Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung: Lühmann: "Öffentliche Verwaltung muss Vorreiter bei IT-Nutzung sein - Bürgerfrendlichkeit wächst", 04.03.2010

Vorteile für den öffentlichen Dienst

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Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung:

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Lühmann: Öffentliche Verwaltung muss Vorreiter bei IT-Nutzung sein - 

Bürgerfrendlichkeit wächst

Einen "sehr hohen Effizienzgewinn"  durch den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der öffentlichen Verwaltung hat die stellvertretende Vorsitzende des dbb Kirsten Lühmann konstatiert. Im "Behörden Spiegel" (Ausgabe vom 4.März 2010) verwies Lühmann auf den Einsatz  umfangreicher Finanzmittel in diesem Bereich, vor allem für Fortbildung und Management. "Der öffentliche Dienst braucht eine zügige Ausstattung mit IT. Die Prämisse "Ein Euro IT-Investition ergibt fünf Euro Personalersparnis" ist allerdings falsch, sagte Lühmann. 

Die öffentliche Verwaltung müsse Vorreiter bei der IT-Nutzung sein. Dadurch ergeben sich große Vorteile in Sachen Bürgerfreundlichkeit, Qualität und bei der Vorgangsbearbeitung, stellte Lühmann fest. So gebe es bei der Polizei inzwischen überall IT-gestützte Vorgangsabläufe mit erheblichem Effizienzgewinn. Allerdings werde damit kein Personal eingespart. Die Vorstellung "Qualifiziertere Arbeit mit weniger Leuten" ist nicht machbar", so Lühmann. IT ermögliche Synergieeffekte beispielsweise bei Personalangelegenheiten, Besoldung oder Beihilfe. Zugleich zeige im Schnittstellenmanagement  die Erfahrung immer wieder, dass es einzig die Menschen sind, die die Kommunikation  am effektivsten übernehmen können.  Es müsse immer die Möglichkeit geben, von Angesicht zu Angesicht mit den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen. "Der Bürger verlangt in einer Behörde zu Recht, Menschen anzutreffen, mit denen er reden kann."

Eine Nutzung sozialer Netzwerke wie facebook durch die öffentliche Hand könne sie sich wegen der Risiken aufgrund der Sammlung und Verwertung personenbezogener Daten "schwer vorstellen", so Lühmann. Wichtiger sei, den klassischen Internet-Auftritt zu nutzen und zu verbessern: "Dort bestehen echte Chancen, dem Anspruch auf bürgerfreundlichen Service gerecht zu werden."

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 04.03.2010



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