Rentensplitting

Einfach Bild anklicken
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache"

Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich auch als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das Buch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.

Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter

Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 


Unsere Link-TIPPs für Urlaub, Freizeit und Geld: www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.hotelverzeichnis-online.de I 


Zur Übersicht des Frauenratgebers 

.

Rentensplitting 

.

Ehepaare können sich auf das Rentensplitting anstelle einer Hinterbliebenenversorgung einigen. In diesem Fall werden die gemeinsam in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt. Wirksam wird die Teilung, wenn der zweite Ehepartner in Rente geht. Voraussetzung für ein Splitting sind 25 Jahre rentenrechtlicher Zeiten bei jedem Ehepartner, einschließlich der Kinderberücksichtigungszeiten. Rentenansprüche von Frauen, die wegen Kindererziehung in Teilzeit arbeiten, werden auf das Niveau eines Durchschnittsverdienstes angehoben. Insoweit verbessert ein Rentensplitting in aller Regel die Rentenansprüche der Frauen, die aus den allgemein bekannten Gründen zumeist niedrigere Renten beziehen als Männer. 

Das Rentensplitting gilt für alle nach dem 31.12.2001 geschlossenen Ehen. Bei Ehen vor diesem Termin müssen beide Ehepartner nach dem 1.1.1962 geboren worden sein, um das Rentensplitting wählen zu können. Für die Abgabe der notwendigen gemeinsamen Erklärung gibt es keine Frist. Falls ein Partner früher stirbt, als die Rente beansprucht wird, kann der überlebende Partner die Erklärung alleine abgeben, allerdings nicht ohne vorher durchzurechnen, ob sich durch das Rentensplitting der eigene Rentenanspruch erhöht oder die Witwenrente aus der Versicherung des Verstorbenen günstiger ist. Sie entfällt nämlich, wenn die Entscheidung für ein Rentensplitting getroffen wurde.    . 

 
 
 
 
. 

Doppelt informiert - gut informiert: für nur 19,50 Euro

Beamten-Magazin & Taschenbuch im Doppelpack für nur 19,50 Euro im Jahr

Sie interessieren sich für den öffentlichen Dienst und möchten in allen Fragen des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts auf dem Laufenden bleiben?

Hier können Sie sich die aktuellen Informationen anfordern und bekommen für 19,50 Euro ein ganzes Jahr lang bequem nach Hause:

  • 1 x monatlich das MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte und 
  • 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte".

Zur Bestellung >>>weiter 

NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


zurück zur Übersicht
Startseite | Kontakt | Impressum
www.die-oeffentliche-verwaltung.de © 2012
Rund ums Geld
Einfach Bild
anklicken
Hier finden Sie auf 312 Seiten alles Wichtige zum Einkommen und zur Bezahlung im öffentlichen Dienst. Für nur 7,50 Euro der richtige Wegbegleiter für Tarifkräfte, Beamte
sowie Auszubildende und Renter.
>>> hier bestellen