INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2010#03

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Alternde Gesellschaft kann zu einem Pflegenotstand führen

Ausgabe 3/2010

Die Themen im Überblick:
- Alternde Gesellschaft kann zu einem Pflegenotstand führen
- Gut versorgt im Pflegefall
- Portal „bund.de"
- Steuerliche Behandlung häuslicher Arbeitszimmer von Lehrern verfassungswidrig
- Beamtenversorgung
- Neues Dienstrecht

Alternde Gesellschaft kann zu einem Pflegenotstand führen

Unsere Gesellschaft wird älter. Die Bevölkerung in Deutschland wird schrumpfen. Leben heute noch 82 Mio. in Deutschland, so werden es im Jahr 2050 nur noch 65 Mio. sein. Im gleichen Zeitraum wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen drastisch erhöhen. Nach der letzten Veröffentlichung der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes waren 2,25 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). 83% der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter, 35% waren älter als 85 Jahre. Allein diese Zahlen zeigen: je älter die Menschen werden, desto stärker wird die Zahl der Pflegebedürftigen an steigen. In welchem Tempo sich das voll zieht, zeigt die Tatsache, dass die Zahl der Pflegebedürftigen alleine von 2005 gegenüber 2007 um 5,6% (118.000 Personen) zu genommen hat.

Ist der Pflegenotstand schon da? Jeder fünfte Bürger sieht das Risiko, selber zum Pflegefall werden zu können. Doch trotz dieses Bewusstseins, reicht die Risikovorsorge bei weitem nicht aus. Nicht einmal jeder zehnte Bürger besitzt eine solche Absicherung. Laut einer Umfrage des FAZInstituts wollen 38 Prozent das persönliche Pflegerisiko mittels einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung absichern. Aber nur 10 Prozent haben tatsächlich vorgesorgt. Offenbar hapert es an der Umsetzung. Ähnlich wie bei der Privaten Altersvorsorge dauert es wohl viele Jahre, bis die Einsicht zur Vorsorge da ist. Allerdings besteht bei der Pflege ein ganz anderer Handlungsdruck, finanziell ausreichend für das Pflegefallrisiko vorzusorgen. Schließlich besteht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung „Kinder zahlen für Ihre Eltern!" Das heißt, wenn Rente und Ein kommen der Pflegebedürftigen nicht ausreichen, wird das Einkommen der Kinder herangezogen.

Die meisten Bürger wissen, dass die Situation der Pflegebedürftigkeit für sie ein realistisches Zukunftsszenario ist. Nach der FAZ-Studie misst jeder zweite Befragte zwischen 50 und 65 Jahren dem Schutz vor dem Pflegefallrisiko einen sehr großen Stellenwert zu. Es ist weithin bekannt, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreichen wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflege-Pflichtversicherung bietet nur eine Grundabsicherung und deckt bei Weitem nicht die tatsächlich anfallenden Kosten im Pflegefall – besonders große Lücken entstehen bei den Pflegestufen II u. III. Die Kassen des Staates sind leer und werden vor allem angesichts der demografischen Entwicklung auch bei anderen Themen vor große Herausforderungen gestellt. Unfall oder Krankheit können jederzeit in die Pflege führen. Mit über 80 Jahren braucht schon heute jeder Dritte Pflegehilfe. Wie man für den Pflegefall finanziell vorsorgen kann, finden Sie im Artikel links.

"Tabelle S. 1 folgt"

Gut versorgt im Pflegefall

Es ist ein Glück, dass wir älter werden. Und es ist gut, dass viele Menschen gesund alt werden. Dennoch führt ein höheres Alter auch zu einem höheren Pflegerisiko. Jeder ist gut beraten, für diesen Tag vorzusorgen, denn für den Pflegfall reicht die gesetzlich vorgeschriebene Pflege-Pflichtversicherung nicht aus. Sie zahlt deutlich weniger, als die Pflegekostet. Pflege im Heim kostet monatlich rund 3.300 Euro (Pflegestufe III). Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung deckt gerade mal die Hälfte davon ab. Woher soll man die Differenz nehmen?

Die HUK-COBURG hat für das Pflegetagegeld gute und günstige Angebote. Das Pflegetageld wurde von der Zeitschrift ÖKO-Test mit 1,5 bewertet. Unabhängig davon, welchen Tarif Sie wählen, haben Sie folgende Sicherheiten:
- Auszahlung erfolgt ohne Kostennachweis
- Das Pflegetagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung (z.B. für stationäre oder häusliche Pflege durch Angehörige oder Sozialdienst)
- Zeitlich unbegrenzte Leistungsdauer.

Beitragsbeispiel:

Ein 40-jähriger Mann zahlt für ein Pflegetagegeld in Höhe von 30 Euro einen monatlichen Beitrag von 8,10 Euro (Tarif PT) bzw. 12,18 Euro (Tarif PT Premium). Bei Pflegebedürftigkeit werden bis zu 900 Euro monatlich (30 Tage x 30 Euro) ausgezahlt – kostenintensive Pflege ist somit günstig abgesichert. Versicherbar sind maximal 100 Euro täglich in 5-Euro-Stufen.

Wie Sie noch für den Risikofall „Pflege" vorsorgen können und welches Beitragsmodell für Sie das richtige ist, erfahren Sie von Ihrem Ansprechpartner der HUK-COBURG. Sprechen Sie ihn ruhig an.

