INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2007#06

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Dienstrechtsreform im Bund – ein Signal mit föderaler Wirkung?

Ausgabe 6/2007

Die Themen im Überblick:
- Dienstrechtsreform im Bund – ein Signal mit föderaler Wirkung?
- ... aus der Schäuble-Rede
- Pflegeversicherung
- Erfolgsgeschichte Riester-Rente
- E-Government
- Behördenrufnummer

Dienstrechtsreform im Bund – ein Signal mit föderaler Wirkung?

Der Bundesinnenminister hat sich anlässlich des 10. Schöneberger Forums des DGB eingehend zur Zukunft des Beamtenrechts geäußert. Aus dieser Rede haben wir wichtige Eckpunkte zusammengefasst. Auch wenn im Beamtenrecht nicht mit den Gewerkschaften verhandelt wird, vom bloßen „verordnen“ haben wir uns inzwischen ein gutes Stück weit entfernt. Das zeigt nicht zuletzt die von DGB und Beamtenbund gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) unterzeichnete Modernisierungs- und Fortbildungsvereinbarung „Für Innovationen, Fortbildung und Führungskräfteentwicklung in der Bundesverwaltung“. Diese Themen sind die Themen der Zukunft, die wir nur gemeinsam und im Dialog mit den Beschäftigten lösen wollen. Die Modernisierung der Bundesverwaltung ist aber ein stetiger Prozess und es gibt nicht „die eine Reform“, die auf einen Schlag alle Probleme für alle Zukunft löst. Ich widerspreche ausdrücklich denen, die den öffentlichen Dienst pauschal schlecht reden. Der öffentliche Dienst stellt seine Leistungsfähigkeit Tag für Tag unter Beweis. Beamtinnen und Beamte sind Garant für eine Verwaltung, in der ausschließlich nach Recht und Gesetz gehandelt wird und in der Willkür und Korruption keinen Platz haben dürfen. Als „Staatsdiener“ sind Beamte dem Gemeinwohl verantwortlich. Das beinhaltet für sie zahlreiche Pflichten, zum Beispiel das Amt unparteiisch, gerecht und auch parteipolitisch neutral zu führen. Ein Streikrecht ist mit dem Berufsbeamtentum nicht zu vereinbaren. Dadurch wird die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gesichert. So kann der öffentliche Dienst auch nicht wie beispielsweise bei der Bahn durch den Lokführerstreik lahm gelegt werden. Das von der Verfassung vorgegebene System der zwei Statusgruppen im öffentlichen Dienst hat sich bewährt. Deshalb halten wir daran fest und erteilen allen Vorschlägen zur Schaffung eines „einheitlichen Beschäftigtenstatus auf privatrechtlicher Grundlage“ eine klare Absage. Unser Ziel ist es, das Berufsbeamtentum zu stärken und das Dienstrecht für die Zukunft fortzuentwickeln. Mit der Föderalismusreform I erfolgte die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen für das Dienstrecht in Bund und Ländern. Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht liegen nun in den Händen der jeweiligen Dienstherren. Mit dem Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes werden die erforderlichen Reformschritte auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf besteht aus einer ganzen Reihe von Einzelbausteinen, die insgesamt gesehen die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und das Leistungsprinzip stärken werden. Ein wichtiger Teil der Dienstrechtsreform im Bund ist die Neufassung des Bundesbeamtengesetzes. Vor allem das Laufbahnrecht und Laufbahnsystem soll reformiert werden. Derzeit gibt es alleine auf Bundesebene rund 125 Laufbahnen. Hier können wir vereinfachen und unnötige Bürokratie abbauen. Die Länder werden ihre Beamtengesetze über kurz oder lang auch verändern. Dies wird auch die Besoldung und Versorgung (siehe auch Kasten links) betreffen, schließlich finanzieren die Länder ihre Beamten aus ihren Haushaltsaufkommen. Dabei werden Unterschiede, die den regionalen Besonderheiten geschuldet sind, nicht zu vermeiden sein. Diese werden aber weniger dramatisch ausfallen, als von manchen befürchtet. Sie prüfen nach meiner Auffassung sehr sorgfältig, wo sie Änderungen und Reformen brauchen, um ihre Verwaltungen und Beschäftigten für die künftigen Anforderungen vorzubereiten. Ich halte es daher für richtig, dass es weder eine Pflicht zu regionalen noch zu einheitlichen Lösungen gibt. Beides ist vom Grundgesetz gleichermaßen erlaubt. Die Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben beispielsweise ein Musterlandesbeamtengesetz erarbeitet. Das zeigt, dass weitgehend Einigkeit besteht, die neu gewonnene Kompetenz für das Laufbahnrecht nicht zum Mobilitätshemmnis für die Beamtinnen und Beamten werden zu lassen. Wir wollen das öffentliche Dienstrecht „fortentwickeln“ und zukunftsfähig gestalten. Das heißt aber auch, dass das Berufsbeamtentum in seinen bewährten Grundstrukturen und Kernprinzipien erhalten bleibt. Im Besoldungs- und Versorgungsrecht gibt es damit eine ganz klare Sicherung gegen einen befürchteten „Wettlauf nach unten“.

