Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Deutsche Telekom: Tarifergebnis 2026 für 60.000 Beschäftigte

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte,  Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter/innen der öffent-lichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht und Frauen im öffentlichen Dienst.

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Tarifergebnis Deutsche Telekom: mehr Entgelt, mehr Schutz, mehr Anerkennung, mehr Solidarität

In der Tarifrunde für die bundesweit rund 60.000 Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Telekom haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeber in der vierten Verhandlungsrunde in Frankfurt/Main ein Tarifergebnis erzielt, das deutliche Entgeltsteigerungen, eine Verlängerung des Kündigungsschutzes und erstmalig einen Mitgliederbonus enthält.

„Mehr Geld, mehr Schutz, mehr Anerkennung, mehr Solidarität – das ist ein Vierklang, mit dem wir zentrale Ziele in dieser Tarifrunde erreichen konnten“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Frank Sauerland. „Ohne die starke Beteiligung der Beschäftigten an den Warnstreiks, Kundgebungen und Aktionen wäre das so nicht möglich gewesen.“

„Die Verlängerung und Ausweitung (auf weitere Gesellschaften) des Schutzes vor betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2028 bietet in Zeiten der digitalen Transformation mehr Sicherheit für die Beschäftigten; das war uns wichtig“, so Sauerland weiter. „Daneben konnten wir eine solide Entgeltsteigerung vereinbaren, bei der die Einkommen in drei Stufen dauerhaft erhöht werden.“ Im Ecklohn mit rund 55.000 Euro jährlich bedeute dies beispielsweise eine Erhöhung um 8,5 Prozent. In Einkommensgruppen, die darunter liegen, wirke die vereinbarte Erhöhung noch stärker, in darüber liegenden Einkommen allerdings etwas schwächer.

„Mehr Solidarität wird durch das Zusammenwachsen bisher gespaltener Tarifbereiche erreicht“, so Sauerland weiter. Die Telekom-Gesellschaften PVG und DT SE würden nicht nur in das Ergebnis integriert, sondern es würden auch die unterschiedlichen Laufzeiten angepasst. „Endlich wächst wieder zusammen, was zusammengehört.“

„Der zentrale Meilenstein ist die erstmalige Umsetzung eines exklusiven Mitgliederbonus für ver.di-Mitglieder“, so Sauerland. „Das ist ein überfälliges Zeichen der Anerkennung für Beschäftigte, die sich engagieren und so die innerbetriebliche Demokratie sowie den kollegialen Zusammenhalt stärken.“

Im Einzelnen sieht das Tarifergebnis unter anderem folgende Regelungen vor:

- Zum 1. August 2026 wird das zusätzliche Monatsentgelt für alle Tarifbeschäftigte (Teilzeitkräfte anteilig) von derzeit 190 Euro um 150 Euro auf dann 340 Euro erhöht.

- Zum 1. Juli 2027 erfolgt eine weitere Erhöhung um 140 Euro auf 480 Euro.

- Zum 1. Juni 2028 gibt es eine Steigerung der Tabellenentgelte in Höhe von 2,4 Prozent.

 

Auszubildende der Telekom

Die Vergütungen für die Auszubildenden und dual Studierenden werden ebenfalls in drei Schritten zu denselben Zeitpunkten erhöht, und zwar im ersten Schritt um 4,1 Prozent, im zweiten Schritt um 3,3 Prozent und im dritten Schritt um 2,4 Prozent. Damit ergeben sich für Auszubildende monatliche Erhöhungen von 132 bis 148 Euro, und für dual Studierende von 148 bis 165 Euro.

Betriebsbedingte Kündigungen werden für die gesamte Laufzeit des Tarifvertrags (33 Monate bis 31. Dezember 2028) ausgeschlossen. Der Kündigungsschutz gilt auch für die Telekom-Unternehmen DT SE und PVG, deren Tarifvertragslaufzeiten mit denen des Gesamtkonzerns harmonisiert werden und die in künftigen Tarifrunden gleichziehen. Zudem gibt es eine deutliche Erhöhung der Vergütungen für Rufbereitschaft und Herbeirufen. Daneben wurde die Verlängerung der Ende 2026 auslaufenden Arbeitgeberzuschüsse für vorhandene Lebensarbeitszeitkonten in Höhe von 350 Euro vereinbart.

