Gewerkschaften sind wunderbare Einrichtungen Viel zu oft wird übersehen, was Gewerkschaften leisten! Es kann sich jeder mal vorstellen, wie unsere Arbeitswelt ohne tarifvertragliche Regelungen aussehen würde. Ganz zu schweigen vom Einkommensniveau in allen Branchen und in ganz Deutschland. Am deutlichsten wird das, wenn man in den Osten schaut. Dort sind leider viel zu wenig Beschäftigte in einer Gewerkschaft organisiert. Darin liegt letztlich auch einer der Gründe für das niedrigere Lohnniveau. Uwe Tillmann |
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Technisches Hilfswerk Helfervereinigung NRW THW
Die Geschichte der THW-Landeshelfervereinigung Nordrhein-Westfalen e.V. beginnt vor etwa 30 Jahren. Damals hatten zahlreiche ehrenamtlich tätige Mitarbeiter der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in NRW ihren Unmut darüber geäußert, dass ihre Anliegen kaum Beachtung fänden und ihnen ein entsprechendes Forum fehlt. Sie gründeten deshalb eine Lobby-Organisation, um die Interessen des THW in NRW zu vertreten und zu kommunizieren. Diese Organisation sollte das THW und seine Mitglieder konstruktiv begleiten, deren Ansprechpartner in allen Belangen sein und außerdem Freunde und Förderer für die ehrenamtlichen Helfer in den Ortsverbänden gewinnen. Das Technische Hilfswerk mit seinen rund 80.000 ehrenamtlichen und ca. 800 beruflichen Helferinnen und Helfer ist einzigartig. Es gibt keine vergleichbare Organisation des Staates und auch nichts Vergleichbares im Ausland. Die engagierte und harmonische Zusammenarbeit der beruflich im THW arbeitenden Mitarbeiter und der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger ist Vorbild für viele Lebensbereiche. Eine staatliche Aufgabe wird auf ehrenamtlich tätige Freiwillige delegiert, die durch ständige Aus- und Weiterbildung eine 7 x 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr Einsatzbereitschaft auf professionellem Niveau garantieren. Mehr unter https://www.helferverein-thw.de
Kontaktdaten THW-Landesvereinigung NRW e.V. Westring 17
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Linksammlung für den öffentlichen Dienst
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Beamtinnen/Beamte, Richter/innen sowie Beamtenanwärter/innen
Die Website informiert über das Beamtenverhältnis und das geltende Recht für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärter/innen, Ruhestandsbeamten und Professoren und Hochschullehrer. Sie finden die wichtigsten beamtenrechtlichen Regelungen, beispielsweise Besoldung, Beihilfe und Beamtenversorgung. Aber auch über Arbeitszeitvorschriften, die Urlaubsverordnung und das Nebentätigkeitsrecht wird informiert. Mit speziellen Informationen zu den Sonderregelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder. Mehr erfahren Sie unter: www.landesbeamte.de |
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Red 20220310 / 20211108