INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2013#04

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Auch Beamtinnen und Beamte müssen privat vorsorgen

Ausgabe 4/2013

Die Themen im Überblick:

- Auch Beamtinnen und Beamte müssen privat vorsorgen
- Bund: Neue Entgeltordnung zum TVöD
- Möglichkeiten der Privaten Vorsorge
- Mit der „Riester Rente“ zur sicheren Altersvorsorge
- Personalgewinnung im öffentlichen Dienst
- GovData – Das Datenportal von Deutschland

Auch Beamtinnen und Beamte müssen privat vorsorgen

Die Bundestagswahlen sind gelaufen. Es gibt zwar noch keinen Koalitionsvertrag, aber man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass es bei der Beamtenversorgung zu weiteren Einschnitten kommen wird. Beamtinnen und Beamte spüren seit vielen Jahren, dass die „gute“ Absicherung im Alter auf der Agenda vieler Politiker steht.

Bereits im Vorfeld der Wahlen ist die Debatte um die Versorgung von Beamten entbrannt. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann hat eine generelle Diskussion um die Beamtenversorgung angeregt, weit über die Grenzen seines Landes hinaus. Kretschmann sagte wörtlich „Wir müssen ja nicht nur in Baden-Württemberg den Haushalt sanieren. Auch die anderen Länder müssen die Schuldenbremse einhalten und stehen da vor großen Herausforderungen. Dabei können wir die steigenden Pensionslasten nicht aus dem Blick lassen.“ Alleine in Baden-Württemberg machen die Personalausgaben über 40 Prozent der Gesamtausgaben des Landeshaushalts aus. Eine Konsolidierung des Haushalts ist ohne Einschnitte bei den Personalaufwendungen nicht machbar. Für Kretschmann sind mehr als 70 Milliarden Euro an Versorgungslasten nicht finanziert.

Auch Beamte wissen längst, dass es ohne private Altersvorsorge keinen „sorglosen“ Ruhestand geben wird. Die Kette der Einschnitte bei den Pensionen ist lang. Die Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitiger Zurruhesetzung und bei Dienstunfähigkeit sowie die Absenkung der Höchstversorgung von 75 auf 71,75 Prozent haben die Pensionen deutlich gemindert. Doch Kenner der Szene wissen, dass in allen zuständigen Ministerien in Bund und Ländern Vorschläge liegen, die das Niveau der Abschläge nicht bei 10,8 Prozent belassen.

Als Indiz für weitere Kürzungen der Versorgung darf auch der Vorschlag des dbb-Chefs Klaus Dauderstädt, gewertet werden. Dauderstädt hat angeregt, die Finanzierung der Beamtenversorgung auf solidere Grundlagen zu stellen und mit der Abwicklung der Beamtenversorgung eine gemeinsame Institution zu beauftragen. Beispielsweise könnte analog zur bereits bestehenden Versorgungsanstalt für die Zusatzversorgung eine Versorgungsanstalt für Beamtenversorgung gebildet werden, über die alle Fondsmittel mündelsicher angelegt werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Beamtenwirtschaftsring (DBW), Uwe Tillmann, appelliert an die rund 2 Mio. Beamten mehr für die Private Altersvorsorge zu tun. Schon heute unterstützt der Staat die private Vorsorge mit Anreizen und Förderungen. Immer noch verzichtet fast jeder zweite Beamte auf die Vorteile von Riester. Dabei können sich Beamte schon mit einem kleinen Beitrag die volle staatliche Zulage zur „Riesterrente“ sichern. Gerade für Familien mit Kindern sind die staatlichen Förderzulagen beträchtlich. Von der Riesterförderung können auch nicht berufstätige Ehegatten profitieren.

Es wird dehalb empfohlen, sich seine Versorgungsansprüche ausrechnen zu lassen. Ein Vorsorge-Check haben die meisten Beamtinnen und Beamte nötig.

Bund: Neue Entgeltordnung zum TVöD

Bund und Gewerkschaften haben sich auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD für seine Tarifbeschäftigten verständigt. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen soll die Entgeltordnung am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Damit sind die über 1.000 Tätigkeiten und Berufe im öffentlichen Dienst des Bundes zukünftig unmittelbar den 15 Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet. Bis auf dieses sogenannte Eingruppierungsrecht war das früher geltende Tarifrecht für Angestellte im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O) und für Arbeiter im Manteltarifvertrag
(MTArb/MTArb-O) bereits am 1. Oktober 2005 durch den TVöD abgelöst worden.

Von den ca. 3.000 bestehenden Tätigkeitsmerkmalen konnte die Mehrzahl modernisiert und auf ca. 1.000 Merkmale reduziert werden. Ganze Bereiche wurden völlig neu geregelt, beispielsweise für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder den Fremdsprachendienst. In fachkräfterelevanten Bereichen wurden Wertigkeiten neu ausgerichtet. Dies gilt insbesondere für Ingenieure, IT-Fachkräfte, Meister, Techniker, Nautiker.

