Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Teaser: Gewerkschaften sind wunderbare Einrichtungen

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie
Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich geglie-dert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeig-net). 
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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst: Für nur 15 Euro im Jahr können Sie zehn Taschen-bücher bzw. eBook herunterladen, u.a. das beliebte Nachschlagewerk Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte. Daneben finden Sie die eBooks rund ums Beamtenrecht, Besoldung,  Beamtenver-sorgung, der Beihilfe sowie dem Neben-tätigkeitsrecht, Rund ums Geld und Berufseinstieg sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen und ausdrucken >>>mehr Informationen


Gewerkschaften sind wunderbare Einrichtungen

Viel zu oft wird übersehen, was Gewerkschaften leisten! Es kann sich jeder mal vorstellen, wie unsere Arbeitswelt ohne tarifvertragliche Regelungen aussehen würde. Ganz zu schweigen vom Einkommensniveau in allen Branchen und in ganz Deutschland. Am deutlichsten wird das, wenn man in den Osten schaut. Dort sind leider viel zu wenig Beschäftigte in einer Gewerkschaft organisiert. Darin liegt letztlich auch einer der Gründe für das niedrigere Lohnniveau.
Ich wurde kürzlich für meine 50-jährige Mitgliedschaft in einer großen Gewerkschaft geehrt. Ich war in jungen Jahren selbst Vorsitzender einer großen Orstverwaltung in Mannheim (3.000 Mitglieder). 92 Prozent aller Postbeschäftigten waren in der Gewerkschaft. Und von daher weiß ich, wieviel Zeit ehrenamtliche Funktionäre in die Gewerkschaft stecken. Ich habe in meiner Zeit als Bezirksjugendvertreter und Ortsvorsitzender mehr als 2.000 Mitglieder persönlich geworben. Deshalb weiß ich auch, wie man Beschäftigte für eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft überzeugen kann. Gewerkschaften haben sehr viel durchgesetzt und einen herausragenden Anteil daran, welchen Wohlstand wir in Deutschland haben. Und es ist in Ordnung, dass es verschiedene Gewerkschaften gibt: Gewerkschaften unter dem Dach des DGB, Gewerkschaften und Verbände im Beamtenbund oder auch weitere Gewerkschaften, z.B. Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK).
Ich möchte hier für keine Seite oder spezielle Gewerkschaft werben. Aber ich kann allen Beschäftigten nur empfehlen, Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Verbandes zu werden (oder zu bleiben).

Uwe Tillmann
INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte

 


 

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. besoldung-online). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

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