
Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
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Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache".
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de
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Sonderurlaub für Väter
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Im Beamtenverhältnis geht es nach § 12 SUrlV, bei Tarifbeschäftigten nach § 52 Abs. 1a BAT: Verheiratete Männer haben Anspruch auf einen bezahlten Sonderurlaubstag, um bei der Entbindung dabei sein zu können. Auch bei Mehrlingsgeburten gibt es nur einen freien Tag. Der kleine, aber feine Unterschied: Nur verheiratete künftige Väter kommen in den Genuss dieses Frei-Tages. Unverheiratete müssen, wenn ihre Partnerin ein Kind bekommt, einen unbezahlten Urlaubstag oder normalen Urlaub nehmen. Im TVöD gibt es nur noch den Sonderurlaub ohne Entgeltfortzahlung (§ 28) und auch nur als Kann-Regelung. .
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