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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Private Altersvorsorge ist auch im öffentlichen Dienst unverzichtbar
Ausgabe 4/2007
Die Themen im Überblick:
- Private Altersvorsorge ist auch im öffentlichen Dienst unverzichtbar
- Weniger Bürokratie und ein besseres Recht
- Unfallversicherung: Neue Leistungen
- Urlaub ohne Sorgen
- Alimentation
- Verfassungswidrig
- Beamte arbeiten länger
Private Altersvorsorge ist auch im öffentlichen Dienst unverzichtbar
Laut Allensbach sind die Zweifel am gesetzlichen Rentensystem so groß wie nie zuvor: 55,7% der Bürger haben ein sehr geringes, jeder Dritte hat überhaupt kein Vertrauen in die gesetzliche Rente. Schon im Jahr 2030 sind 100 Berufstätige nötig, um die Bezüge von 96 Rentnern zu sichern. Durch die Rentenreform wird zwar der Beitragssatz erhöht und das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben, doch die Probleme dürften damit nicht gelöst sein. Auch im öffentlichen Dienst weiß man längst, dass es ohne private Altersvorsorge nicht mehr geht. Mit staatlichen Anreizen und Förderungen unterstützt der Gesetzgeber die private Altersvorsorge. Beamte und Tarifkräfte können sich schon mit einem kleinen Beitrag die volle staatliche Zulage zur „Riesterrente“ sichern: Zulagen jährlich 114 Euro, für jedes Kind kommen 138 Euro hinzu. Ab 2008 steigen diese Beträge auf 154 Euro bzw. 185 Euro je Kind. Mit der Riesterförderung können Sie sich eine zusätzliche Rente aufbauen und von folgenden Leistungen profitieren
- lebenslang garantierte Rente
- Verzinste Überschüsse
- Rentenzahlung ab dem 60. Lj.!
Für Tarifkräfte gibt es – neben der Riesterrente – noch eine weitere Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen. Im Rahmen der „betrieblichen Altersversorgung“ (Direktversicherung, siehe Grafik links unten) wurde die Entgeltumwandlung neu geregelt. Hierbei ergeben sich sowohl Vorteile für Arbeitnehmer als auch für die öffentlichen Arbeitgeber. Wie auch Sie bares Geld sparen können und wie die Entgeltumwandlung funktioniert zeigt das Beispiel im Kasten (siehe unten rechts). Seit 2003 wird auf kommunaler Ebene durch den Tarifvertrag „V-EU/mw-VKA“ die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung geboten. Allerdings wird die Anbieterauswahl stark eingeschränkt. Das Modell zur Bestimmung des Versorgungsträgers steht deshalb auch heftig in der Kritik und hat ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission ausgelöst. Durch den TV-L und den zusätzlichen Entgeltumwandlungstarifvertrag „TV-EntgeltU“ ist seit 1.11.2006 nun auch für die Tarifkräfte der Länder (ausgenommen sind Berlin und Hessen) die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung geschaffen worden. Das Recht zur Auswahl des Versorgungsträgers wird aber nur den Beschäftigten von Hamburg und Saarland zugestanden. Für andere Landesbeschäftigte wurde als Versorgungsträger die VBL vorgeschrieben. Hamburg und Saarland setzen ein positives Signal. Dort haben Tarifkräfte nunmehr die Wahlfreiheit beim Anbieter für die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung und können so eine Direktversicherung abschließen.
Weniger Bürokratie und ein besseres Recht
Auf einer Tagung des Beamtenbundes hat sich Innenminister Dr. Schäuble für weniger Bürokratie und ein besseres Recht ausgesprochen. Damit könne man Signale für einen erneuerten Bürgerstaat setzen. Schäuble stellte klar, dass es ohne Bürokratie nie geht. Schließlich muss ja ein wenig dafür gesorgt werden, dass das Zusammenleben funktioniert. Aber natürlich ist Überregulierung die eigentliche Ursache von Bürokratie. Man müsse darauf achten, dass die Luft zum Atmen bleibt und wieder mehr Freiräume geschaffen werden. Die Bundesregierung hat sich daher Bürokratieabbau und eine bessere Rechtsetzung zu einer Priorität gemacht. Bis Ende 2011 wird ein Abbauziel von 25 Prozent der Belastung, nicht der Pflichten angestrebt. Bürokratie kostet viel Geld. Schon allein deshalb brauchen wir eine grundsätzliche Debatte, die weit über das Thema Bürokratieabbau hinausreicht. Der Bestand an Regeln und Verwaltungsvorschriften muss sukzessive und systematisch durchforstet werden. Eine solche Rechtsbereinigung ist ein leidiges Unterfangen, aber man kommt nicht darum herum. Durch Entbürokratisierung, Abbau von Überregulierung und bessere Rechtsetzung werden wir am Ende mehr Freiheit, mehr Entlastung und Wohlstand für alle und jeden in unserem Land erreichen und unsere freiheitliche Verfassung stärken.
