Die öffentliche Verwaltung in Deutschand

 

Die öffentliche Verwaltung auf einen Blick

 

Die öffentliche Verwaltung ist schon seit drei Jahrzenten im Umbruch. Mit den ersten großen Privatisierungen der Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften ist eine wahre Privatisierungswelle losgetreten worden. Neben den Aktiengesellschaften (AG)
- Deutsche Post
- Deutsche Bahn
- Deutsche Telekom
- und Postbank 
wurden in der Folge sehr viele Bereiche aus dem öffentlichen Dienst ausgegliedert (outgesourct).

Öffentliche Arbeitgeber
Die öffentlichen Arbeitgeber umfassen neben dem klassischen öffentlichen Dienst auch die Einrichtungen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Damit entsprechen die öffentlichen Arbeitgeber hinsichtlich der einbezogenen Erhebungseinheiten dem öffentlichen Sektor in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Kernhaushalte:
Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder Gemeindeverbände sowie der Sozialversicherungsträger die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt und Personalausgaben ausgewiesen werden.

Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen:
Als öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen werden Einheiten bezeichnet, die meist infolge der Ausgliederung von öffentlichen Aufgaben aus der Kernverwaltung entstanden sind und ihre Finanzwirtschaft in einem separaten Rechnungswesen außerhalb der Kernhaushalte führen. Daneben können öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen durch Neugründungen entstehen oder dadurch, dass die Kern-haushalte an bereits existierenden Unternehmen die Mehrheit der Kapital- oder Stimmrechte erwerben.

Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Kernhaushalte mit mehr als 50 Prozent der Kapital- oder Stimmrechte – unmittelbar oder mittelbar – beteiligt sind. Sie können in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form geführt werden.

Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform
Rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Aufsicht des Bundes, der Länder oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen einschließlich Zweckverbände aber ohne Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit. Letztere werden den Kernhaushalten zugerechnet.

Kirchen, Geschäftsbanken, Rundfunk- und Fernsehanstalten zählen nicht zu den öffentlichen Arbeitgebern und sind daher in der Personalstandstatistik von destatis nicht enthalten. Gleiches gilt für Kammern und Verbände mit überwiegend nicht öffentlichen Mitgliedern.

Beschäftigte beim Bund

Rund eine halbe Mio. Menschen sind in der Bundesverwaltung beschäftigt, beispielsweise bei Bundesministerien, bei Bundesgerichten oder in den fast 1.000 Bundesbehörden. Darin sind auch die Streitkräfte und die gesamte Bundeswehr einbezogen.

Der Bund ist über ganz Deutschland verteilt. So unterschiedlich wie die Standorte der Behörden, so vielfältig sind die Aufgaben und Herausforderungen für die Mitarbeiter/innen in den Bundesverwaltungen: Mehr als 100 verschiedene Ausbildungsberufe und Berufe verlangen unterschiedliches fachliches Können und ermöglichen zahlreiche Berufsperspektiven.

Als Arbeitgeber hat der Bund einen sehr guten Ruf. Auch wegen seiner spannenden Aufgaben. Vor allem werden geschätzt das Gesamtpaket an finanziell guten Konditionen und der flexiblen Arbeitsbedingungen. Dies gilt für
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Richterinnen und Richter,
- Soldatinnen und Soldaten.

Gerne können Sie sich über den Bund als Arbeitgeber, seine Aufgaben und die dort gebotenen Arbeitsbedingungen informieren. Es warten genügend berufliche Perspektiven - auch für Seiteneinsteiger.

 

Bundesbereich

Kernhaushalt und Sonderrechnungen (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen) des Bundes sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Rechtsaufsicht des Bundes stehen, ohne Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit (öffentlicher Dienst im Bundesbereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz des Bundes befinden (öffentliche Arbeitgeber im Bundesbereich).

Landesbereich:

Kernhaushalt und Sonderrechnungen des Landes sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Aufsicht der Länder stehen und staatliche Aufgaben erfüllen, ohne Sozialversicherungsträger (öffentlicher Dienst im Landesbereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Länder befinden (öffentliche Arbeitgeber im Landesbereich).


Kommunaler Bereich (Gemeindebereich):

Kernhaushalte und Sonderrechnungen der Gemeinden, Gemeindeverbände, sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit kommunalen Aufgaben einschließlich der Zweckverbände, (öffentlicher Dienst im kommunalen Bereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Kommunen befinden. (öffentliche Arbeitgeber im kommunalen Bereich).


Sozialversicherung:

Die Ebene der Sozialversicherung umfasst die folgenden Sozialversicherungsträger:
- die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung),
- die gesetzlichen Krankenkassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen einschließlich der Pflegekassen, die den Krankenkassen angeschlossen sind,
- die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten),
- die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen von Bund, Ländern und Gemeinden/Gv.

Daneben gibt es noch die Knappschaft-Bahn-See und die landwirtschaftliche Sozialversicherung, die für ihre Versicherten jeweils mehrere Zweige der Sozialversicherung bündeln.

 

Hier finden ein Überblick und ergänzende Informationen zur deutschen öffentlichen Verwaltung:

 

Gebietskörperschaft / Bereich >>>LINK oder PDF
 

Bundesverwaltung

Kernhaushalt und Sonderrechnungen (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen) des Bundes sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Rechtsaufsicht des Bundes stehen, ohne Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit (öffentlicher Dienst im Bundesbereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz des Bundes befinden (öffentliche Arbeitgeber im Bundesbereich).


  
 

Landesverwaltung  

Kernhaushalt und Sonderrechnungen des Landes sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Aufsicht der Länder stehen und staatliche Aufgaben erfüllen, ohne Sozialversicherungsträger (öffentlicher Dienst im Landesbereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Länder befinden (öffentliche Arbeitgeber im Landesbereich).


  
 

Gemeindeverwaltung bzw. kommunaler Bereich

Kernhaushalte und Sonderrechnungen der Gemeinden, Gemeindeverbände, sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit kommunalen Aufgaben einschließlich der Zweckverbände, (öffentlicher Dienst im kommunalen Bereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Kommunen befinden. (öffentliche Arbeitgeber im kommunalen Bereich).

 
 
 

Kommunalverwaltung

Kommunaler Bereich: Kernhaushalte und Sonderrechnungen der Gemeinden, Gemeindeverbände, sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit kommunalen Aufgaben einschließlich der Zweckverbände, (öffentlicher Dienst im kommunalen Bereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Kommunen befinden. (öffentliche Arbeitgeber im kommunalen Bereich).

 
 

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst mehrere Sozialversicherungsträger:
- die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung),
- die gesetzlichen Krankenkassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen einschließlich der Pflegekassen, die den Krankenkassen angeschlossen sind,
- die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten),
- die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen von Bund, Ländern und Gemeinden/Gv.
Daneben gibt es noch die Knappschaft-Bahn-See und die landwirtschaftliche Sozialversicherung, die für ihre Versicherten jeweils mehrere Zweige der Sozialversicherung bündeln.

 
 

Öffentlich-rechtliche Anstalten

 

 
 

Privatisierte Unternehmen

Deutsche Bahn AG

 

Postnachfolgeunternehmen

Deutsche Post AG

 

Deutsche Telekom

 

Postbank

 

 
     

 


 

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Red 20211029 / 20210820

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