Altersgrenze

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Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache"

Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich auch als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das Buch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.

Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter

Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 


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Altersgrenze 

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Die Altersgrenze für den Rentenbezug ohne Abschläge liegt gerade noch bei 65 Jahren. Sie wurde von 60 zunächst auf 63, dann auf 65 Jahre angehoben, jetzt plant die Koalitionsregierung eine weitere Anhebung auf 67.Wer früher in Rente gehen will (möglich ab Vollendung des 60. Lebensjahres), muss für jeden vorgezogenen Monat mit 0,3 Prozent weniger Rente auskommen. Bei fünf Jahren sind das 18 Prozent des Rentenbetrags.


Ausnahme: Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit oder) nach Altersteilzeit: Bis 2008 wird die Altersgrenze von 60 auf 63 Jahre angehoben. Betroffen davon sind Versicherte, die ab 1.1.1946 geboren sind. Einschränkungen (siehe  Altersrente.)


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