
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Krankenversicherung
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Während des Bezugs von Erziehungsgeld und in der Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Beitragsfrei ist die Versicherte für die Zeit, in der sie Erziehungsgeld erhält. Privat oder freiwillig Versicherte müssen ihren Beitrag weiterzahlen (in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Mindestbeitrag vorgeschrieben). Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung (über 400 Euro monatlich). Gesetzlich Versicherte müssen in diesem Fall wieder Beiträge abführen. .
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