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Mutterschutzzeiten auch relevant für Betriebsrente
Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst, die vor 1990 Kinder bekommen haben, können mit mehr Betriebsrente rechnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kippte am 17. Mai 2011 eine Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), nach der die Mutterschutzzeiten vor 1990 nicht in die Berechnung der Betriebsrente einbezogen wurden. Hintergrund der Entscheidung ist, dass das Mutterschaftsgeld steuerfrei gestellt war. Dadurch zahlte der Arbeitgeber keine Umlagen, was sich auf die Berechnung der Betriebsrente auswirkte. Dies verstoße gegen das Verbot der geschlechterbezogenen Diskriminierung, entschieden die Richter. Eine europäische Regelung hatte bereits ab 1990 solche Satzungen für unwirksam erklärt. Das BVerfG schafft mit dieser Entscheidung nun auch für die Zeit davor Rechtssicherheit. (AZ.: 1BvR 1409/10)
Quelle: Beamten-Magazin 06/2011
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