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Höchstalter bei Feuerwehr gerechtfertigt
Weil die berufliche Tätigkeit besondere Anforderungen mit sich bringe, sei es gerechtfertigt, dass Beschäftigte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes bei ihrer Verbeamtung höchstens 30 Jahre alt sein dürften. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einer Vorabentscheidung das Höchstalter für die Einstellung in den feuerwehrtechnischen Dienst für mit der Richtlinie 2000/78/EG vereinbar erklärt. Generelle Aussagen über die Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen für die Lebenszeitverbeamtungen hat der Gerichtshof jedoch nicht getroffen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte eine entsprechende Vorlage an den EuGH gerichtet (Az.: C-229/08).
Quelle: Beamten-Magazin 02/2010
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