
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Qualifikation
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Zusätzlich zur Quotierungsvorschrift des BGleiG (§ 8) enthält § 9 die Aufforderung, dass die Feststellung der Qualifikation einer Bewerberin ausschließlich am Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes, den Ausbildungsvoraussetzungen und beruflichen Erfahrungen zu messen ist. Er ergänzt damit auch entsprechende Vorschriften im BBG (§§ 8, 23) und der BLV (§§ 1, 4, 10 – 12). Das heißt, „Qualifikationen außerhalb dieses Profils können nicht zur Begründung der überlegenen oder gleichen Qualifikation eines männlichen Mitbewerbers herangezogen werden". Für die Einstellung und Beförderung von Frauen außerhalb der Quotenregelung kann vor allem auch der Satz hilfreich sein, wonach Dienstalter, Lebensalter und Zeitpunkt der letzten Beförderung nicht mehr automatisch eine Bevorzugung rechtfertigen.
(Siehe Anhang Gleichstellungsgesetze: Auswahl/Quote, Einstellung, Aufstieg)
Die Anforderungen wachsen ständig
Beamtinnen leiten ihre Grundqualifikation aus der ursprünglichen Ausbildung ab und gewinnen über ihre unterschiedlichen Gebiete, in denen sie gearbeitet haben, Qualifikationen hinzu. Dazu kommen Fort- und Weiterbildungen, die die vorhandenen Fertigkeiten ergänzen (‹lebenslanges Lernen).Wenn eine Behörde bzw. Dienststelle Personalentwicklung auf ihre Fahnen schreibt und ihr damit auch die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen ein Anliegen ist, wird sie Wert darauf legen, dass diese sich im Laufe ihrer Berufstätigkeit auf verschiedene Arbeitsplätze bewerben und unterschiedliche Tätigkeiten ausüben. Diese Sichtweise macht sich der öffentliche Dienst erst langsam zu eigen. Früher war das lange (manchmal ein ganzes Berufsleben) Verweilen in einem Fachbereich ein Zeichen für Beständigkeit. Heute wird dies eher als Inflexibilität betrachtet. Erwartet wird in einer modernen Verwaltung, dass die Beschäftigten sich engagiert weiterqualifizieren, um den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, dass sich Frauen auch während der verschiedenen Phasen einer Beurlaubung weiter qualifizieren. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass nicht unbedingt der gleiche Arbeitsplatz nach der Rückkehr zur Verfügung steht, den die beurlaubte Frau vorher inne hatte. .
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