
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
Einfach Bild anklicken
Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
Unsere Link-TIPPs für Urlaub, Freizeit und Geld: www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.hotelverzeichnis-online.de I
Zur Übersicht des Frauenratgebers
.
Rentensplitting
.
Ehepaare können sich auf das Rentensplitting anstelle einer Hinterbliebenenversorgung einigen. In diesem Fall werden die gemeinsam in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt. Wirksam wird die Teilung, wenn der zweite Ehepartner in Rente geht. Voraussetzung für ein Splitting sind 25 Jahre rentenrechtlicher Zeiten bei jedem Ehepartner, einschließlich der Kinderberücksichtigungszeiten. Rentenansprüche von Frauen, die wegen Kindererziehung in Teilzeit arbeiten, werden auf das Niveau eines Durchschnittsverdienstes angehoben. Insoweit verbessert ein Rentensplitting in aller Regel die Rentenansprüche der Frauen, die aus den allgemein bekannten Gründen zumeist niedrigere Renten beziehen als Männer.
Das Rentensplitting gilt für alle nach dem 31.12.2001 geschlossenen Ehen. Bei Ehen vor diesem Termin müssen beide Ehepartner nach dem 1.1.1962 geboren worden sein, um das Rentensplitting wählen zu können. Für die Abgabe der notwendigen gemeinsamen Erklärung gibt es keine Frist. Falls ein Partner früher stirbt, als die Rente beansprucht wird, kann der überlebende Partner die Erklärung alleine abgeben, allerdings nicht ohne vorher durchzurechnen, ob sich durch das Rentensplitting der eigene Rentenanspruch erhöht oder die Witwenrente aus der Versicherung des Verstorbenen günstiger ist. Sie entfällt nämlich, wenn die Entscheidung für ein Rentensplitting getroffen wurde. .
.
|
| Doppelt informiert - gut informiert: für nur 19,50 Euro |
Beamten-Magazin & Taschenbuch im Doppelpack für nur 19,50 Euro im Jahr
Sie interessieren sich für den öffentlichen Dienst und möchten in allen Fragen des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts auf dem Laufenden bleiben?
Zur Bestellung >>>weiter
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte