Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Sonstige Einrichtungen im Umfeld des öffentlichen Dienstes: Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte,  Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter/innen der öffent-lichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht und Frauen im öffentlichen Dienst.

Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

Sonstige Einrichtungen im Umfeld des öffentlichen Dienstes bzw. der öffentlichen Verwaltung: Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)

 

 

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)
Zumsandestraße 12
48145 Münster

Telefon: (0251) 591-6749
Fax (0251) 591-5915,
E-Mail: kvw@kvw-muenster.de
Internet: www.kvw-muenster.de

Die kvw sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach §1 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG.

Vertretungsberechtigte Personen:
Herr Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Dr. Georg Lunemann (Kassenleiter der kvw) und Herr Urs Fabian Frigger (Geschäftsführer)

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW), Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf. Telefon: (0211) 8618-50, Fax: (0211) 86185-4444

Zuständige Aufsichtsbehörde für audiovisuelle Medienangebote ist die Landesanstalt für Medien NRW, Deutschland (medienanstalt-nrw.de, info@medienanstalt-nrw.de)

 

 


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


Red 20231113

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