
Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"! Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte
Zwangsteilzeit ist verfassungswidrig
Beamtinnen und Beamte dürfen nicht in Teilzeit eingestellt werden. Eine Teilzeittätigkeit im Beamtenverhältnis darf nur freiwillig und kann nur auf Antrag der Beamtin oder des Beamten erfolgen. Eine gesetzliche Anordnung der Teilzeitbeschäftigung ist verfassungswidrig, weil sie gegen das Prinzip der Hauptberuflichkeit und gegen das Alimentationsprinzip verstößt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Seit 1997 wurden 6.400 Lehrerinnen und Lehrer als beamtete Lehrkräfte in ein Teilzeitbeamtenverhältnis eingestellt. 444 Betroffene hatten gegen diese Regelung erfolgreich Widerspruch eingelegt. Nun lag die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht vor.
Weil eine verfassungskonforme Auslegung nicht möglich war, wurde die Vorschrift für nichtig erklärt. (Az. 2 BvF 3/02)
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 10/2007
Zur Übersicht aller Urteile zum Tarif- und Beamtenrecht
PDF-SERVICE: Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten informieren wir in mehr als 60 OnlineBüchern im PDF-Format wir über die Beamtenversorgung, Beihilfe und Besoldung. Für den Bund und jedes Land gibt es jeweils ein eigenes OnlineBuch, z.B. "Beihilfe Bayern", "Besoldung NRW" oder Beamtenversorgung Hessen". Als Zusatzservice finden Sie im LOGIN-Bereich nützliche "Musterschreiben" als Hilfestellung für Anträge an den Dienstherrn >>>mehr Informationen