INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2009#02

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Mehr Geld für Tarifbeschäfigte und Beamte in den Ländern

Ausgabe 2/2009

Die Themen im Überblick:

- Mehr Geld für Tarifbeschäftigte und Beamte in den Ländern

- Ratgeber „Die Beihilfe“

- Bundeskabinett beschließt Vierten Versorgungsbericht

- Leistungsstark und bürgernah

- Arbeitszeitreduzierung in Bayern?

- Es fehlen 1.000 Stellen

 

Mehr Geld für Tarifbeschäftigte und Beamte in den Ländern

Seit 1. März 2009 erhalten die rund 700.000 Tarifbeschäftigten der Länder, die sich in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zusammengeschlossen haben, deutlich mehr Geld. Neben einem monatlichen Sockelbetrag von 40 Euro wurden die Werte der Entgelttabellen um drei Prozent erhöht. Für die Monate Januar und Februar 2009 gab es eine Einmalzahlung von zusammen 40 Euro. Im Frühjahr 2010 (1.3.) werden die Entgelte dann noch einmal um 1,2 Prozent erhöht. Nach Berechnungen der Gewerkschaften beziffert sich die Gesamterhöhung auf insgesamt 5,8 Prozent, weil der Sockelbetrag mit rund 1,6 Prozent zu Buche schlägt. Auszubildende erhalten 60 Euro ab 1. März 2009 und noch einmal 1,2 Prozent mehr ab 1. März 2010. Sämtliche Tarifbezüge im Osten werden zum 1. Januar 2010 auf 100 Prozent des Westniveaus angepasst.

Für die Beschäftigten der Länder in Berlin und Hessen gelten diese Gehaltserhöhungen nicht, da deren Länder nicht der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) angehören. Dennoch haben auch die Länder Berlin und Hessen entsprechende Tarifanpassungen vorgenommen. In Berlin gibt es zwar nur 65 Euro mehr ab Juni 2009, dagegen wurden die Tariflöhne in Hessen in ähnlicher Weise wie in den übrigen Ländern erhöht.

Nach der Tarifeinigung haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamten in den Ländern gefordert. Nach der Föderalismusreform kann die Beamtenbesoldung von den Ländern in eigener Zuständigkeit geregelt werden. Wie die Übersicht (blauer Kasten) zeigt, wollen die meisten Länder den Forderungen der Gewerkschaften entsprechen und das Tarifergebnis auf ihre Landesbeamten übertragen. Doch es gibt auch Länder, die das Ergebnis nur mit Abstrichen übernehmen wollen.

 

Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung in den Ländern*

Das Tarifergebnis für Arbeitnehmer in den Ländern (TV-L):

- Sockelbetrag 40 Euro;

- Einmalzahlung 40 Euro

- Besoldungserhöhung um 3 % zum 1.03.2009, 1,2 % zum 1.03.2010.

 

- Baden-Württemberg: Tarifergebnis soll übernommen werden.

- Bayern: Tarifergebnis soll ohne Einmalzahlung übernommen werden.

- Berlin: Der Senat weigert sich bislang die Tariferhöhung auch auf Beamte zu übertragen.

- Brandenburg: Bis auf den Sockelbetrag (statt 40 Euro werden nur 20 Euro gezahlt) soll das Tarifergebnis übernommen werden.

- Bremen: Tarifergebnis soll ohne Einmalzahlung und nur mit halbem Sockelbetrag (20 statt 40 Euro) übernommen werden.

- Hessen: Zur Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamte hat sich die Landesregierung noch nicht geäußert.

- Hamburg: Tarifergebnis soll übernommen werden.

- Mecklenburg-Vorpommern: Bis auf den Sockelbetrag (statt 40 Euro werden nur 20 Euro gezahlt) soll das Tarifergebnis übernommen werden.

- Niedersachsen: Tarifergebnis soll ohne Einmalzahlung und nur mit halbem Sockelbetrag (20 statt 40 Euro) übernommen werden.

- Nordrhein-Westfalen: Tarifergebnis soll ohne Einmalzahlung und nur mit halbem Sockelbetrag (20 statt 40 Euro) übernommen werden.

- Rheinland Pfalz: Tarifergebnis soll übernommen werden.

