
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Sterbegeld
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Stirbt eine Beamtin oder ein Ruhestandsbeamter, erhalten die Witwe und die Kinder ein Sterbegeld in zweifacher Höhe der Dienstbezüge aus Vollbeschäftigung, der Anwärterbezüge, des Ruhegehalts oder des Unterhaltsbeitrags. Stirbt die Witwe, wird den Waisen ein Sterbegeld in Höhe des zweifachen Witwengeldes bezahlt. Das Sterbegeld ist einkommenssteuerpflichtig. Gibt es keinen überlebenden Ehegatten, keine Kinder, Adoptivkinder, Enkel oder Verwandte, die Anspruch auf Sterbegeld haben, kann ein Kostensterbegeld beantragt werden. Es wird steuerfrei in Höhe der Kosten für die letzte Krankheit und für die Bestattung bezahlt. Höchstbetrag ist das zweifache der letzten Bezüge abzüglich der Krankenkassen-Erstattungen. .
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