Anmerkung:
Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter www.staat-modern.de
Unfallversicherung: Neue Leistungen
Wie oft kommt man plötzlich in eine brenzlige Situation, aus der nur mit viel Glück kein größerer Unfall resultiert – ganz gleich, ob beim Sport oder auf der wackeligen Leiter in den eigenen vier Wänden. Optimale Absicherung für jede Altersgruppe bietet die neue Unfallversicherung-Classic der HUK-COBURG. Gerade bei schweren Unfällen tut eine hohe Absicherung im Invaliditätsfall not: Wer behindert ist, muss sein Leben oft komplett neu organisieren, dazu gehört zum Beispiel der Umbau der Wohnung oder ein behindertengerechtes Auto. Mit einer frei zu vereinbarenden Todesfallleistung kann die private Vorsorge zudem noch ergänzt werden. Zusätzlich oder alternativ ist auch der Abschluss einer monatlichen Unfallrente möglich. Mit ihr lässt sich sicherstellen, dass die laufenden Kosten für den Lebensunterhalt auch dann noch bezahlt werden können, wenn man nicht mehr arbeiten kann. Kostenfrei mitversichert ist zum Beispiel auch der Versicherungsschutz bei Infektionen und Vergiftungen sowie die Folgen eines durch Herzinfarkt oder Schlaganfall bedingten Unfalls. Das Leistungsspektrum deckt zudem auch eine Reha-Beihilfe in Höhe von 2.500 Euro und ein Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen mit ab. Der umfassende Versicherungsschutz lässt sich durch Zusatzbausteine ergänzen: So bietet der Unfall-Schutzbrief umfangreiche Hilfs- und Pflegeleistungen für einen Zeitraum bis zu neun Monaten nach dem Unfall. Mit der Unfallversicherung Classic der HUK-COBURG können Sie sich für ein umfangreiches Leistungspaket zu äußerst günstigen Konditionen entscheiden. Darauf können Sie sich jederzeit und überall verlassen. Die enthaltenen Leistungen sind so vielfältig, dass sie für jede Altersgruppe eine optimale Absicherung darstellen. Gut zu wissen: Die Beiträge zur Unfallversicherung können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Ihrer Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Urlaub ohne Sorgen
Endlich Urlaub: die schönsten Wochen des Jahres stehen vor der Tür. Niemand denkt an Krankheit. Und doch brauchen Tausende von Urlaubern im Ausland ärztliche Hilfe. Wer in Deutschland bleibt, braucht sich keine Gedanken zu machen. Aber bei einer Auslandsreise sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Deutschland hat mit den meisten europäischen Nachbarstaaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, das den gesetzlich Versicherten zwar eine kostenfreie Behandlung im Krankenhaus und/oder beim Arzt garantiert, doch viele Mediziner im Ausland, behandeln Urlauber nur auf private Rechnung. Zurück am Wohnort, müssen die Rechnungen und Quittungen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkasse ersetzt aber nur das, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. In der Regel reicht das nicht aus. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Wer sie abgeschlossen hat, kann bei Notfällen – Krankheit oder Unfall – im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Dies gilt auch für Senioren, die beispielsweise bei der HUK-COBURG ohne Altersbegrenzung einen Auslandsreisekranken-Versicherungsschutz erhalten können. Wichtig: Denken Sie daran, auch den Krankenrücktransport mitzuversichern. Darüber hinaus bietet die HUK-COBURG bei ihrer Auslandsreise-Kranken PLUS zusätzliche Hilfe in Notfällen. So sind zum Beispiel Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 Euro ebenso mitversichert wie Hilfe bei der Wiederbeschaffung von verlorenen Pässen, Arzneimitteln oder Brillen. Zur Seite steht die Auslandsreise-Krankenversicherung auch Urlaubern, die wegen Tod, Unfall oder Krankheit eines Angehörigen den Urlaub abbrechen müssen. Sie organisiert dann für Sie die Heimreise.
Alimentation
Der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation hat mit Inkrafttreten der Föderalismusreform im September vergangenen Jahres besondere Aktualität gewonnen. Seit dieser Zeit können der Bund und die Länder die Besoldung „ihrer“ Beamten eigenständig – und ohne den Bundesgesetzgeber – regeln. Einschränkungen bestehen nur insoweit, wie der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht verletzt wird. In einem neuen Special „Zahlen – Daten - Fakten“ informiert der dbb beamtenbund und tarifunion über die Grundzüge der amtsangemessenen Alimentation und erläutert, wo der besoldungspolitische Gestaltungsspielraum von Bund und Ländern eine Grenze gesetzt wird.
Anmerkung:
Das Special steht als Download unter www.dbb.de zur Verfügung.
Verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wartefrist von drei Jahren für Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt für verfassungswidrig erklärt (Az: 2 BvL 11/04). Der Zweite Senat führt aus, dass im Hinblick auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums das Ruhegehalt unter Wahrung des Leistungsprinzips aus dem letzten Amt zu berechnen ist. Die in einer Beförderung liegende Anerkennung sei nicht nur auf den Beamten im Dienst bezogen, sondern müsse sich auch auf sein Ruhegehalt auswirken. Für die Karlsruher Richter ist die Ausdehnung der Wartefrist auf drei Jahre nicht mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar. Eine dreijährige Wartefrist modifiziere den Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung nicht mehr, sondern verändere ihn grundlegend. Der Beschluss erklärt die in § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG von zwei auf drei Jahre verlängerte Wartezeit für die Besoldung aus dem letzten Amt für nichtig. Bestandskräftige Bescheide sind aber nicht berührt.
Beamte arbeiten länger
Nach neuen Daten des Statistischen Bundesamtes gehen Bundesbeamte immer später in den Ruhestand. Demnach erfolgen 64 Prozent der insgesamt 2.800 Pensionierungen mit Vollendung des 65. Lebensjahres und damit entsprechend der Regelaltersgrenze. Im Jahr 2005 waren es nur 58 Prozent. Als Grund für diese Entwicklung sieht der Deutsche Beamtenwirtschaftsring die analog zur gesetzlichen Rentenversicherung eingeführten Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Pensionen. Für jedes Jahr vorzeitigen Pensionsbezuges werden 3,6 Prozent der Ruhestandsbezüge abgezogen. Maximal kann der Abschlag 10,8 Prozent betragen. Von den ca. 1.800 Beamten und Richtern, die im Jahr 2006 mit 65 Jahren in den Ruhestand gingen, war etwa die Hälfte vorher in Altersteilzeit. Mehr Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie unter www.der-oeffentliche-dienst.de.
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |