Frauenratgeber: Alterseinkünftegesetz

Zur Übersicht des Frauenratgebers 

.

Alterseinkünftegesetz 

.

Im Juli 2004 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde in der letzten Legislaturperiode eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, wonach – entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz – Renten ebenso besteuert werden müssen wie Pensionen. Deshalb wurde 2005 die so genannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt, d.h. 50 Prozent der Rente sind steuerpflichtig. Nach einer schrittweisen Erhöhung in den kommenden 35 Jahren werden es 2040 volle 100 Prozent sein. Für alle Rentnerinnen, die ab 2005 Rente bekommen („Neufälle"), bleibt es bei den 50 Prozent, seit 2006 ist der jeweils steuerfreie Anteil des Renteneinstiegsjahres maßgebend.


Beispiel
Rentenbeginn vor 2006 – steuerpflichtiger Teil der Rente 50 Prozent.
Rentenbeginn 2006 – steuerpflichtiger Teil der Rente 52 Prozent.
Rentenbeginn 2007 – steuerpflichtiger Teil der Rente 54 Prozent.
Rentenbeginn 2013 – steuerpflichtiger Teil der Rente 66 Prozent.
Der Einstiegsprozentsatz gilt über die gesamte Rentenlaufzeit.
 

.

 

Die Freigrenzen für derzeitige Rentenbezieherinnen liegen bei 19.000 Euro für Alleinstehende und 38.000 Euro für Verheiratete pro Jahr, so dass die meisten Rentnerinnen davon nicht von der Besteuerung betroffen sein werden. Zu Steuerbelastungen kann es dann kommen, wenn Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden oder Einkünfte des erwerbstätigen Ehepartners den Steuerfreibetrag von 1.908 Euro übersteigen. Erst 2040 sind diese Nebeneinkünfte voll zu versteuern.


Im Gegenzug zu diesen Belastungen für Rentnerinnen werden Beitragszahlerinnen entlastet. Seit 2005 sind 60 Prozent oder 12.000 Euro der Rentenversicherungsbeiträge steuerfrei. 2006 können 62 Prozent der Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis 2025 erhöht sich dieser Anteil schrittweise auf 100 Prozent. Zur Vorsorge gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständigen Versorgungen oder zur privaten Rentenversicherung.


Gänzlich ungeschoren kommen deshalb auch Pensionärinnen nicht weg. Ihr Versorgungsfreibetrag von derzeit 40 Prozent auf Pensionen und  Zusatzversorgungen über die VBL wird bis 2040 abgebaut – übrig bleibt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro im Jahr. Heute 40jährige haben noch einen Freibetrag von bis zu 1.014 Euro im Jahr, wenn sie mit 63 in Pension gehen, bei heute 50jährigen ist es der doppelte Betrag.

 

 


Beispiel
Pensionsbeginn 2006                     38,4 Prozent steuerfrei, zusätzlich 864 Euro.
Pensionsbeginn 2013                     27,2 Prozent steuerfrei, zusätzlich 612 Euro.
Auch hier gilt der Prozentsatz des Pensionseinstieg bis ans Lebensende.
(Quelle aller Rechenbeispiele: „Finanztest" 9/04).

.

Eine wichtige Neuerung bringt das Alterseinkünftegesetz für Frauen: die so genannten  Unisex-Tarife. Sie sollen für gleiche Beiträge von Frauen und Männern sorgen.


 

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Einfach Bild anklicken

OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

>>>Das OnlineBuch kann hier für 7,50 Euro bestellt werden.

Weitere Hinweise für Urlaub, Geld und Gesundheit:

www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.klinikverzeichnis-online.de I


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


Red 20211130

 

mehr zu: Frauen in der öffentlichen Verwaltung
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.die-oeffentliche-verwaltung.de © 2024