Anmerkung:
Die Rede im Wortlaut unter www.der-oeffentliche-dienst.de

... aus der Schäuble-Rede

Besoldungsrecht
Vor 10 Jahren wurde im Besoldungsrecht die Gewährung von Leistungselementen (Leistungsprämien, -zulagen und -stufen) ermöglicht. Der Bund war und ist Vorreiter bei der Nutzung dieser Leistungselemente und gewährt inzwischen jedes Jahr rund 42.000 Leistungselemente an Beamte und Soldaten. Im Vergleich mit den Ländern steht der Bund damit an der Spitze der Bewegung. Schwerpunkt der besoldungsrechtlichen Änderungen im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes ist die Neugestaltung der Grundgehaltstabellen, wobei das Anfangsund das Endgrundgehalt der neuen Tabellen den bisherigen Werten entsprechen. Entscheidend ist aber, die Stärkung des Leistungsprinzips, indem das Lebensalter für den Gehaltseinstieg und den weiteren Aufstieg in den Gehaltsstufen durch das Kriterium der dienstlichen Erfahrungszeit abgelöst wird. Eine Stärkung des Leistungsprinzips muss in beide Richtungen erfolgen.

Beamtenversorgungsrecht
Die in den letzten Jahren vorgenommenen Korrekturen bei der Beamtenversorgung waren notwendig, um das System als Ganzes zu erhalten. Die Beamtenversorgung musste auf eine sichere finanzielle Grundlage gestellt und den veränderten demographischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Ausgangssituation sah 1997 noch so aus, dass zu viele Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausgeschieden sind. Für den Bundesbereich konnten diese Zahlen zurückgeführt werden. Während im Jahr 1997 insgesamt 1.200 Personen vorzeitig ausgeschieden sind, waren es im Vorjahr nur noch 366. Der Bund hat begonnen, die Finanzierung der Beamtenversorgung schrittweise auf eine Kapitaldeckung umzustellen. Ergänzend zu der seit 1999 bestehenden Versorgungsrücklage des Bundes (derzeitiger Bestand 2 Mrd. Euro), hat der Bund einen Versorgungsfonds errichtet. Regelmäßige Zuweisungen an diesen Fonds sollen sicherstellen, dass die Versorgungsausgaben für die seit 2007 neu eingestellten Beamten ab dem Jahr 2020 vollständig daraus gezahlt werden können.

Pflegeversicherung

Die vor zwölf Jahren eingeführte Pflegeversicherung hat bei Versicherten wie Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Akzeptanz erreicht. Ihre Leistungen tragen dazu bei, dass viele Pflegebedürftige entsprechend ihrem persönlichen Wunsch zu Hause versorgt werden können, und sie helfen den Pflegebedürftigen und ihren Familien, die finanziellen Aufwendungen, die mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen, zu tragen. Dennoch besteht Weiterentwicklungsbedarf in der Pflegeversicherung, um für die Herausforderungen der künftigen Entwicklungen gewappnet zu sein. Dazu werden strukturelle Fortentwicklungen vorgeschlagen, durch die die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen ausgerichtet wird. Dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ wird damit noch stärker als bisher Rechnung getragen. Zum Kabinettbeschluss der Reform der Pflegeversicherung erklärte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt „Die Reform verbessert die Lebenssituation für Millionen – für Pflegebedürftige, für Angehörige und für Pflegekräfte. Jeder Mensch soll auch im Pflegefall soweit wie möglich so leben, wohnen und betreut werden, wie sie oder er es gerne möchte. Wir bringen die Pflege zu den Menschen und sichern ihnen damit ein Stück Heimat und Geborgenheit.“ Hervorzuheben sind insbesondere die Anhebung der Leistungsbeträge, vor allem im Bereich der häuslichen Pflege, die Dynamisierung der Leistungen sowie die Einführung eines Anspruchs auf Pflegeberatung (Fallmanagement) und die Schaffung von Pflegestützpunkten. Diese Maßnahmen stärken den Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen, die eine quartiersbezogene und an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Menschen ausgerichtete Versorgung und Betreuung in Zukunft ermöglichen sollen. Hinzu kommt, dass die Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz verbessert werden. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Pflege sowie zur Transparenz und Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen.

