Altersversorgung

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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

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Altersversorgung 

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Im zweigeteilten Alterssicherungssystem zwischen Beamtenversorgung und gesetzlicher Rentenversicherung gibt es zumindest eine Gemeinsamkeit: die mittelbare Diskriminierung von Frauen. Deren Ursachen sind hinlänglich bekannt: Frauen verdienen weniger, weil ihre Tätigkeiten geringer bewertet werden, sie schlechter in Führungspositionen gelangen, nach längeren Familienpausen beim Wiedereinstieg oftmals eine weniger qualifizierte Beschäftigung annehmen müssen, Pflege und Erziehungszeiten noch immer zu wenig berücksichtigt werden, sie häufiger als Männer in Teilzeit und ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, und schließlich kürzere Lebensarbeitszeiten und eine höhere Lebenserwartung haben. Daran konnten auch die bisherigen Reformen nichts ändern, da sie sich auf den „demographischen Faktor" konzentrierten.


Die geschlechtsspezifische Diskriminierung setzt sich bei den Betriebsrenten fort. Auch hier haben Frauen das Nachsehen und kommen, nach einer Untersuchung der Hans Böckler Stiftung, auf nur zehn Prozent, während 50 Prozent der Männer aus der Privatwirtschaft eine Betriebsrente beziehen. Wiederum werden die von Frauen schlechter zu erfüllenden Anspruchsvoraussetzungen – wie mindestens eine zehnjährige Betriebszugehörigkeit, ein Mindestalter von 35 Jahren bei Ausscheiden aus dem Betrieb – als Grund genannt. Betriebsrenten von Frauen liegen zudem im Durchschnitt nur halb so hoch wie die der Männer, da Frauen auf den schlechter entlohnten Arbeitsplätzen sitzen.


Vom so genannten „Eck- oder Standardrentner" mit seinen 45 Versicherungsjahren wollen wir nur so insofern reden, als dass Frauen, die Ende 1999 Rente bezogen, im Durchschnitt auf 27,9 Versicherungsjahre gekommen waren.

... für Beamtinnen
Die Beamtenversorgung – sprachlich von und für Männer gemacht – ist einheitlich geregelt. Das Beamtenversorgungsgesetz regelt dieses beitragsfreie, eigenständige Altersversorgungssystem für Beamtinnen des Bundes, der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Das BeamtVG gilt ebenfalls für Beamtinnen in Aktiengesellschaften der privatisierten Unternehmen von Post, Postbank, Telekom und der Bahn. Die Höhe der zu versteuernden Pension ergibt sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und -zeiten und wird aus den öffentlichen Haushalten bestritten, sind also Teil der Personalkosten. Beamtinnen können in die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig Beiträge einzahlen, wenn sie fünf Jahre vor ihrer Verbeamtung bereits dort versichert waren. Die Pensionen sind steuer-, nicht aber sozialversicherungspflichtig.
(Ausführliche Informationen liefert der neu aufgelegte DBW-Ratgeber „Die Beamtenversorgung".)

... für Tarifbeschäftigte
In die gesetzliche Rentenversicherung führen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen je zur Hälfte Beiträge aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ab (derzeitiger Beitragssatz 19,5 Prozent). Beiträge müssen auch von Kranken-, Arbeitslosengeld und -hilfe bezahlt werden. Pflichtversichert sind auch – mit Sonderregelungen – geringfügig Beschäftigte, Menschen, die Angehörige pflegen und Eltern von Kindern bis zu drei Jahren. Eingezahlt wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (zu der sich seit Oktober 2005 die BfA und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zusammengeschlossen haben), der Seekasse und bei der Bundesknappschaft für den Bergbau.


Zusätzlich haben Angestellte und Arbeiterinnen Anspruch auf die Zusatzversorgung aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Sie ist quasi die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst und tariflich verankert. Ansprüche können sich auch aus Betriebsrenten der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost oder der Bahnversicherungsanstalt ergeben.

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Die Auswirkungen bedenken
Frauen sollten sich gut überlegen, ob sie nach der Geburt eines Kindes die volle Elternzeit ausnutzen oder sie nicht besser mit einer Teilzeitbeschäftigung koppeln wollen. Gerade im öffentlichen Dienst werden meist mehrere Arbeitszeitmodelle angeboten, die sich gut mit der Versorgung von Kindern oder Familienangehörigen vereinbaren lassen.


Eine gute Altersvorsorge ist nur mit einem kontinuierlichen Berufsverlauf zu gewährleisten. Frauen können heute nicht mehr darauf vertrauen, dass sie ein Leben lang verheiratet sind und dadurch eine Versorgung auch im Alter durch Witwenrente haben. Die Scheidungszahlen in Deutschland sprechen eine andere Sprache.


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