Arbeitszeitkonten

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Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache"

Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich auch als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das Buch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.

Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter

Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 


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Arbeitszeitkonten 

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Flexible Arbeitszeiten sind für Frauen, ob mit oder ohne Kinder, äußerst wichtig. Sie müssen nicht gleich auf  Teilzeit gehen, um Privates und Berufliches besser koordinieren zu können. Arbeitszeitkonten sind auch eine Möglichkeit, sich Freizeit zu verschaffen. Sie haben aber auch – bei entsprechendem Guthaben, versteht sich – ein bisschen die Funktion eines „zinslosen Kredits" an den Arbeitgeber. So jedenfalls drückt es ver.di in seinen gewerkschaftlichen Grundsatzpositionen zu Langzeitkonten (Stand 2003) aus. Sicherlich: Beschäftigte können flexibler mit ihren Freizeitansprüchen umgehen und gewinnen ein ordentliches Stück Zeitsouveränität. Voraussetzung ist aber, dass sie selbst die „Kontobewirtschaftung" übernehmen können und der Ausgleich geregelt ist. Und bevor Zeitguthaben verfallen, weil ein Ausgleich, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgen kann, sollten sie auf ein Langzeitkonto umgebucht werden und z. B. für einen längeren Urlaub oder der Verkürzung der Lebensarbeitszeit verwendet werden. Zur Auswahl stehen schließlich noch das Zeitgirokonto (regelmäßige Arbeitszeit, Vertragsarbeitszeit, Verwaltung von Zeitguthaben und Zeitschulden, z. B. im Monats-, Halbjahres-, Jahresverlauf) und das Überstundenkonto (Gleittage, Blockfreizeiten, Vergütung).


Plus und Minus
Auf einem Arbeitszeitkonto können bis zu +/- 40 Stunden gebucht werden. Bei saisonbedingt höherem Arbeitsanfall kann das Konto bis zu + 80 Stunden ausgeweitet werden. Der Ausgleich erfolgt individuell und kann zu maximal fünf zusammenhängenden Tagen zusätzlichem Urlaub führen. Die maximal zulässigen Plus- und Minussaldi können auch asymmetrisch festgelegt werden, z.B. maximal 24 Stunden Zeitschulden und 50 Stunden Zeitguthaben. Bei einem Jahresarbeitszeitkonto ist das Konto innerhalb eines Kalenderjahres auszugleichen, wobei in der Regel Zeitguthaben nur bis zu einer maximalen Höhe auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden dürfen.


Im Umgang mit Plus- und Minussaldi spielt das so genannte Ampelkonto eine wichtige Rolle. In der Praxis werden für den Fall, dass der Ausgleich des Arbeitszeitkontos im vorgesehenen Zeitraum nicht erfolgt, bestimmte Steuerungsmechanismen aktiviert. Bei +/- 40 Stunden ist alles noch im grünen Bereich, bei gelb (bis +/- 80 Stunden) wird ein Informationsgespräch zur Regelung des Abbaus anberaumt, bei rot (mehr als +/- 80 Stunden) ordnet der Vorgesetzte den Abbau bzw. Ausgleich des Arbeitszeitkontos an.


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