Tarifkräfte in der öffentlichen Verwaltung (Arbeitnehmer/innen)

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis arbeiten Beschäftigte.Hierunter fallen Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter, nicht aber Beamtinnen und Beamte.

Einstufung und Zuordnung zum Tarifbereich

Die Beschäftigten sind bei den einzelnen beamtenrechtlichen Besoldungsgruppen oder tarifvertraglichen Entgeltgruppen des TVöD/TV-L nachgewiesen, die für die Auszahlung der Bezüge zum Zeitpunkt des Berichtsstichtags maßgeblich waren.

Ausbildung und Zeitvertrag

Arbeitnehmer in Ausbildung und mit Zeitvertrag sind jeweils enthalten. Geringfügig Beschäftigte werden hingegen nur nachrichtlich ausgewiesen und sind bei den Arbeitnehmern nicht enthalten.

Freiwilligendienste

Personen, die Freiwilligendienste ableisten oder „Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung“ (Ein-Euro-Jobs) wahrnehmen, sind generell nicht enthalten.

Dienstordnungsangestellte (DO-Angestellte)

Angestellte mit Beamtenbesoldung, die aufgrund einer Dienstordnung bei einem Sozialversicherungsträger beschäftigt sind, einschl. DO-Angestellte in Ausbildung. Sie werden, wenn nichts anderes angegeben ist, bei den Arbeitnehmern nachgewiesen.

Personal in Ausbildung:

Beamtinnen und Beamte in Ausbildung sind Bedienstete, die den vorgeschriebenen bzw. üblichen Vorbereitungsdienst ableisten (Referendare, Inspektor- und Assistentanwärter).

Zu den Arbeitnehmern in Ausbildung zählen Auszubildende für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), ferner Pflegepersonal in Ausbildung, Referendare, die den Vorbereitungsdienst im Angestelltenverhältnis ableisten, Personen, die für eine Ausbildung im Beamtenverhältnis vorbereitet werden (u.a. Dienstanfänger/innen) und Praktikantinnen/Praktikanten mit Ausbildungsvertrag (Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr).

Arbeitnehmer mit Zeitvertrag: Arbeitnehmer in einem befristeten privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis. Geringfügig Beschäftigte und Auszubildende werden in der Personalstandstatistik gesondert ausgewiesen und sind nicht in der Zahl der Arbeitnehmer mit Zeitvertrag enthalten.


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