
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Praxisaufstieg
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Einzige Voraussetzung für den Praxisaufstieg ist das Alter: Die Bewerberin muss das 45., nicht jedoch das 58. Lebensjahr vollendet haben. Bewährungszeiten gibt es nicht mehr, dafür wird die Beamtin nun in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingewiesen. Die Einführung beträgt im mittleren Dienst eineinhalb Jahre, im gehobenen Dienst zwei Jahre, im höheren Dienst zweieinhalb Jahre. In aller Regel stellt der Bundespersonalausschuss die Befähigung fest. Im Gegensatz zum bisherigen Aufstieg zur besonderen Verwendung verleiht der Praxisaufstieg die volle Laufbahnbefähigung, d.h. Beamtinnen können in der vollen Laufbahnbreite eingesetzt werden und alle der Laufbahn zugehörigen Beförderungsämter erreichen. Die meisten Länder haben ähnliche Regelungen.
Erfahrungen sind gefragt
Ein Aufstieg innerhalb des öffentlichen Dienstes ist nicht nur über Zeugnisse und Beurteilungen möglich, sondern auch durch den Nachweis von praktischen Erfahrungen. Wenn Sie in einem Projekt mitarbeiten und darüber vielleicht Erfahrungen im Projektmanagement sammeln oder bei einer Moderation hospitieren können: Tun Sie es. Wenn Sie dann in der Lage sind, schwierige Prozesse klärend und moderierend zu begleiten, wird man auf Sie aufmerksam. Man wird Sie anfragen, Sie möglicherweise auf freie Stellen aufmerksam machen oder man bietet Ihnen eine interessante Stelle an. Das ist ein Aufstieg von der praktischen Seite, bei der Sie Ihr Können bereits unter Beweis gestellt haben. Die praktischen Erfahrungen fließen in die Beurteilungen mit ein. .
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