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INFO-DIENST Öffentlicher Dienst / Beamtinnen und Beamte Ausgabe 1#2022:
NRW hat Kostendämpfungspauschale abgeschafft
Zuletzt hatte der Berliner Senat zum 01.01.2018 die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe abgeschafft. Nun folgt Nordrhein-Westfalen diesem Beispiel und hat die Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022 entfallen lassen. Die Regelung betrifft Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) von NRW behält den Eigenbehalt für das Jahr 2022 ab dem 25.03.2022 nicht mehr ein. Bereits einbehaltene Beträge werden mit aktuellen Beihilfeanträgen erstattet.
Zu beachten ist, dass die Vorgehensweisen anderer Beihilfestellen in NRW von dem geschilderten Verfahren des LBV NRW abweichen können.
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Red 20220411
infoservice@beamten-infiormationen.de