
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Versorgungsanspruch
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Ein Versorgungsanspruch entsteht frühestens nach einer fünfjährigen Dienstzeit. Falls eine Beamtin auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne einen Versorgungsanspruch erworben zu haben, wird sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ansonsten erhalten Beamtinnen ihre Pension, wenn sie die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren erreicht haben (Ausnahmen siehe Antragsaltersgrenze), oder wenn sie ab 63 einen Antrag auf Pensionierung stellen, dienstunfähig, oder in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind. Schwerbehinderte können ebenfalls auf eigenen Antrag mit 60 Jahren ausscheiden. .
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