Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Sozial- und Gesundheitssektor: Kirchlicher Bereich

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte,  Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter/innen der öffent-lichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht und Frauen im öffentlichen Dienst.

Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

Sozial- und Gesundheitssektor: Kirchlicher Bereich

 

Die größten Arbeitgeber in Deutschland - nach dem öffentlichen Dienst - sind die Kirchen. Evangelische und katholische Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas.

Etwa 1,8 Mio. Menschen arbeiten in diesem Bereich. Davon rund 1,3 Millionen in Unternehmen unter dem Dach der beiden Wohlfahrtsverbände.

Die Finanzierung der Arbeit erfolgt fast ausschließlich aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuermitteln, ganz genauso, wie bei nichtkonfessionellen Trägern. Dennoch sind Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen einem kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht unterworfen. Es gelten weder TVöD noch TV-L.

Obwohl die Rechtsprechung sich wiederholt mit Entscheidungenauseinnadergesetzt hat, gab es nicht die notwendige Änderung. Die Parteien im Deutschen Bundestag haben das Thema bisher nicht in Angriff genommen.

Die Gewerkschaften kritisieren das mehrfach und schon seit Jahren und setzen sich für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen - einschl. des Gehalts - ein. Mit allen gewerkschaftlichen Mitteln fordert man die Stärkung der individuellen Rechte der Beschäftigten, die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und in Bezug auf die Unternehmensmitbestimmung.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


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