Zusatzversorgung

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Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" ist nicht nur "FrauenSache"

Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich auch als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das Buch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.

Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier bestellt werden >>>weiter

Mehr Informationen für Beamtinnen finden Sie unter www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 


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Zusatzversorgung 

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Es war einmal: eine Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine zusätzliche Rente bescheren wollte, um Angestellte und Arbeiterinnen im Ruhestand in etwa verbeamteten Kolleginnen gleichzustellen – zumal sie im Arbeitsleben oftmals mit gleichen Aufgaben und Tätigkeiten betraut und nur durch die Beamtenversorgung bzw. das Sozialversicherungssystem unterschiedlich behandelt wurden. Der Anspruch auf diese Zusatzversorgung als besondere Form der betrieblichen Altersversorgung ist tariflich geregelt (§ 46 BAT/BAT-O, § 44 MTArb bzw. § 12 BMT-G). Die betriebliche Altersversorgung wird im TVöD in § 25 geregelt. Der ATV aus dem Jahr 2002 gilt demnach auch in diesem Rahmen. Allerdings wird unterschieden zwischen der Versicherungsrente und der Versorgungsrente. Aber wie im richtigen Leben, sprich dem gesamten Sozialversicherungssystem auch, drohte der VBL aufgrund des drastischen Stellenabbaus im öffentlichen Dienst und daraus resultierend immer weniger Beitragszahlerinnen, der höheren Lebenserwartung und stetig wachsender Anzahl der Rentenempfängerinnen, ohne Rücklagenbildung usw. der Kollaps. Schließlich musste das System der Zusatzversorgung grundlegend umgestellt werden. Mit den Gewerkschaften wurde der Altersvorsorgeplan 2001 ausgehandelt. Das bisherige Gesamtversorgungsystem wurde rückwirkend zum 31.12.2000 geschlossen und durch eine dynamische Zusatzrente in Form eines versicherungsmathematischen Punktemodells ersetzt. 

Während sich bis zu diesem Zeitpunkt die Rentenbezüge am letzten Nettogehalt der Beschäftigten orientierten, ist seit Januar 2002 die künftige Rente aus der Zusatzversorgung von der gesamten Erwerbsbiografie im öffentlichen Dienst abhängig, also von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem erzielten Einkommen. Die bis 31.12.2001 bestehenden Ansprüche wurden in das neue Punktesystem übertragen. Seit 2002 werden neue Einzahlungen nach diesem System hinzugefügt. Für die rentennahen Jahrgänge (55 Jahre oder älter am 31.12.2001) orientiert sich der Besitzstand an der fiktiven Altersrente, die die Versicherte bekämen, würden sie mit 63 Jahren in Rente gehen. Zusätzlich werden die Ansprüche nach dem neuen Punktesystem ab 2002 hinzugerechnet. 

Die VBL wird aus den Umlagen der öffentlichen Arbeitgeber finanziert. Derzeit beträgt der Umlagesatz (West) 7,86 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber 6,45 Prozent, Arbeitnehmerinnen 1,41 Prozent. Der Umlagesatz im Tarifgebiet Ost beträgt 1,2 Prozent, der Eigenanteil der Pflichtversicherten 0,2 Prozent. Damit das alte Rentenniveau einigermaßen erreicht wird, ist es sinnvoll, eine zusätzliche Altersversorgung wie die „Riester-Rente" aufzubauen. Jüngere Beschäftigte müssen schon jetzt mit erheblich geringeren Rentenleistungen rechnen gegenüber der früheren Gesamtversorgung. 

Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern haben, wenn sie über die VBL eine betriebliche Altersversorgung abschließen, einen tariflichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Bei Bund und Ländern gibt es lediglich die Absicht, über eine solche Umwandlung zu verhandeln.
(Ausführliche Informationen zum Punktesystem im DBW-Ratgeber „Rund ums Geld")

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