INFO-DIENST Öffentlicher Dienst/Beamte Ausgabe 2022#1: Nordrhein-Westfalen hat die Kostendämpfungspauschale abgeschafft

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INFO-DIENST Öffentlicher Dienst / Beamtinnen und Beamte Ausgabe 1#2022:
NRW hat Kostendämpfungspauschale abgeschafft

Zuletzt hatte der Berliner Senat zum 01.01.2018 die  Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe abgeschafft. Nun folgt Nordrhein-Westfalen diesem Beispiel und hat die Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022 entfallen lassen. Die Regelung betrifft Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) von NRW behält den Eigenbehalt für das Jahr 2022  ab dem 25.03.2022 nicht mehr ein. Bereits einbehaltene  Beträge werden mit aktuellen Beihilfeanträgen erstattet.

Zu beachten ist, dass die Vorgehensweisen anderer  Beihilfestellen in NRW von dem geschilderten Verfahren des LBV NRW abweichen können.


 

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Red 20220411

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