INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2010#01

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Bundesregierung setzt weiter auf den Abbau von Bürokratie

Ausgabe 1/2010

Die Themen im Überblick:
- Bundesregierung setzt weiter auf den Abbau von Bürokratie
- Riester-Rente boomt weiter
- Norddeutsche Länder modernisieren das Beamtenrecht
- Tarifeinigung bei Bund und Kommunen
- Web-TIPP
- Bayern führt Versorgungsauskunft ein
- IT-Zusammenarbeit

Bundesregierung setzt weiter auf den Abbau von Bürokratie

Das Bundeskabinett hat beschlossen, bei neuen Regelungen den damit verbundenen Auf wand aller Betroffenen umfassend aus zuweisen und bestehende Belastungen weiter mit Nachdruck abzubauen. Staatsminister Eckart von Klaeden: „Neue Regelungen müssen zu den Menschen und Betrieben passen und möglichst wenig zusätzlichen Aufwand auslösen.“ Der Staatsminister ist Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. Seiner Meinung nach sind „bessere Rechtsetzung und der Abbau von bestehenden Belastungen eigenständige Politikziele dieser Bundesregierung“. Das heißt, nur dort zu regulieren, wo es unbedingt erforderlich ist.

Das Programm der Bundesregierung beruht auf vier Säulen:
- Bei neuen Regelungen stellt die Bundesregierung künftig dar, wie sich der damit verbundene Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung ändert. Damit stellt sie sicher, dass der Gesetzgeber für seine Entscheidungen alle Informationen über die relevanten Umstände und Folgen erhält.
- Die Bundesregierung wird durch Projekte in unterschiedlichsten Lebens- und Rechtsbereichen weitere spürbare Vereinfachungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung erzielen:
- Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben,
- Steuererklärungen, steuerliche und zollrechtliche Nachweispflichten,
- Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuer-, und Sozialrecht, Betriebliche Beauftragte,
- Antrag auf gesetzliche Leistungen, insbesondere für Menschen, die pflegebedürftig, chronisch krank oder akut schwer krank sind, für Familien und Alleinerziehende so wie für Existenzgründer und Kleinunternehmen sowie bei drohender Firmeninsolvenz
- Erleichterung der elektronischen Übermittlung der Gewerbeanzeige.

Die Bundesregierung verfolgt das gesetzte Abbauziel mit Nachdruck weiter: um die Wirtschaft bis Ende 2011 um insgesamt 25 Prozent der Kosten aus Informationspflichten netto zu entlasten, werden alle Ressorts weitere Maßnahmen entwickeln und dem Bundeskabinett regelmäßig darüber berichten. Daneben will sich die Bundesregierung weiter dafür einsetzen, die Bürokratie auch auf
- EU-Ebene zu reduzieren,
- EU-Vorschriften möglichst schlank umzusetzen
- und neue Belastungen möglichst zu verhindern.

Riester-Rente boomt weiter

Immer mehr Menschen entscheiden sich für die lukrative – und vom Staat geförderte - Form der zusätzlichen Altersvorsorge. Allein im letzten Quartal des vergangenen Jahres haben 362.000 Menschen einen Riestervertrag abgeschlossen. Damit stieg die Zahl der Verträge insgesamt auf mehr als 13,2 Mio. Frau von der Leyen, die neue Arbeitsministerin, ist von den positiven Zahlen beeindruckt. „Auch in wirtschaftlich schwieriger Zeit würden die Deutschen sehr verantwortlich Vorsorge für ihr Alter treffen. Das ist ein gutes Signal“.

Neben der klassischen Riester-Rente kann man sich die staatliche Förderung nun auch mit „Wohn-Riester“ sichern. Gefördert wird der Neubau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie (Bau- oder Kaufdatum ab 1.1.2008), die Entschuldung einer Immobilie zum Rentenbeginn (unabhängig vom Bau- oder Kaufdatum, die Umschuldung einer Finanzierung (die seit 1.1.2008 aufgenommen wurde). Förderfähig sind alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. In die Förderung einbezogen sind Beamte, Richter oder Soldaten.

Trotz des Riester-Booms verzichten noch immer fast zwei Drittel aller im öffentlichen Dienst beschäftigten Tarifkräfte und Beamte auf die attraktiven Zu lagen. Gerade im Hinblick auf weitere zu erwartende Verschlechterungen bei Rente und Beamtenversorgung sollte man das „riestern“ nicht auf die lange Bank schieben, meint Uwe Tillmann vom DBW. Denn die Reformen in der gesetzlichen Rente haben dafür gesorgt, dass das Rentenniveau weiter absinken wird und die Belastungen für die Jüngeren noch stärker ansteigen werden. Das geringere Rentenniveau kann je doch durch die zusätzliche private Altersvorsorge ausgeglichen werden.

Fragen zur Altersvorsorge und zur Riester-Rente beantwortet Ihnen Ihr Ansprechpartner der HUK-COBURG. Von Finanztest (Ausgabe 10/20008) wurde die Riester-Rentenversicherung der HUK-COBURG mit GUT bewertet.

