INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2015#01

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:

Beihilfe: Änderungen durch das „Erste Pflegestärkungsgesetz“

Ausgabe 1/2015

Die Themen im Überblick:

- Beihilfe: Änderungen durch das „Erste Pflegestärkungsgesetz“
- Pensionierungen von Lehrkräften mit neuem Höchstwert
- Europäischer Polizeikongress
- Private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
- Anhebung des Pensionsalters für Beamte
- Es werden mehr Polizisten eingestellt
- Ratgeber zum BerufsStart

© Robert Kneschke – Fotolia.com

Beihilfe: Änderungen durch das „Erste Pflegestärkungsgesetz“

Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will das Bundesgesundheitsministerium in dieser Legislaturperiode deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen. Durch das „Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I)“ wurden bereits seit dem 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll dadurch wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Dadurch soll die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt werden.

Durch die Pflegestärkungsgesetze werden die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Dadurch stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Insgesamt können die Leistungen aus der Pflegeversicherung um 20 Prozent erhöht werden.

Im Vorgriff auf notwendige Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) hat das Bundesinnenministerium ein Rundschreiben erlassen, mit dem die Leistungsverbesserungen bereits für Ansprüche gelten, die ab dem 1. Januar 2015 entstehen bzw. entstanden sind. Die meisten Länder arbeiten an einer ähnlichen Umsetzung ihrer jeweiligen Beihilfevorschriften.

Neben den Leistungsverbesserungen in den beiden Kästen wurden noch weitere Verbesserungen eingeführt. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums kann man sich umfassend über die Pflegereform informieren www.bmg.bund.de (Themen/Pflege).

Pensionierungen von Lehrkräften mit neuem Höchstwert

Rund 26.600 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer wurden im Jahr 2013 in den Ruhestand versetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist dies der höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Pensionierungen um 9 Prozent (+ 2.300 Pensionierungen). Damit gab es nochmals einen deutlichen Anstieg gegenüber dem bereits relativ hohen Niveau der Vorjahre. Dies wird voraussichtlich auch noch in den kommenden Jahren für eine hohe Zahl an Pensionierungen sorgen.

Positiv ist allerdings, dass die Zahl der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit weiter rückläufig sind. Rund 3.500 der 2013 pensionierten Lehrerinnen und Lehrer waren dienstunfähig (2012: 3.800). Dagegen stieg die Zahl derer, die nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze in den Ruhestand gingen, auf 23.100 (2012: 20.600). Nach der Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitiger Pensionierung folgte bis 2013 eine nahezu kontinuierliche Abnahme der Dienstunfähigkeit als Grund für den Ruhestandseintritt. 

Im Durchschnitt waren die Lehrkräfte, die im Jahr 2013 in den Ruhestand versetzt wurden, 63,3 Jahre alt (2012: 63,1).

Europäischer Polizeikongress

Ende Februar fand in Berlin der „Europäische Polizeikongress“ statt und wird seit Jahren durch die in Behördenkreisen anerkannte Zeitung „Behörden Spiegel“ organisiert. Der Kongress findet auch die Unterstützung durch nationale und internationale Behörden, beispielsweise von den United Nations (UN), INTERPOL, Europol, dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Der „Europäische Polizeikongress“ ist eine internationale Kongressmesse, die sich als Informationsplattform für Entscheidungsträger der Polizeien und zuständigen Sicherheitsbehörden versteht. Er fördert den Dialog zwischen den Behörden, baut neue Kontakte zu Kollegen auf, führt kritische Diskussionen über aktuelle Themen und informiert in der Ausstellung über neueste Technologien für den Polizeieinsatz. Der Europäische Polizeikongress ist die größte internationale Fachkonferenz für Innere Sicherheit in Europa.

Auch in diesem Jahr nahmen rund 1.600 Teilnehmer aus über 50 Nationen teil. Vertreter der Kriminal- und Schutzpolizeien, der Grenzpolizeien, der Sicherheits- und Nachrichtendienste sowie der Regierungen und Parlamente nahmen an der Konferenz teil und pflegten den gegenseitigen Informationsaustausch.

Mehr Informationen finden Sie unter www.european-police.eu

Private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte

Beamtinnen und Beamte wollen den 100 %-igen Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Eine private Krankenversicherung im Beihilfetarif der HUK-COBURG ist dafür die günstige Lösung. Neben dem Beamten ist auch seine Familie im Krankheitsfall bestens versorgt. Bei Leistungsfreiheit kann man aktuell bis zu 4 Monatsbeiträge zurückbekommen. Auch für beihilfeberechtigte Beamtenanwärter und Referendare gibt es passende - und vor allem günstige - Tarife. Gerne können Sie sich an Ihren Ansprechpartner der HUK-COBURG wenden (siehe unten). Dort erfahren Sie, wie man sich günstig und gut absichert.

Rheinland-Pfalz:
Anhebung des Pensionsalters für Beamte

Die angekündigte gestaffelte Anhebung der allgemeinen Pensionsaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte im Landes- und Kommunaldienst bewertet die Landeschefin des dbb beamtenbundes und tarifunion, Lilli Lenz, als faktische Pensionskürzung. Bei der „wirkungsgleichen Übertragung“ von Maßnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die eigenständige Beamtenversorgung müsse man Vorsicht walten lassen, um soziale Symmetrie zu sichern. Ergebnis der Entwicklung dürfe keinesfalls sein, dass immer mehr Beamte immer später mit immer höheren Abschlägen in den Ruhestand gehen, sagte Lenz. Zwischen 2016 und 2029 soll das allgemeine Pensionsalter wie auch schon in anderen Ländern und beim Bund je nach Geburtsdatum des Beamten gestaffelt jahrgangsabhängig erhöht werden, sodass die Pensionierung später erfolgt. Der Abschlag bei vorzeitigen Pensionierungen soll steigen.

NRW: Es werden mehr Polizisten eingestellt

Nordrhein-Westfalen will mehr Personal bei Polizei und Verfassungsschutz einstellen. Das kündigte der Innenminister des Landes Ralf Jäger an. Bis 2017 sollen bei der Polizei zusätzlich 350 Stellen geschaffen werden, beim Verfassungsschutz 25. Die Gewerkschaften der Polizeibeschäftigten begrüßten die Entscheidung der Landesregierung und sehen darin „das richtige Signal in einer Zeit, in der die Sicherheitsbehörden aufgrund von Terrorgefahr, einer steigenden Zahl von Demonstrationen, der permanenten Sicherung von Fußballspielen und der alltäglichen Kriminalitätsbekämpfung personell am Limit agieren.“

Mehr Informationen zur Polizei in NRW finden Sie: www.polizei-nrw.de

Ratgeber zum BerufsStart

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) hat die HUK-COBURG den beliebten Ratgeber „BerufsStart im öffentlichen Dienst“ neu aufgelegt. Das Buch gibt Berufseinsteigern nicht nur Tipps für die ersten Wochen, sondern dient auch als Nachschlagewerk für die gesamte Ausbildungszeit. Auf 144 Seiten werden die wichtigsten Pflichten und Rechte für Auszubildende und Beamtenanwärter von Bund, Ländern und Gemeinden dokumentiert. Daneben finden die Berufsstarter die aktuellen Ausbildungsvergütungen und Anwärterbezüge.

Weitere Informationen:
Den Ratgeber kann man auf der Website der HUK-COBURG unter www.huk.de (Lebensphase Anwärter) kostenfrei anfordern.


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seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


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