Der Gesetzentwurf enthält schließlich wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Pflege sowie zur Transparenz und Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen.
- Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
- Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
- Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
- Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
- Ausbau der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Transparenz
- Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
- Abbau von Schnittstellenproblemen
- Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung
- Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassung der privaten Pflegepflichtversicherung an die Regeln des GKV-WSG
- Finanzierung

Anmerkung:
Für Fragen zur Pflegeversicherung steht ein Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Verfügung: 01805 9966-03 (Freitags von 8 bis 12 Uhr, an allen anderen Werktagen bis 18 Uhr).

Erfolgsgeschichte Riester-Rente

Immer mehr Menschen sichern sich ihren Lebensabend durch einen Riester-Vertrag ab. Staatliche Zulagen und Steuervorteile haben diese Form der Alterssicherung zu einem Erfolgsmodell gemacht. Im dritten Quartal dieses Jahres haben mehr als 635.000 Altersvorsorgesparer eine Riester-Rente abgeschlossen. Insgesamt gibt es nun 9,7 Mio. Riester-Verträge. Riester-Sparer sollten zum Jahresende eine wichtige Frist beachten: Wer seit 2005 – oder auch früher – private Altersvorsorge mit dem Aufbau einer Riester-Rente betreibt, sollte prüfen, ob dem Produktanbieter, (Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft) bereits der Zulagenantrag für das Jahr 2005 vorliegt – und diesen gegebenenfalls nachreicht. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden; auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden soll. Zu Beginn des Jahres 2005 wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Bei Abschluss eines Riester-Vertrags und auch noch danach kann man den Anbieter einmalig damit beauftragen, künftig jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Diese Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf; die Zulage wird dann Jahr für Jahr automatisch auf den Vorsorgevertrag gutgeschrieben, ohne dass der Antrag jeweils neu gestellt werden muss. Wer noch keinen Vertrag über eine Riester-Rente zur zusätzlichen privaten Alterssicherung abgeschlossen hat, sollte sich beeilen. Denn wer dies bis Jahresende tut, kann sich so noch alle Vorteile in Form von Zulagen und Steuerersparnissen für das laufende Jahr sichern.

 

E-Government

Das BMI hat ein Abkommen zur Entwicklung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens unterzeichnet. Ziel ist die elektronische Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen. Zur Zeit werden jährlich ca. 16,65 Mio. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für den Transport von Abfall geführt. Künftig sollen alle Abfallerzeuger, -transporteure und –entsorger sowie die Behörden ihre Informationen auf der Internet-Plattform austauschen. Eine gemeinsame Koordinierungsstelle wird das Internet-Portal einrichten, das die Teilnahme am elektronischen Verfahren sowie die Steuerung und Verarbeitung aller Informationen ermöglicht. „Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist ein Leuchtturmprojekt im deutschen E-Government“, hob Staatssekretär Johann Hahlen hervor. Mehr Informationen unter www.egov2.de.

Behördenrufnummer

Mit der einheitlichen Behördenrufnummer 115 sollen die Bürger die Möglichkeit eines einfachen und umfassenden kommunen- und länderübergreifenden Services erhalten. Die Federführung für dieses Projekt haben das BMI und das Land Hessen. Auf Vorschlag der Länder wurden folgende Modellregionen mit einer Gesamteinwohnerzahl von 13 Mio. ausgewählt: Berlin, Hamburg, Regionen aus Nordrhein-Westfalen (Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Mülheim/Ruhr, Kreis Lippe, Märkischer Kreis, Kreis Paderborn, Staatskanzlei NRW) und das gesamte Rhein-Main-Gebiet. Die Pilotierung in diesen Modellregionen ist bis Herbst 2008 vorgesehen. Der weitere Ausbau soll ab 2009 stattfinden. Unter Berücksichtigung der in den Modellregionen gemachten Erfahrungen wird der unter der einheitlichen Behördenrufnummer angebotene Bürgerservice stufenweise sowohl inhaltlich als auch räumlich ausgebaut.


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