- Saarland: Tarifergebnis soll übernommen werden.

- Sachsen: Tarifergebnis soll übernommen werden.

- Sachsen-Anhalt: Tarifergebnis soll übernommen werden.

- Schleswig-Holstein: Tarifergebnis soll übernommen werden.

- Thüringen: Tarifergebnis soll übernommen werden.

* (Stand: Mai 2009)

Ratgeber „Die Beihilfe“

Mitte Februar ist die neue Bundesbeihilfeverordnung (BBvH) in Kraft getreten. Die neue Verordnung hat die Beihilfevorschriften des Bundes abgelöst. Obwohl es inzwischen in vielen Ländern eigenständige Beihilfeverordnungen gibt, orientiert sich deren Inhalt im Wesentlichen an den Vorschriften des Bundes.

Die meisten Änderungen, die sich durch die Gesundheitsreformen ergeben, werden auf das System der Beihilfe wirkungsgleich übertragen. Dadurch ist das Beihilferecht nicht durchschaubarer geworden.

Im Rahmen seines Ratgeber Service für den öffentlichen Dienst hat der DBW den beliebten Ratgeber „Die Beihilfe“ neu aufgelegt. Dabei ist der Herausgeber bestrebt, komplizierte Sachverhalte verständlich zu erläutern. Beispiele und praktische Tipps sollen helfen, das Beihilferecht transparent darzustellen. Vom Bund abweichende Regelungen sind in einem eigenen Kapitel „Beihilfeleistungen in den Ländern“ zusammengefasst. Des halb nützt der Ratgeber allen Beihilfeberechtigten.

Verständlicherweise kann der Ratgeber keine Einzelfälle behandeln oder individuelle Fragen klären. Beamtinnen und Beamte müssen krankenversichert sein. Beihilfeberechtigte waren schon bisher in der Regel privat krankenversichert.

Die meisten Krankenversicherer, verfügen über eine umfassende Kompetenz und bieten schon seit Jahrzehnten vorteilhafte Angebote und preisgünstige Tarife beim Gesundheitsschutz.

 

Bundeskabinett beschließt Vierten Versorgungsbericht

Das Bundeskabinett hat dem Vierten Versorgungsbericht zugestimmt. Damit kommt die Bundesregierung nach 1996, 2001 und 2005 erneut dem gesetzlichen Auftrag nach, den gesetzgebenden Körperschaften in je der Wahlperiode des Deutschen Bundestages einen Versorgungsbericht vorzulegen. Bundesinnenminister Dr. Schäuble erklärte: „Der 4. Versorgungsbericht der Bundesregierung enthält eine sachbezogene und verlässliche Darstellung der Versorgungssysteme für den öffentlichen Dienst im Bund. Nach der Analyse und den Vorausberechnungen des Berichts ist die Entwicklung der Beamten- und Soldatenversorgung im Bereich des Bundes in den kommenden Jahren stabil und in den Kostenwirkungen weiterhin beherrschbar. Der Anteil der Versorgungsausgaben am künftigen Bruttoinlandsprodukt und an den künftigen Steuereinnahmen wird beim Bund nicht weiter steigen, sondern eher zurückgehen.“

Nach der Föderalismusreform konzentriert sich der Bericht auf die Entwicklung des Bundes. Der Bericht zeigt, dass die Zahl der Versorgungsempfänger beim Bund seit 2001 insgesamt rückläufig ist und bis 2050 von gegenwärtig rd. 700.000 um 45 % auf rd. 385.000 zurückgehen wird. Besonders deutlich wird der Rückgang ab dem Jahr 2030 sein. Für die Beamten, Richter und Berufssoldaten lagen die Versorgungsausgaben des Bundes in 2006 mit rd. 4,4 Mrd. Euro in etwa auf dem Niveau von 2003. Aufgrund der Entwicklungen in den übrigen Bereichen sind die gesamten Versorgungsausgaben des Bundes zwischen 2003 und 2006 um rd. 7,4% auf 13,8 Mrd. Euro gesunken. Deutlich rückläufig war auch der Anteil vor zeitiger Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit. Er ist zwischen 1999 und 2006 von rd. 32 % auf unter 7% gesunken.