Tarifbeschäftigte, die zum Stichtag 28. Mai 2026 ver.di-Mitglied sind, erhalten in diesem Jahr einen einmaligen Mitgliederbonus in Höhe von 440 Euro; sind sie Ende 2028 weiter ver.di-Mitglieder, erhalten sie einen weiteren Bonus in Höhe von 220 Euro. Auszubildende und dual Studierende, die ver.di-Mitglied sind, erhalten einen Mitgliederbonus in Höhe 240 Euro.

ver.di wird nun bis Mitte Juni eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis durchführen. Die ver.di-Tarifkommission hat dem Tarifergebnis einstimmig zugestimmt und empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des Tarifergebnisses. Auf ihrer Sitzung am 19. Juni 2026 wird die ver.di-Tarifkommission mit Blick auf die Befragung final über das Tarifergebnis entscheiden.


Die vierte Verhandlungsrunde bringt das Terifergebnis

Nach zwei intensiven Verhandlungstagen haben wir in der vierten Verhandlungsrunde ein Verhandlungsergebnis erreicht. Mehr Schutz, mehr Geld, mehr Solidarität und Anerkennung kennzeichnen das durchgesetzte Paket.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr anstrengende, teils zähe und schwierige Verhandlungstage liegen hinter uns. Über einen langen Zeitraum war kein ausreichender Einigungswille der Arbeitgeberseite erkennbar. Zur dritten Runde lag uns nur ein Strukturangebot der Arbeitgeber vor, welches unvollständig und unzureichend war. Das hat die Verhandlungen in der vierten Runde geprägt und erschwert. Über viele Sondierungsgespräche zogen sich die Verhandlungen bis in die frühen Morgenstunden in die Länge. Heute können wir feststellen: Eure Teilnahme an den bundesweiten Warnstreiks hat gewirkt. Wir haben ein Verhandlungsergebnis. Damit liegt ein umfangreiches Paket auf dem Verhandlungstisch, welches nun diskutiert und bewertet werden muss.

Im Einzelnen sieht das Verhandlungsergebnis mehrere Blöcke mit folgenden Elementen vor:

Das Verhandlungsergebnis im Detail

Verlängerung des Ausschlusses betriebsbedingter Beendigungskündigungen für alle Gesellschaften im Verhandlungskreis bis 31.12.2028


Einführung des Ausschlusses betriebsbedingter Beendigungskündigungen in der DeTeFleet, DT IoT und DT MMS (bis 31.12.2028)

Dreistufige Entgelterhöhung mit Gesamtlaufzeit bis 31.12.2028 (33 Monate)

Schritt 1: + 150 € Erhöhung des zusätzlichen Monatsentgelts zum 01.08.2026 (+127,50 € für beurl. Beamte)
Schritt 2: + 140 € Erhöhung des zusätzlichen Monatsentgelts zum 01.07.2027 (+119€ für beurl. Beamte)
Schritt 3: + 2,4 % Erhöhung der Entgelttabellen, sowie der individuellen Entgelte zum 01.06.2028

Dreistufige Erhöhung der Vergütungen für Azb/DuSt mit Gesamtlaufzeit bis 31.12.2028 (33 Monate)

Schritt 1: Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und Dual Studierende um + 4,1 % zum 01.08.2026
Schritt 2: Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und Dual Studierende um + 3,3 % zum 01.07.2027
Schritt 3: Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und Dual Studierende um + 2,4 % zum 01.06.2028

Zweistufiger Bonus für ver.di-Mitglieder

Es wird ein zweistufiger Mitgliederbonus in Höhe von insgesamt 660 € gezahlt

Zahlung 1:

Arbeitnehmer*innen, die am 28.05.2026 ver.di-Mitglied sind, erhalten im Jahr 2026 einen ver.di-Bonus in Höhe von 440 € als Einmalzahlung

Zahlung 2

Arbeitnehmer*innen, die den Anspruch auf Schritt 1 des ver.di Bonus hatten und deren Mitgliedschaft auch 2028 fortbesteht, erhalten in 2028 weitere 220 € ver.di-Bonus als Einmalzahlung

Der Prozess zur Umsetzung des ver.di-Bonus sowie die Zeitpunkte der Auszahlung werden kurzfristig zwischen den Tarifvertragsparteien erarbeitet

Bonus für ver.di-Mitglieder (Auszubildende / Dual Studierende)

Auszubildende und Dual Studierende, die am 28.05.2026 ver.di-Mitglied sind, erhalten in 2026 einen ver.di-Bonus in Höhe von 240 €

Auch Auszubildende und Dual Studierende, die zum Beispiel in 2026, 2027 oder 2028 bei der Deutschen Telekom AG beginnen und Mitglied von ver.di werden, erhalten den ver.di-Bonus in Höhe von 240 €. Dieser wird im Jahr 2028 gezahlt
Außerdem gibt es Sonderregelungen bei Übernahme in 2026, die eine Gleichstellung mit den Tarifkräften ermöglichen
Der Prozess zur Umsetzung des ver.di-Bonus sowie die konkreten Zeitpunkte der Auszahlung werden kurzfristig zwischen den Tarifvertragsparteien erarbeitet

DT PVG
Einbeziehung der DT PVG in das Verhandlungsergebnis!

