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Bund ändert Versorgungsbescheide
Das Bundesinnenministerium (BMI) zieht Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum besonderen Versorgungsabschlag für ehemals teilzeitbeschäftigte oder beurlaubte Bundesbeamtinnen und -beamte. Auf Antrag der VersorgungsempfängerInnen werden Bescheide geändert, sofern die Betroffenen in der Zeit vom 1. August 1984 bis 31. Dezember 1991 sowie ab 1. Januar 1992 in den Ruhestand gegangen sind. Laut Rundschreiben des BMI gilt dies auch für VersorgungsempfängerInnen der Postnachfolgeunternehmen Post, Postbank und Telekom. Die Versorgungsämter müssen die Betroffenen auf das Gerichtsurteil und die Möglichkeit hinweisen, ihre Versorgungsbescheide ändern zu lassen. Das Gericht hatte in einer Entscheidung vom Juni den Versorgungsabschlag für Teilzeitbeschäftigte in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung für nichtig erklärt. Bei neu festzusetzenden oder noch nicht bestandskräftigen Versorgungsbezügen werden die Vorgaben des Gerichts bereits beachtet. Mit dem Rundschreiben kommt das BMI einer Forderung des DGB nach, das Urteil auch auf bestandskräftige Bescheide anzuwenden. (Az.: BvL 6/07)
Quelle: Beamten-Magazin 09/2008
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