Steuerliche Behandlung häuslicher Arbeitszimmer von Lehrern verfassungswidrig

Der Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrerinnen und Lehrern mit dem Steueränderungsgesetz 2007 ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Der dbb beamtenbund und tarifunion war gegen das Steueränderungsgesetz 2007 in zahlreichen Gerichtsverfahren vorgegangen. Nunmehr muss das Gesetz rückwirkend ab 2007 den Vorgaben des Gerichts entsprechend neu geregelt werden. Für den Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG), Dieter Ondracek haben die Karlsruher Richter mit ihrem Beschluss „die durch den dbb von Anfang an geäußerte Kritik an der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrerinnen und Lehrern im Steueränderungsgesetz 2007" bestätigt.

Hintergrund der Entscheidung ist die ab 2007 wirksame Beschränkung der Abziehbarkeit von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Hiervon waren insbesondere Lehrerinnen und Lehrer betroffen, denen regelmäßig von den Schulen keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, um den Unterricht vor- und nachzubereiten bzw. schriftliche Arbeiten zu korrigieren. Lehrer erledigen diese Aufgaben üblicherweise in ihren häuslichen Arbeitszimmern. „Dies ist ein klarer Verstoß gegen das das Steuerrecht prägende objektive Nettoprinzip. Danach müssen beruflich veranlasste Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich berücksichtig werden," so Ondracek weiter. Es könne nicht angehen, dass Lehrerinnen und Lehrern auf der einen Seite keine geeigneten Arbeitsplätze von ihren Arbeitgebern und Dienstherrn erhielten und andererseits die ihnen entstehenden Kosten noch nicht einmal teilweise steuermindernd in Ansatz bringen könnten.

Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, schnell eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Unter www.bverfg.de findet man die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.07.2010.

Portal „bund.de"

Fachleute wissen längst, dass der öffentliche Dienst mit seiner Präsenz im Internet sehr gut aufgestellt ist. Das Portal „bund.de – Verwaltung Online" gehört zu den Vorzeigewebsites. Mit mehr als 6,0 Mio. Seitenaufrufen und rund 700.000 Besuchern pro Monat ist bund.de eines der bedeutendsten Portale des Bundes.

Die dort eingestellten Informationen sind für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen gedacht. Bund.de ist der zentrale Zugang zu den elektronischen Leistungen und Informationsangeboten der Verwaltung im Internet. Das Portal hat ein nicht spektakuläres Design, dafür eine geordnete und übersichtliche Struktur. Komfortable Suchfunktionen sichern einen schnellen Zugang zu den gewünschten Themen:
- Stellen- und Ausbildungsplatzangebote des Bundes
- Ausschreibungen des Bundes
- Immobilien des Bundes
- Behörden und Institutionen des Bundes
- Leistungsangebote des Bundes.

Daneben findet man das Behördenverzeichnis mit den Kontaktdaten zu allen Behörden und Institutionen des Bundes, z. B. eine kurze Beschreibung der Aufgaben, die Ansicht der Lage auf der Karte und einen Link zu den Einrichtungen. Die Kontaktdaten können Sie in Form des Anschriftenverzeichnisses als PDF-Datei herunterladen.

Beamtenversorgung

Der Finanzwissenschaftler Prof. Bernd Raffelhüschen hat für den Bund der Steuerzahler die Entwicklung der Beamtenpensionen in Nordrhein-Westfalen untersucht und die Ergebnisse seiner Studie vorgestellt. Demzufolge werden die Ausgaben von 4,1 Mrd. Euro für Pensionszahlungen in diesem Jahr in den kommenden zehn Jahren um 60 Prozent auf 6,6 Mrd. Euro pro Jahr ansteigen. Raffelhüschen hat schon öfter vor der „tickenden Zeitbombe der Beamtenpensionen" gewarnt. Seiner Meinung nach ist der „Beamtenapparat groß, alt und weiblich". Und Beamtinnen und Beamtengattinnen leben drei Jahre länger als der Durch schnitt. Raffelhüschen schlägt ein Reformpaket vor: Die Pension mit 67 soll um zehn Jahre vorgezogen, der Nachhaltigkeitsfaktor auch für Beamte eingeführt und die Ausbildungszeiten nicht mehr berücksichtigt werden. Die neue Landesregierung hat sich bisher nicht geäußert, ob sie diese Vorschläge prüfen und ggf. aufgreifen wird.

Zur Versachlichung um die Debatte zur Versorgung der Beamten hat der dbb beamtenbund und tarifunion eine Broschüre „Die 7 Irrtümer zur Beamtenversorgung" herausgegeben, die man unter www.der-oeffentliche-dienst.de herunterladen kann.

Neues Dienstrecht

Das neue Dienstrecht für die bayerischen Beamten ist auf den Weg gebracht. Der Landtag beschloss das Gesetz zum Neuen Dienstrecht, das nun – wie geplant - zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. Im Mittelpunkt der bayerischen Dienstrechtsreform stehen die „Stärkung des Leistungsprinzips" und „Flexibilisierung des Beamtenrechts". Unter den Landtagsabgeordneten war man sich einig, dass es sich bei diesem Gesetz um eine der größten Reformen in der bayerischen Parlamentsgeschichte handelt. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass der Umfang und die Tragweite der bayerischen Reformen im Dienstrechtsbereich weit über das hinausgehen, was in anderen Bundesländern bereits beschlossen wurde oder in anderen Ländern derzeit beraten wird. Rheinland-Pfalz kündigte bereits an, wesentliche Teile des Laufbahnrechts übernehmen zu wollen. Das bayerische Gesetz zum Neuen Dienstrecht kann unter www.der-oeffentliche-dienst.de heruntergeladen werden.


 

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