Höhergruppierungen, die zeitlich nach dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erfolgen, werden zukünftig stufengleich umgesetzt. Dies führt dazu, dass Mobilität und Flexibilität gefördert wird, indem Beschäftigte bei der Übertragung höherwertiger Aufgaben einen größeren Entgeltzugewinn als bisher erzielen können. Gleichzeitig wurde die Leistungsbezahlung reformiert, um künftig die Anreize passgeneuer und effizienter auf die Situationen der Bundesverwaltung zuzuschneiden.

Bundesinnenminister Dr. Friedrich zieht ein positives Fazit und hält den Abschluss der seit Jahren dauernden Verhandlungen für „eine gute Nachricht für die Beschäftigten“.

Möglichkeiten der Privaten Vorsorge

Sie möchten für Ihr Alter vorsorgen? Die Vorsorgeprodukte der HUK-COBURG sind vielfach ausgezeichnet. Die Mitarbeiter der HUKCOBURG kennen sich bei der Beamtenversorgung aus und beraten Sie gerne. Nehmen Sie sich Zeit für einen Vorsorge-Check und sprechen ihren Ansprechpartner an.

Einige Möglichkeiten der Privaten Altersvorsorge:

Private Rentenversicherung
- Lebenslang sichere Rente oder einmalige Kapitalauszahlung
- Rentenbeginn kann flexibel vor- oder zurückverlegt werden
- Absicherung Ihrer Familie durch eine Hinterbliebenenrente

Fondsgebundene Rentenversicherung
- Intelligente Vorsorge mit hohen Renditechancen
- Wahl zwischen vier verschiedenen Anlagestrategien
- Frei von Ausgabeaufschlägen
- Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung
- Wahlweise: Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn

Riester Rente
- Lebenslange Rente mit jährlicher Steigerung
- Hohe staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
- Sie können die Beiträge Ihrer jeweiligen Lebenssituation anpassen

Rürup Rente
- Lebenslang garantierte Rentenzahlung mit Hinterbliebenenschutz
- Sofortige Steuerersparnis: bis zu 15.200 Euro (für Ehepaare 30.400 Euro) sind pro Jahr steuerlich absetzbar; dieser Betrag steigt jährlich Pfändungssicher, insolvenzsicher, „Hartz-IV sicher“ bis zum Rentenbeginn

Mit der „Riester Rente“ zur sicheren Altersvorsorge

Auch Beamte können von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren. Schon mit kleinen Sparbeiträgen sichern sie sich die staatlichen Zulagen und erreichen so eine ertragreiche – lebenslange – Rente.

Zusatzvorteil: Sie sparen Steuern

Sie können Ihre Beiträge zur Riester Rente als Sonderausgaben geltend machen.

Ihre Riester Rente ist sicher

Sie erfahren regelmäßig ganz genau, wo Sie bei Ihrer Riester Rente stehen:

- Welche Beiträge Sie eingezahlt haben.
- Welche Förderung Sie erhalten haben.
- Wie sich Ihre Beiträge, das angesammelte Kapital und die erwirtschafteten Erträge entwickelt haben.

Personalgewinnung im öffentlichen Dienst

Die stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb, Kirsten Lühmann, zeigt sich mit Blick auf den demografischen Wandel besorgt. Personalgewinnung und Personalentwicklung in den öffentlichen Diensten der EU-Mitgliedstaaten stünden vor zwei Herausforderungen. Neben der Überwindung der Euro-Schuldenkrise geht es auch um die Bewältigung des demografischen Wandels. Lühmann beklagt, dass in vielen Ländern massiv Stellen im öffentlichen Dienst abgebaut werden. Auch der öffentliche Dienst in Deutschland sei in den vergangenen 20 Jahren stark geschrumpft. Im Vergleich zu 1991 sind über zwei Millionen Stellen gestrichen worden und von 6,7 auf 4,6 Millionen gesunken. Damit einhergegangen sind eine hohe Aufgabendichte und mehr Stress bei den Beschäftigten.

GovData – Das Datenportal von Deutschland

Auf GovData, dem Datenportal für Deutschland sind Daten aller Verwaltungsebenen zentral zugänglich. Bis 2014 soll das Portal testweise betrieben und dabei schrittweise ausgebaut und optimiert werden. So können Artikel im Bereich „Neues“, dem Blog von GovData, ab sofort auch kommentiert werden. GovData ist ein Baustein zur Öffnung von Regierung und Verwaltung (Open Government).

Das neue Portal bietet einen zentralen Einstiegspunkt zu weiterverwendbaren Daten von Bund, Ländern und Kommunen und wurde vom Bundesinnenministerium – und in Abstimmung mit der Bund-Länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Open Government“ – entwickelt.

Das Portal wird derzeit als Prototyp betrieben. Es werden folgende Ziele verfolgt:
- Förderung der Verwendung der Daten (davon profitieren Bürger, Unternehmen, Politik, Presse, Wissenschaft)
- Definition von Pflichtangaben
- Vereinheitlichung von Metadaten zu Datensätzen und Dokumenten
- Förderung von wenigen einfachen und verständlichen Nutzungsbestimmungen.


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seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


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