
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Versorgungsabschläge
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Nimmt eine Beamtin die Antragsaltersgrenze ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch, muss sie für jedes Jahr, das vor der Regelaltersgrenze liegt, einen Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent auf ihr Ruhegehalt einkalkulieren. Wird sie vor Ablauf des Monats, in dem sie 63 wird, wegen Dienstunfähigkeit (kein Dienstunfall) in den Ruhestand versetzt, ist der Abschlag für jedes Jahr vor Vollendung des 63. Lebensjahres ebenso hoch, höchstens aber 10,8 Prozent. Der Versorgungsabschlag verringert das Ruhegehalt über die gesamte Laufzeit hinweg. Das verminderte Ruhegehalt ist wiederum Bemessungsgrundlage für die Hinterbliebenenversorgung.
(Eine genaue Übersicht über alters- und zeitabhängige Übergangsregelungen beim Versorgungsabschlag ist im DBW-Ratgeber „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" enthalten.) .
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