Entgelterhöhung erfolgt wie in allen anderen Gesellschaften, laufzeitbedingt jedoch zu veränderten Auszahlungszeitpunkten

Schritt 1 zum 01.12.2026
Schritt 2 zum 01.11.2027
Schritt 3 zum 01.10.2028

Mitgliederbonus analog zu den anderen Gesellschaften
Verlängerung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen bis 31.12.2028
Laufzeitanpassung und damit Harmonisierung auf die gleiche Laufzeit wie die restlichen Gesellschaften bis 31.12.2028

DT SE
Einbeziehung der DT SE in das Verhandlungsergebnis!

Entgelterhöhung:
Schritt 1 und Schritt 2 der Entgelterhöhungen erfolgen wie in allen anderen Gesellschaften, laufzeitbedingt jedoch zu veränderten Auszahlungszeitpunkten

Schritt 1 zum 01.02.2027
Schritt 2 zum 01.01.2028
Schritt 3 (2,4%) erfolgt als Einmalzahlung im Dezember 2028

Weitere Entgeltentwicklung wird im Rahmen der nächsten Tarifrunde ab Januar 2029 geklärt
Mitgliederbonus analog zu den anderen Gesellschaften

Verlängerung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen bis 31.12.2028
Laufzeitanpassung und damit Harmonisierung auf die gleiche Laufzeit wie die restlichen Gesellschaften bis 31.12.2028

Harmonisierung der Regelungen zu Rufbereitschaft/Herbeiruf im OSD

Für die Gesellschaften DT Technik (einschließlich DT A), DTS, DT ISP (zukünftig firmierend unter DT BSS), DT GK, DT Security, DT IoT und DT IT werden die Regelungen über die Zahlung von Pauschalen für die Zeit des Bereithaltens, etwaige Arbeitseinsätze in der Rufbereitschaft sowie Einsätze im Herbeiruf erhöht und ab 01.01.2027 vereinheitlicht.

Rufbereitschaft:

Bereithaltepauschale:
40 € je Bereitschaftstag (Kalendertag) an einem Montag bis Samstag
60 € je Bereitschaftstag (Kalendertag) an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag

Einsatzpauschale (Einsatz „Vor-Ort“):
40 € an einem Montag bis Samstag
40 € an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag

Einsatzpauschale (Remote-Einsatz):
20 € an einem Montag bis Samstag
20 € an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag

Herbeiruf:

„Vor-Ort-Einsatz“
insgesamt 80 € an einem Montag bis Samstag
insgesamt 100 € an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag

„Remote-Einsatz“
insgesamt 60 € an einem Montag bis Samstag
insgesamt 80 € an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag

Förderbeitrag LazKo
Der aktuell bis Ende 2026 befristete arbeitgeberseitige Förderbeitrag zum Lebensarbeitszeitkonto (bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aktuell 350 Euro) wird für die DTAG, TDG, DT Technik, DTS, DT GK, DT ISP, DT MMS, DT Security, DT IoT und DT IT, sowie auch PVG und DT SE für weitere zwei Jahre (bis Ende 2028) zu ansonsten unveränderten Bedingungen fortgeführt.

AT-Grenzen
Die AT-Grenze der TDG, DTAG und BUYIN (103.425 Euro [Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer] bzw. 88.973 Euro [beurlaubte Beamtinnen und Beamte]) werden mit Wirkung zum 1. Juni 2028 um 2,4 % auf den Wert 105.908 Euro [Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer] bzw. 91.109 Euro [beurlaubte Beamtinnen und Beamte] erhöht.

Die „Bandwerte zur erhöhten tariflichen Absicherung“ in der TDG, DTAG und BuyIn erhöhen sich bis 1€ unter der neuen AT Grenze. Die Erhöhungen der individuellen Entgelte durch die zweimalige Erhöhung des ZuMo bzw. der vereinbarten % Erhöhung bleiben unberührt.

Bei der Ermittlung der AT-Grenze für die Gesellschaften DTS, DT Technik, DT GK, DT ISP, DT IoT, DT MMS und DT Security, DeTeFleet und DT IT wird in 2027 der Erhöhungsbetrag des Zusätzlichen Monatsentgeltes auf Jahresbasis berücksichtigt, indem der vorgenannte Betrag der aktuellen AT-Grenze hinzugerechnet wird. Dies erfolgt höchstens bis zum Wert von 105.908 Euro [Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer] bzw. 91.109 Euro [beurlaubte Beamtinnen und Beamte].

