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Krankenhausreform: Gewerkschaften fordern Korrekturen
ver.di fordert grundlegende Korrekturen – lediglich sachgerechte Finanzierung sei zu begrüßen
Mit Blick auf die heutige Verbändeanhörung zur Krankenhausreform fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) deutliche Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf. „Eine Reform, die nicht auch die Beschäftigten im Blick hat, wird scheitern. Gute Versorgung ist nur mit ausreichend Personal möglich“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Gewerkschafterin begrüßte, dass der Finanzierungsanteil des Bundes beim Transformationsfonds nun durch Steuermittel erfolgen soll. „Die Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft nicht wie bisher geplant den gesetzlich Versicherten aufzubürden, ist eine überfällige Korrektur.“
Fatal sei es hingegen, die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium zu streichen. „Wenn es aufgrund von Personalmangel nach einer erfolgreichen OP keine kontinuierliche Überwachung durch qualifizierte Pflegepersonen gibt, kann das für den Patienten gefährlich werden“, erklärte Bühler. „Es braucht nicht nur genug Ärztinnen und Ärzte, sondern auch genug Beschäftigte in der Pflege und anderen Berufsgruppen.“ Neben den Pflegepersonaluntergrenzen müsse daher die Umsetzung der Personalbemessungssysteme in der Krankenhauspflege und der Psychiatrie, der PPR 2.0 und der PPP-RL, als Qualitätskriterium festgeschrieben werden.
Nicht ausreichend seien die Gesetzesänderungen bei der Vorhaltefinanzierung, so Bühler weiter. Eine bloße Fristverschiebung löse das Problem nicht. „Es braucht eine tatsächliche Vorhaltefinanzierung, unabhängig von der Anzahl der Fälle.“ Dazu gehöre insbesondere die vollständige Refinanzierung der Personalkosten. „Alle Beschäftigte im Krankenhaus leisten einen wichtigen Beitrag, damit das Krankenhaus funktioniert, deshalb müssen die Personalkosten vollständig übernommen werden – so, wie es bei der Pflege am Bett bereits gilt.“
ver.di fordert zudem, Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen in die Veränderungsprozesse einzubeziehen. „Wer glaubt, dass das Personal der Planung einfach folgt, irrt. Damit die Reform gelingt, müssen die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen frühzeitig beteiligt werden“, so Bühler. „Die Krankenhausreform wird sich daran messen lassen müssen, ob sie zur flächendeckenden Versorgungsicherheit beiträgt und ob sie es schafft, die Beschäftigten beim Umbau mitzunehmen.“
Quelle: Pressemeldung Bundesvorsatdn ver.di vom 20.08.2025
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Verbändeanhörung zum Anpassungsgesetz
Nachschärfung der Krankenhausreform: Bitte keine Rolle rückwärts!
Der dbb befürchtet, dass zentrale Bestandteile der Krankenhausreform schon wieder rückabgewickelt werden.
Den Ländern die Hoheit über die Krankenhausplanung weitestgehend zu entziehen war auch aus Sicht des dbb ein Webfehler im Gesetz, dass zu Beginn des Jahres noch von der Ampelkoalition auf den Weg gebracht wurde. Der nun mit dem Weiterentwicklungsgesetz beschrittene Weg, den zuständigen Landesbehörden durch Ausnahmeregelungen einen Teil ihrer Autonomie wieder zurückzugeben ist aus Sicht des dbb jedoch der falsche Weg. „Bitte keine Rolle rückwärts! Wenn den Krankenhäuser, die die geforderten Qualitätskriterien nicht erbringen, durch die Hintertür doch wieder für bestimmte Behandlungen zugelassen werden, höhlt das die Versorgungsqualität aus und widerspricht dem eigentlichen Reformvorhaben“, so der dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer anlässlich der Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums am 21. August 2021 in Berlin. „Die Versorgung in der Fläche durch Senkung der Qualitätsstandards zu sichern, ist Unsinn. Und wenn bei Fusionen einzelner Häuser die Mindestfallzahlen nur durch Zusammenrechnung der Fälle in den betroffenen Kliniken erreicht werden, geben die Zahlen ein falsches Bild ab und wiegen Patientinnen und Patienten in trügerischer Sicherheit.“
Positiv bewertet der dbb die Inanspruchnahme des Sondervermögens Infrastruktur für den Krankenhaustransformationsfonds. Damit werden – entgegen der ursprünglichen Planung, Beitragszahlende mittelfristig um 25 Milliarden Euro entlastet.
„Was uns bei aller Diskussion zur Umstellung der Finanzierung, Fallgruppen und Krankenhausplanung aber wirklich stört, ist die fehlende Perspektive der Beschäftigten“, sagte der dbb Chef. „Wenn der Gesetzgeber Anreize zu Fusionen und Zusammenschlüssen schafft und sich durch Zuweisung und Aberkennung bestimmter Leistungsgruppen das Behandlungsspektrum der Kliniken ändert: Was macht das mit den Beschäftigten vor Ort? Wir haben deutlich gemacht, dass Arbeitnehmermobilität nicht vorausgesetzt werden kann und Ängste vor drohenden Klinikschließungen durchaus real sind. Deshalb muss Politik sicherstellen, dass alle Änderungen sozialverträglich umgesetzt werden. Das Motto muss lauten: Nicht ohne die Beschäftigten!“
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion vom 21.08.2025
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Red 20210828