Leistungsbewertung

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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

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Leistungsbewertung 

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„Die Leistungsbewertung ist in ihrer Brisanz nicht zu unterschätzen, denn sie wird den Ausschlag für eine höhere oder niedrigere Bezahlung geben. Wer jetzt sagt: ‚Ja, das ist doch selbstverständlich. Das gibt es doch in der freien Wirtschaft schon seit Jahren', der macht es sich zu einfach. Denn er übersieht, dass es zwischen dem öffentlichen Dienst und der gewerblichen Wirtschaft entscheidende Unterschiede gibt. Privatunternehmen erwirtschaften ihre Leistungsprämien aus Gewinnüberschüssen. Das ist dem Staat nicht möglich. Wir haben Haushaltsgrundsätze zu beachten, und wir müssen eine Transparenz bei der Vergabe von Leistungselementen schaffen." Das sagte Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus auf der Fachtagung „Personalauswahl im öffentlichen Dienst" in der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung am 3. Mai 2006. 

Was aber ist nun „Leistung" im öffentlichen Dienst? Beus nennt Mengen- und Qualitäts-, aber auch Wirtschaftlichkeitskriterien (z. B. Kostensenkungsaspekte), die als Maßstab dienen könnten. Teamfähigkeit ließe sich durch ein „verhaltensorientiertes Leistungsniveau" bewerten. Er denkt dabei z. B. an Polizistinnen, Feuerwehrleute oder Soldatinnen, die aufeinander angewiesen sind und Aufgaben gemeinsam bewältigen müssen. „In einzelnen Bereichen bieten sich auch Zielvereinbarungen an, insbesondere für die Führungskräfte". Für die notwendige Transparenz sollen Mitarbeitergespräche sorgen. Vorgesetzte, so Beus, müssten mit ihren Mitarbeiterinnen kommunizieren und deren Fähigkeiten und Arbeitsergebnisse analysieren. 

Einen Aspekt hat der Staatssekretär allerdings etwas vernachlässigt, nämlich den der diskriminierungsfreien Leistungsbewertung. Auf einer Fachkonferenz des GenderKompetenzZentrums Ende 2005 in Berlin zu diesem Thema wurde festgestellt, dass es eben entscheidend darauf ankommt, wie intensiv der Gender-Aspekt beachtet und eingefordert wird. Erforderlich sind: 

- Fortbildungen und andere Arten der Sensibilisierung für die Geschlechterdimension von Leistungsbewertungen,
- dass die Beurteilungskriterien auf diskriminierende Stereotype hin überprüft werden,
- und dass Führungskräfte für disminierungsfreie Beurteilungen sorgen und die Gleichstellungsbeauftragte bei der Umsetzung innerhalb der Ressorts einbezogen wird. 

Für Gertraude Krell von der Freien Universität Berlin fängt die Leistungsbewertung außerdem schon bei einer diskriminierungsfreien Basis für das Entgeltsystem an, beispielsweise einer entsprechenden Arbeitsbewertung und Eingruppierungspraxis. 


Die Leistungsbewertung hängt direkt von der Komplexität der ausgeübten Tätigkeit ab und davon, dass diese Tätigkeiten und Aufgabenstellungen in die Betrachtung einfließen. 

Da Frauen dazu neigen, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten eher nicht zu erwähnen, werden sie wahrscheinlich in der Frage der Leistungsbewertung nicht selbstverständlich in den Genuss einer Leistungszulage kommen. Hinzu kommt, dass in den Personal- und Organisationsbereichen überwiegend Männer mit Bewertungsaufgaben betraut sind. Da das männliche Geschlecht sein Augenmerk hauptsächlich auf das eigene Geschlecht lenkt, ist davon auszugehen, dass Frauen nicht kampflos ihren Leistungen gemäß eingruppiert werden.  . 

 
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