwerer, je länger die vorübergehende Übertragung der anderen Tätigkeit dauert. Natürlich muss die eventuell höherwertige Tätigkeit entsprechend bezahlt werden. Der Dienstherr darf diese Praktik nicht ständig wiederholen. .
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