INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2011#02

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wurde erleichtert

Ausgabe 2/2011

Die Themen im Überblick:
- Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wurde erleichtert
- Der neue Bundesinnenminister
- Mehr Geld für Tarifkräfte der Länder
- 1,14 Millionen neue Riester-Verträge
- Verbraucherfreundliche Versicherung

Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wurde erleichtert

Seit dem Jahreswechsel sind die Bedingungen für einen Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung erleichtert worden. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurde die frühere Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007 galt: Arbeitnehmer werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird. Damit ist die zwischenzeitlich eingeführte Drei-Jahres-Regelung entfallen, wonach die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten sein musste, um
von der GKV in die PKV zu wechseln.

Diese Versicherungspflichtgrenze lag im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und wurde für das laufende Jahr 2011 auf 49.500 Euro abgesenkt.

Auch nach der neuen Rechtslage gilt, dass nur regelmäßige Gehaltsbestandteile, also beispielsweise neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen berücksichtigungsfähig sind, während Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen sind.

Die Mindestbindungsfrist wurde durch das GKV-Finanzierungsgesetz teilweise auf ein Jahr verkürzt. Für Wahltarife, die Versicherungsschutz mit

- Beitragsrückerstattung
- Kostenerstattung oder
- die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen

bieten, gilt ab dem 2. Januar 2011 nur noch eine einjährige Mindestbindungsfrist. Lediglich für Wahltarife, die Selbstbehalte vorsehen sowie Krankengeld-Wahltarife gilt weiterhin eine dreijährige Mindestbindungsfrist. Ohne Wartezeit können Personen in die Private Krankenversicherung eintreten (wechseln), die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und sofort ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielen. Das gleiche gilt für privat versicherte Selbstständige, die sich für den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis entscheiden.

Weitere Informationen:
Lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner der HUK-COBURG ausrechnen, wie sich der Wechsel in die PKV auf Sie persönlich auswirken würde.

Beispiele für die Versicherungspflichtgrenze

TVöD:Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Bund/Kommunen) ab der Entgeltgruppe 12, Stufe 5 kann jeder in die Private Krankenversicherung wechseln.

TV-L:Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder kann jeder schon ab der Entgeltgruppe 12, Stufe 5 in die Private Krankenversicherung wechseln.

TV-Lehrer/innen:Für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (Länder) kann jeder schon ab der Entgeltgruppe 12, Stufe 5 in die Private Krankenversicherung wechseln.

HUK-COBURG: Einsteigertarif

Wer bei seiner Krankenversicherung die monatlichen Kosten betrachtet, wird den Einsteiger-Tarif der HUK-COBURG mögen: Der Einsteiger-Tarif steht für eine solide Basisversorgung in der privaten Krankenversicherung und für äußerst niedrige Beiträge.

Wichtige Leistungen des Einsteiger-Tarifs:

- Privatpatient beim Allgemeinmediziner und mit Überweisung beim Facharzt mit 100 Prozent Kostenübernahme (80 Prozent Kostenübernahme beim direkten Facharztbesuch)
- Privatpatient im Krankenhaus: allgemeine Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl für stationäre Behandlung
- Privatpatient beim Zahnarzt: 100 Prozent Kostenerstattung der Zahnbehandlung, 60 Prozent Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz
- Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen: bis 100 Euro innerhalb von 2 Jahren

Rückerstattung und Auszeichnungen

- Attraktive Beitragsrückerstattung: 3 komplette Monatsbeiträge bereits ab dem 1. leistungsfreien Kalenderjahr
- Gesamtnote „Sehr gut“ für Beitragsstabilität, Sicherheit, Kundenorientierung, Erfolg und Wachstum/Attraktivität am Markt (Urteil der unabhängigen Rating-Agentur Assekurata 11/2010)

