
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Pflegezeiten
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Wer nicht erwerbsmäßig einen Pflegedürftigen wenigstens 14 Stunden pro Woche zu Hause pflegt, für den werden seit 1995 Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Und zwar wird dabei ein fiktiver Verdienst zugrunde gelegt, der sich an der Stufe der Pflegebedürftigkeit und am Umfang der Pflege orientiert. Diesen Beitrag entrichten Pflegekassen oder private Versicherungen für die Pflegende an die gesetzliche Rentenversicherung.
Beispiel: Pflegestufe 1
Wöchentlicher Pflegeaufwand 14 und mehr Stunden = 26,6667 Prozent der Bezugsgröße = eine Beitragshöhe von 125,58 Euro (West) / 105,56 Euro (Ost)
Dieser Berechnung liegt ein fiktiver Verdienst von 644,00 Euro (West) / 541,33 Euro (Ost) zugrunde. Der monatliche Rentenertrag daraus sind 6,86 Euro (West) / 6,04 Euro (Ost).
Berechnungsbeispiel Stand 2004 aus „Ratgeber zur Rente") .
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