Verhandlungszusage Altersteilzeit

Die Tarifvertragsparteien werden in Gespräche über die Weiterentwicklung der Altersteilzeit unter Einbeziehung des Lebensarbeitszeitkontos eintreten.

Bildungsteilzeit

ver.di und Telekom haben sich bereits in den zurückliegenden Jahren für eine Gesetzesinitiative zur Ermöglichung von Bildungsteilzeit eingesetzt. Leider ist die Initiative bisher von der Politik nicht konkret aufgegriffen worden. Die Tarifvertragsparteien werden sich gemeinsam gegenüber der Politik dafür einsetzen, dass eine gesetzliche Grundlage auf Basis des damaligen Vorschlags geschaffen wird. Wenn dies der Fall ist, werden die Verhandlungen zur Ausgestaltung einer Bildungsteilzeit aufgenommen.

Vereinbarung zur Tarifrunde 2029
Alle oben genannten Konzerngesellschaften (inkl. DT PVG und DT SE) werden in der Tarifrunde 2029 gemeinsam verhandelt.

Nach zwei intensiven Verhandlungstagen haben wir in der vierten Verhandlungsrunde ein Verhandlungsergebnis erreicht. Mehr Schutz, mehr Geld, mehr Solidarität und Anerkennung kennzeichnen das durchgesetzte Paket.

Nichtmaßregelungsklauseln

Für alle Konzerngesellschaften inklusive TSI
Eure ver.di-Verhandlungskommission und Tarifkommission haben die Annahme des Paketes einstimmig empfohlen.

In den nächsten Wochen werden wir mit euch gemeinsam das Ergebnis intensiv und detailliert betrachten. Dazu erstellen wir gerade Material, mit dem die Wirkung des Verhandlungsergebnisses sichtbar gemacht werden kann. In den nächsten Tagen stellen wir euch dieses „Zug um Zug“ zur Verfügung.

Ein großes Dankeschön an euch für eure Unterstützung, für eure Sichtbarkeit und für eure Lautstärke. Ihr habt gezeigt, dass wir gemeinsam stärker sind. So haben wir gemeinsam dafür gesorgt, dass „Magenta Zukunft“ erlebbar wird.


 

 Zum Hintergrund des

INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte 

Gründer und Firmeninhaber ist

Dipl. Verw. Uwe Tillmann,

der Experte für den Öffentlichen Dienst und ausgewiesener Fachmann für das Beamtenrecht.

Tillmann hat sich deutschlandweit einen Namen gemacht und ist Autor sowie Herausgeber aller zehn Ratgeber und eBooks. Der Experte wird seit vielen Jahren von Behörden und Personal-vertretungen als >>>Referent gebucht.

Aktuelle Bücher, u.a. Alimentation & Besolduing in Bund und Ländern

Rund fünfstellige Nachzahlungen können Beamte des Bundes erhalten, wenn die Bundesregierung ihren Gesetzenturf zur Besoldund 2025/2026 sowie zur Neuregelung der angemessenen Alimentation beschließt.

Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die Sie mit diesem >>>PDF vorbestellen können.   

Der INFO-SERVICE besteht seit dem Jahr 1997 - also seit fast 30 Jahren - und publiziert seit dieser Zeit wichtige Informationen für Beamtinnen & Beamte sowie den öffentlichen Dienst. Mit dem exklusiven Angebot von zehn Ratgebern bzw. eBooks zu den wichtigsten Themen der Einkommen und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst (u.a. Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte oder das eBook Rund ums Geld im öffentlichen Sektor) hat sich der INFO-SERVICE in den deutschen Behördenstuben etabliert.

Mehr als 52.000 Kunden sprechen eine deutliche Sprache. Neben den Publkikationen in print & online betreibt der INFO-SERVICE 75 eigen-ständige Internetauftritte, die an Werktagen von deutlich mehr als 60.000 Usern besucht werden (im Jahr rund 19 Mio.).

Sehr erfolgreich sind auch die Newsletter (Print: wird der INFO-DIENST 4 mal jährlich herausgeben), die digitale Fassung des Newsletters hat sechs Themenausgaben (mit mehr als 150.000 Abonnenten).

ACHTUNG: Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern 

Der INFO-SERVICE legt diese Broschüre auf, sobald die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Neuregelung der durch das Bundesverfassungs-gericht (BVerfG) geforderten neuen Besoldungsregelung vorlegt (wahrscheinlich II. Quartal 2026). >>>Hier können Sie die Broschüre (vor)bestellen..   



 

   

 

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seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


 

 

 

Red 202605231 

 

 

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