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Mehrarbeitsvergütung diskriminiert Frauen
EuGH entscheidet über Entgeltgleichheit im öffentlichen Dienst
Der Europäische Gerichtshof hat die Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte in Teilzeit für nicht mit dem europäischen Recht vereinbar erklärt. Teilzeitbeschäftigten, die Mehrarbeit leisteten, stehe die gleiche Bezahlung zu, wie sie Vollzeitbeschäftigte bei gleicher Arbeitszeit erhielten. Vorgelegt hatte diese Frage das Bundesverwaltungsgericht. Eine Lehrerin aus Berlin hatte mit Rechtsschutz der GEW gegen das bestehende System geklagt.
Nachteile für Teilzeitbeschäftigte
Die Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte verstößt gegen den europarechtlichen Grundsatz der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Das entschied die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 6. Dezember 2007.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung, wonach die Mehrarbeit, die teilzeitbeschäftigte Beamte über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus bis zu der für Vollzeitbeschäftigung geltenden Regelarbeitszeit leisteten, niedriger vergütet werde als die Arbeit vollzeitbeschäftigter Beamter. Dies sei eine Ungleichbehandlung der beiden Beamtengruppen, die einen Nachteil derjenigen Beamten zur Folge habe, die in Teilzeitbeschäftigung tätig seien. Falls diese Ungleichbehandlung erheblich mehr Frauen als Männer betreffe und es keine Faktoren geben sollte, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hätten und eine solche Ungleichbehandlung sachlich rechtfertigen könnten, stehe Art. 141 EG der betreffenden nationalen Regelung entgegen.
Das Bundesverwaltungsgericht muss jetzt also noch prüfen, ob von den Regelungen mehr Frauen als Männer betroffen sind und es für die Ungleichbehandlung keine sachliche Rechtfertigung gibt. Beides dürfte außer Frage stehen: Etwa 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten im Beamtenverhältnis sind Frauen, sachliche Gründe dafür sie schlechter zu bezahlen sind nicht erkennbar.
Erfolg für gewerkschaftlichen Rechtsschutz
Die Entscheidung ist ein deutlicher Erfolg für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Sie schiebt einer Praxis den Riegel vor, die die geringe Vergütung der Mehrarbeit gezielt für Einsparungen genutzt hat. Für das zuständige Mitglied des GEW-Hauptvorstandes Ilse Schaad hat die Entscheidung klare Konsequenzen: „Seit Jahren verweigern die Arbeitgeber teilzeitbeschäftigten Lehrkräften die diesen zustehende Vergütung für die Mehrarbeit, die sie oft in erheblichem Umfang leisten. Damit muss sofort Schluss sein. Zudem muss die in der Vergangenheit geleistete Mehrarbeit so schnell wie möglich unbürokratisch bezahlt werden."
Bezahlungsstruktur korrigieren
So sieht es auch DGB-Vize Ingrid Sehrbrock: „Jetzt ist die rasche Umsetzung in Deutschland fällig: Das Beamtenrecht muss seine Bezahlungsstruktur korrigieren, die Frauen geringer vergütet als Männer." Für Sehrbrock ist die Entscheidung ein deutliches Signal dafür, die Besoldungsstruktur im öffentlichen Dienst auf ihre Diskriminierungsfreiheit hin zu überprüfen.
400.000 im öffentlichen Dienst Deutschlands betroffen
Im öffentlichen Dienst sind von der Entscheidung rund 400.000 teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte betroffen. Das EuGH-Urteil stellt außerdem klar: Mehrarbeit darf in Deutschland grundsätzlich nicht geringer vergütet werden als die Regelarbeitszeit, wenn von der geringeren Vergütung überwiegend ein Geschlecht betroffen ist.
Az. EuGH C-300/06
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 12/2007
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