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Besoldung der Landesbeamten in NRW verfassungswidrig
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg entspricht die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2003 nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Bezahlung sei in unzulässiger Weise von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Dieser Befund gelte für die Besoldung aller nach den Bundesbesoldungsordnungen
A, B und R besoldeten Beamtinnen und Beamten und Richter/innen des Landes Nordrhein-Westfalen. Deshalb hat das Gericht vier Klageverfahren, in denen um das Ende 2003 abgeschaffte Urlaubsgeld gestritten wird, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. (Az.: 2 K 3224/04, 2 K 480/06, 2 K 2366/06, 2 K 4083/04).
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Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2008
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