Der neue Bundesinnenminister

Seit März 2011 ist der neue Bundesinnenminister, Dr. Hans-Peter Friedrich im Amt. Er folgt damit seinem Amtsvorgänger Dr. Thomas de Maizière, der in das Verteidigungsministerium wechselte. Der neue Bundesinnenminister ist im oberfränkischen Naila geboren und 44 Jahre alt. Er ist verheiratet, evangelisch und hat drei Kinder. Nach der Amtseinführung begrüßte er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium des Innern mit den Worten „Ich freue mich auf die neue, herausfordernde Tätigkeit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Auf mich warten hier vielfältige Aufgaben – von der Gewährleistung der Sicherheit in unserem Land, dem Hüten der Verfassung, der Förderung des Spitzensports bis zum großen Bereich der Informationstechnik, um nur einige Beispiele zu nennen.“

Aus dem Lebenslauf von Dr. Friedrich:

- 1978 Abitur; Wehr dienst; 1979 bis 1983 Studium der Rechtswissenschaften in München und Augsburg, 1984 bis 1986 Studium der Wirtschaftswissenschaften in Augsburg; 1986 bis 1988 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Fernuniversität Hagen; 1988 Promotion zum Doktor der Rechte (Dr. jur.).
- 1988 Regierungsrat im Bundesministerium für Wirtschaft, zuletzt Ministerialrat; 1991 Mitarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Referent der CSU-Landesgruppe im Arbeitskreis Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, 1993 persönlicher Referent des damaligen Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe Michael Glos.
- Seit 1998 Mitglied des Bundestages; seit 2005 stellvertretender Vorsitzender der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion zuständig für die Bereiche „Verkehr, Bau, Stadtentwicklung, Tourismus, Kommunalpolitik“. Von Oktober 2009 bis März 2011 Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.

Mehr Geld für Tarifkräfte der Länder

Für die rund 700.000 Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (mit Ausnahme von Berlin und Hessen) erhöhen sich die Gehälter in zwei Stufen. Zum 1. April 2011 steigt das Tabellenentgelt um 1,5 Prozent, zum 1.1.2012 nochmal um 1,9 Prozent. Eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro wirkt sich vor allem für die unteren Einkommensgruppen vorteilig aus.

Während für die Berliner Landesbeschäftigten noch keine Tariferhöhung in Aussicht gestellt ist, hat das Land Hessen die Bezüge ebenfalls erhöht. Hessen war bereits im Jahr 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten. Der TV-L findet in Hessen daher keine Anwendung. Anfang April haben sich die Tarifparteien in Hessen aber auch auf eine Erhöhung geeinigt. Die Tarifeinigung ist ähnlich wie die der anderen Länder: 01.04.2011: +1,5 Prozent, Einmalzahlung: 360 EUR (spätestens zum 30.06.); 01.03.2012: +2,6 Prozent. Einführung einer Zulage für Straßenwärter: +25 EUR; Laufzeit: 2 Jahre – 01.01.2011 bis 31.12.2012.

Weitere Informationen:
Die neuen Entgelttabellen unter www.der-oeffentliche-dienst.de

Das Tarifergebnis für die Länder (ohne Berlin und Hessen)

Entgelterhöhungen in zwei Stufen

TV-L und TV-Lehrer
- 01.04.2011: +1,5 Prozent
- 01.01.2012: +1,9 Prozent,
anschließend +17 Euro
360 Euro Einmalzahlung
spätestens zum 31.05.2011
(Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig)

Auszubildende und Praktikanten
- 01.04.2011: +1,5 Prozent
- 01.01.2012: +1,9 Prozent,
anschließend +6 Euro
120 Euro Einmalzahlung

weitere Festlegungen
- Die Garantiebeträge, die Bereitschaftdienstentgelte und die Besitzstandszulagen erhöhen sich ebenfalls um 1,5 Prozent zum 01.04.2011 und um 1,9 Prozent zum 01.01.2012
- Einführung von neuen Erschwerniszuschlägen (25 Euro) in den Bereichen Küstenschutz und Straßenbau.

