Gewerkschaften sind wunderbare Einrichtungen Viel zu oft wird übersehen, was Gewerkschaften leisten! Es kann sich jeder mal vorstellen, wie unsere Arbeitswelt ohne tarifvertragliche Regelungen aussehen würde. Ganz zu schweigen vom Einkommensniveau in allen Branchen und in ganz Deutschland. Am deutlichsten wird das, wenn man in den Osten schaut. Dort sind leider viel zu wenig Beschäftigte in einer Gewerkschaft organisiert. Darin liegt letztlich auch einer der Gründe für das niedrigere Lohnniveau. Uwe Tillmann |
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Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Die DSTG ist die gewerkschaftliche Interessenvertretung des Personals der Steuerverwaltung, beispielsweise Finanzamt, Oberfinanzdirektionen, Landesamt Steuern. Beschäftigte der Steuer- und Finanzverwaltung stehen vorwiegend im Beamtenverhältnis, es gibt aber auch Arbeitnehmer im Tarifkräftebereich. Die DSTG versteht ihren Auftrag umfassend und wirkt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in der Steuerverwaltung hin. Gemeinsam mit ihrer Spitzenorganisation im Beamtenbereich, dem dbb beamtenbund und tarifunion, streitet sie für eine Verbesserung des öffentlichen Dienstrechts. Der Geschäftsbereich Tarif im dbb schließt für die Arbeitnehmer der Steuerverwaltung Tarifverträge ab. Die DSTG nimmt Einfluss auf die Steuerpolitik, indem sie auf Missstände und Verwerfungen im deutschen Steuerrecht aufmerksam macht und sich in den politischen Meinungsprozess einbringt. Mehr unter https://www.dstg.de
Kontaktdaten Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V. Friedrichstraße 169
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Linksammlung für den öffentlichen Dienst
Rubrik:
Beamtinnen/Beamte, Richter/innen sowie Beamtenanwärter/innen
Die Website informiert über das Beamtenverhältnis und das geltende Recht für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärter/innen, Ruhestandsbeamten und Professoren und Hochschullehrer. Sie finden die wichtigsten beamtenrechtlichen Regelungen, beispielsweise Besoldung, Beihilfe und Beamtenversorgung. Aber auch über Arbeitszeitvorschriften, die Urlaubsverordnung und das Nebentätigkeitsrecht wird informiert. Mit speziellen Informationen zu den Sonderregelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder. Mehr erfahren Sie unter: www.landesbeamte.de |
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Red 20220310 / 20211108