Pflegezeiten

Einfach Bild anklicken
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache"

Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich auch als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das Buch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.

Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter

Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 


Unsere Link-TIPPs für Urlaub, Freizeit und Geld: www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.hotelverzeichnis-online.de I 


Zur Übersicht des Frauenratgebers 

.

Pflegezeiten 

.

Wer nicht erwerbsmäßig einen Pflegedürftigen wenigstens 14 Stunden pro Woche zu Hause pflegt, für den werden seit 1995 Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Und zwar wird dabei ein fiktiver Verdienst zugrunde gelegt, der sich an der Stufe der Pflegebedürftigkeit und am Umfang der Pflege orientiert. Diesen Beitrag entrichten Pflegekassen oder private Versicherungen für die Pflegende an die gesetzliche Rentenversicherung. 


Beispiel: Pflegestufe 1
Wöchentlicher Pflegeaufwand 14 und mehr Stunden = 26,6667 Prozent der Bezugsgröße = eine Beitragshöhe von 125,58 Euro (West) / 105,56 Euro (Ost)
Dieser Berechnung liegt ein fiktiver Verdienst von 644,00 Euro (West) / 541,33 Euro (Ost) zugrunde. Der monatliche Rentenertrag daraus sind 6,86 Euro (West) / 6,04 Euro (Ost).
Berechnungsbeispiel Stand 2004 aus „Ratgeber zur Rente")
    . 

Beispiel: Pflegestufe 1
Wöchentlicher Pflegeaufwand 14 und mehr Stunden = 26,6667 Prozent der Bezugsgröße = eine Beitragshöhe von 125,58 Euro (West) / 105,56 Euro (Ost)
Dieser Berechnung liegt ein fiktiver Verdienst von 644,00 Euro (West) / 541,33 Euro (Ost) zugrunde. Der monatliche Rentenertrag daraus sind 6,86 Euro (West) / 6,04 Euro (Ost).
Berechnungsbeispiel Stand 2004 aus „Ratgeber zur Rente")
 
 
 
 
. 

Doppelt informiert - gut informiert: für nur 19,50 Euro

Beamten-Magazin & Taschenbuch im Doppelpack für nur 19,50 Euro im Jahr

Sie interessieren sich für den öffentlichen Dienst und möchten in allen Fragen des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts auf dem Laufenden bleiben?

Hier können Sie sich die aktuellen Informationen anfordern und bekommen für 19,50 Euro ein ganzes Jahr lang bequem nach Hause:

  • 1 x monatlich das MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte und 
  • 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte".

Zur Bestellung >>>weiter 

NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


zurück zur Übersicht
Startseite | Kontakt | Impressum
www.die-oeffentliche-verwaltung.de © 2012
Rund ums Geld
Einfach Bild
anklicken
Hier finden Sie auf 312 Seiten alles Wichtige zum Einkommen und zur Bezahlung im öffentlichen Dienst. Für nur 7,50 Euro der richtige Wegbegleiter für Tarifkräfte, Beamte
sowie Auszubildende und Renter.
>>> hier bestellen