1,14 Millionen neue Riester-Verträge

Auch 2010 haben sich wiederum viele Menschen dazu entschlossen, mit dem Abschluss eines Riester-Vertrages zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Immer mehr Menschen erkennen offenbar die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge, unterstreicht Uwe Tillmann vom Deutschen Beamtenwirtschaftsring in Düsseldorf. Schließlich gilt gerade die Riesterförderung als lukrative und überdurchschnittlich sichere Form der Privaten Alterssicherung. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Riesterverträge um 1.144 Mio. (2009: 1.106 Mio.). Damit gibt es schon mehr als 14.397.000 Riester-Sparer.

Auch die Bundesarbeitsministerin von der Leyen lobte die Deutschen für das „kräftige riestern“: „sie treffen damit die richtige Entscheidung für eine ausreichende Absicherung im Alter.“ Die Ministerin verwies darauf, dass das Rentensystem bewusst auf drei Säulen steht. Der Hauptpfeiler ist und bleibt die gesetzliche Rente. Mit der Rentengarantie im letzten Jahr und dem 2011 beginnenden Ausgleich behalten wir beide Seiten im Blick, meinte von der Leyen.

Besonders dynamisch entwickelte sich auch in 2010 die erst zwei Jahre zuvor eingeführte Eigenheimrente („Wohn-Riester“): Mit 81.000 Neuverträgen allein im Zeitraum Oktober bis Dezember bzw. 294.000 zusätzlichen Policen im Gesamtjahr hat sich der Bestand im Vergleich zu 2009 auf nunmehr 491.000 mehr als verdoppelt.

Weitere Informationen:
Wie sich die Riesterförderung auf Sie als Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst auswirkt, erfahren Sie bei ihrem Ansprechpartner der HUK-Coburg.

Verbraucherfreundliche Versicherung

Erstmals haben mit dem Bund der Versicherten und der HUK-COBURG eine Verbrauchschutzorganisation und ein Versicherer gemeinsam Versicherungsbedingungen grundlegend überarbeitet. Ziel war es, Verbraucherinteressen stärker zu berücksichtigen. Beraten wurden die beiden Parteien bei dem Projekt vom früheren Ombudsmann und Richter am Bundesgerichtshof Professor Wolfgang Römer. Klaus-Jürgen Heitmann, für die Schaden- und Unfallversicherung zuständiges Vorstandsmitglied der HUK-COBURG, nannte auf einer Pressekonferenz des Bundes der Versicherten in Hamburg als wichtigste Merkmale der neuen Bedingungen für die Hausratversicherung eine einfachere Struktur und eine modernere und verständlichere Sprache. Darüber hinaus hat die HUK-COBURG den Leistungsumfang erweitert. Versicherungsbedingungen gelten allgemein als häufige Ursache von Streit zwischen Verbrauchern und Anbietern. Die Regelwerke sind kompliziert strukturiert, sie verwenden juristische Fachbegriffe und häufig eine nicht mehr zeitgemäße Ausdrucksweise. Für den Laien sind sie daher nur schwer lesbar. Dem wollte die HUK-COBURG Rechnung tragen. Ziel des Projekts war es, Bedingungen zu erstellen, die sowohl für den Verbraucher lesbar als auch rechtssicher sind.

Mit den neuen Bedingungen findet der Verbraucher die entsprechenden Regelungen viel leichter. Die Sprache wurde leichter verständlich und zeitgemäß. Alle Sätze sollten möglichst nicht mehr als 20 Wörter haben, Schachtelsätze mit zum Teil mehr als 50 Wörtern wurden aufgelöst.

Zudem wurde der Leistungsumfang erweitert. So wurden die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen erhöht, und die Außenversicherung von sechs auf zwölf Monate verlängert. Mitversichert sind künftig auch Sengschäden, der einfache Diebstahl von Garteninventar, der Blitz- und Trickdiebstahl sowie der Einbruchdiebstahl aus Umkleidekabinen. Neu ist die Vorsorgeversicherung für Kinder zum Start in das Berufsleben für sechs Monate. Insgesamt wurden 27 zusätzliche neue Leistungen eingeführt und 26 Leistungsverbesserungen vor genommen.

Web-Tipp

Zum demografischen Wandel hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Internetplattform www.der-demograf.de eingerichtet. Reinschauen lohnt sich.


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