Norddeutsche Länder modernisieren das Beamtenrecht

Die norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, ihr Beamtenrecht zu modernisieren. Der Hamburger Senat hat bereits einen Entwurf beschlossen, mit dem das Beamtengesetz für die hamburgischen Beamtinnen und Beamten neu gefasst und in weiten Teilen modernisiert werden soll. Der Gesetzentwurf enthält folgende Schwerpunkte:
- Die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand wird wie in der gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben; die geltenden besonderen Altersgrenzen für Beamte im Polizei-, Strafvollzug- und Feuerwehrdienst bleibt weiterhin bei 60 Jahren.
- Die Höchstdauer von Beurlaubungen, z. B. aus familiären Gründen, wird nochmals erweitert.
- Das Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten wird vereinfacht und gestrafft, um einen flexibleren Personaleinsatz zu ermöglichen.
- Die Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse sollen durch Vereinbarung ausgestaltet und eine frühere Beteiligung der Spitzenorganisationen ermöglicht werden.
- Nach der Reform des Beamtenrechts durch die Änderung des Grundgesetzes am 01. September 2006 haben die Länder die Kompetenzen für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht erhalten, um ihre Personalhoheit zu stärken.

Der Erste Bürgermeister Ole von Beust hob hervor „Die norddeutschen Regierungschefs haben sich auf Initiative Hamburgs sehr frühzeitig darauf verständigt, unter Geltung der neuen Kompetenzordnung die Zusammenarbeit ihrer Länder auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts weiter mit dem Ziel zu intensivieren, im Rahmen der landesrechtlichen Verantwortlichkeiten die Grundstrukturen so auszugestalten, dass eine dienstherrenübergreifende Mobilität gesichert und eine gleichgerichtete Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts in den norddeutschen Ländern gefördert wird. Wobei dieses nicht bedeutet, dass sämtliche Regelungen wortgleich sein müssen.“ Und weiter: „Mit dem nunmehr vorgelegten Gesetzentwurf, der auf einem von den norddeutschen Ländern erarbeiteten Musterentwurf basiert, haben wir ein modernes und zukunftsweisendes Beamtengesetz für Hamburg geschaffen.“

Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften erörtert.

Tarifeinigung bei Bund und Kommunen

Für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen werden die Gehälter rückwirkend zum 1.1.2010 um 1,2 Prozent erhöht. Im nächsten Jahr steigen die Bezüge in zwei Schritten um insgesamt weitere 1,1 Prozent (0,6 Prozent ab 1.1.2011 und 0,5 Prozent ab 1.8.2011). Daneben gibt es für die Tarifbeschäftigten in 2011 eine einmalige Sonderzahlung von 240 Euro und für Auszubildende 50 Euro. Diese Einmalzahlungen werden mit den Gehältern für Januar ausgezahlt. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 26 Monate.

Die Tarifvertragsparteien haben sich außerdem auf zukunftsgerichtete strukturelle Maßnahmen geeinigt. Dazu gehören unter anderem verbesserte Beschäftigungsperspektiven für Auszubildende, flexible Alterszeitregelungen und Qualifizierungsmaßnahmen für ältere Beschäftigte, um diesen eine längere Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière kündigte trotz der angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation an, sich dafür einzusetzen, „das Ergebnis zeitgleich auf die Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger zu übertragen."

Die aktuellen Entgelt- und Besoldungstabellen für den öffentlichen Dienst finden Sie unter www.der-oeffentliche-dienst.de

Web-TIPP

Der öffentliche Dienst gibt der Bundesrepublik Deutschland ein stabiles Fundament und ist durch nichts zu ersetzen, schreibt der dbb beamtenbund und tarifunion auf seiner Website unter www.leistung-machtstaat.de. Als Besucher der Homepage erfährt man beispielsweise, in welchen Bereichen die rund 4,5 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes eingesetzt sind.

Bayern führt Versorgungsauskunft ein

Unter www.lff.bayern.de können sich bayerische Beamtinnen und Beamte eine verkürzte Versorgungsauskunft durch das Landesamt für Finanzen erteilen lassen. Dabei wird der voraussichtliche Ruhegehaltssatz zum Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze ermittelt. Die für die Erteilung einer verkürzten Versorgungsauskunft erforderlichen Daten werden über ein Web-Formular eingetragen und danach der zuständigen Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen elektronisch über mittelt. Daher ist die Eingabe der VIVA-Personalnummer erforderlich, die man der Bezügemitteilung entnehmen kann.

Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, sollten Sie vorab Unterlagen bereitlegen, die Sie für die Ermittlung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeiten benötigen, beispielsweise die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigungen/Beurlaubungen ohne Bezüge.

Nach erfolgreicher Verarbeitung der Daten wird die verkürzte Versorgungsauskunft auf dem Postweg an Ihre Privatanschrift übersandt.

IT-Zusammenarbeit

Ab April 2010 wird es für die IT einen zentralen Planungsrat von Bund und Ländern geben. Damit wird dritte und letzte der von der Föderalismuskommission II beschlossene Maßnahme zur Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik abgeschlossen.


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