Die Bundesregierung sieht sich mit ihren Reformmaßnahmen in den letzten Jahren bestätigt und glaubt, den richtigen Weg eingeschlagen und mit der Sicherung der Tragfähigkeit des Versorgungssystems für Beamte weiter vorangekommen zu sein.

Die mehr als zwei Millionen Beamtinnen und Beamten wissen zwar um die Kürzungen ihrer künftigen Versorgung. Doch vor allem Beamtinnen, die über viele Jahre in Teilzeit gearbeitet haben (dies ist besonders im Lehrberuf der Fall), werden sich noch über ihre geringen Versorgungsbezüge wundern, sieht Uwe Tillmann vom Deutschen Beamtenwirtschaftsring (DBW) dringenden Informations- und Handlungsbedarf. Ohne ergänzende Private Altersvorsorge, ob Riester oder andere Vorsorgeangebote, wird es für viele Beamtinnen jedenfalls keinen „sorglosen“ dritten Lebensabschnitt geben, meint der Geschäftsführer des DBW.

 

Leistungsstark und bürgernah

Die Bundesregierung hat das Arbeitsprogramm für eine „moderne und bürgernahe Bundesverwaltung“ beschlossen. Mit dem Umsetzungsplan 2009 wird ein Teil des Regierungsprogramms „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen" erfüllt.

Nach Auffassung von Innenminister Schäuble hat die Bundesverwaltung ihre Leistungen in den vergangenen Jahren weiter verbessert. Als Beispiel nannte er die Einführung der einheitlichen Behördenrufnummer 115. Damit fänden Bürgerinnen und Bürgern einen direkten Zugang zur Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. Die öffentlichen Verwaltungen arbeiten eng und kooperativ zusammen.

Zum umfassenden Prozess der Verwaltungsmodernisierung gehören auch das „e-Government“ und der „Abbau überflüssiger Bürokratie“. Mit dem Auf- und Ausbau von Dienstleistungszentren können Bundesministerien und ihre Geschäftsbereichsbehörden ab 2010 Unterstützende Querschnittsaufgaben (z. B. Beschaffung, Bezügeabrechnung, Haushaltsabwicklung) auf leistungsfähige Dienstleistungszentren übertragen. Die Behörden können sich damit von Routineaufgaben entlasten und sich auf ihre eigentlichen Fachaufgaben konzentrieren. Der technologische Fortschritt und der Wandel der Aufgaben in der Verwaltung machen lebenslanges Lernen durch Fort- und Weiterbildung zu einer absoluten Notwendigkeit. Daher wurde die Fortbildungstätigkeit der Bundesverwaltung evaluiert und weiterentwickelt. Neue bzw. erweiterte Fortbildungsangebote werden Führungskräfte sowie Mitarbeiter in die Lage versetzen, den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

 

Arbeitszeitreduzierung in Bayern?

Bayerns Regierung plant die Rücknahme der 42-Stunden Woche für Beamtinnen und Beamte. Die Gewerkschaften begrüßen diesen Vorstoß und wünschen sich eine schnelle Umsetzung. Die CSU-Landtagsfraktion hat sich bereits mit einer Reduzierung von 42 auf 40 Stunden befasst. Insbesondere wegen der Ungleichbehandlung mit anderen Beschäftigtengruppen des Öffentlichen Dienstes konnten sich die bayerischen Beamten, die im Vergleich bis zu zwei Stunden länger arbeiten müssen, nie mit der 42-Stunden-Woche abfinden. Dies umso mehr, als sie bereits seit dem Jahr 1994, als die 40-Stunden-Woche eingeführt wurde, eine höhere Wochenarbeitszeit als ihre Kollegen aus dem Tarifbereich und fast allen anderen Bundesländern sowie dem Bund haben.

 

Es fehlen 1.000 Stellen

Aufgrund der Zunahme gewalttätiger Vorfälle will die sächsische Landesregierung offenbar die Polizei personell verstärken. Der Innenpolitiker der FDP-Fraktion, Dr. Jürgen Martens hält das nicht für ausreichend. Schon jetzt werden immer nur „hektisch“ Löcher gestopft. Die geplanten Neu-Einstellungen genügen bereits jetzt nicht mehr. Sachsenweit fehlen rund 1.000 Beamte in den Polizeirevieren und -posten, so Martens.


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