INFO-DIENST Öffentlicher Dienst/Beamte Ausgabe 2022#1: Schleswig-Holstein: Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2022

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INFO-DIENST Öffentlicher Dienst / Beamtinnen und Beamte Ausgabe 1#2022:
Schleswig-Holstein: Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2022

Am 24.03.2022, hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die  letzten beiden Gesetzgebungsverfahren zur Besoldung und  Versorgung der Beamtinnen und Beamten in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Bereits am 27.01.2022 hatte der Landtag die  tarifliche Einmalzahlung (Corona) für aktive Beamte beschlossen.

Die beschlossenen Gesetze sehen sowohl die zeit- und  wirkungsgleiche Übertragung der linearen Komponente des  Tarifergebnisses als auch weitere strukturelle Verbesserungen  vor:

- Erhöhung der Besoldung und Versorgung zum 01.06.2022 um 0,6 Prozent und eine weitere Erhöhung zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent,

- es erfolgt künftig die Dynamisierung aller bisherigen  statischen Zulagen (einschl. der Stellen- und Erschwerniszulagen),

- Erhöhung des Familienzuschlags um 40,00 Euro pro Kind,

- Einführung von Familienergänzungszuschlägen,

- Verbesserungen in der Beihilfe für kinderreiche Beamtenfamilien,

- Streichung der Besoldungsgruppe (BesGr) A 5 (Beamtinnen und Beamte, die in der BesGr A 5 eingruppiert sind, werden nach A 6 überführt),

- die Bemessungssätze für Ehegatten und Kinder werden unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 90 Prozent erhöht. Ergänzend entfallen die bisherigen Beihilfeselbstbehalte in den unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich der BesGr. A 9.

- der Eigenanteil in der Heilfürsorge wird von 1,4 auf 1,0 Prozent.

Trotz der heftigen Kritik der Gewerkschaften, hat der Landtag – wie viele andere Landtage auch – die Coronaprämie nicht auf die Versorgungsempfänger übertragen.


NRW hat Kostendämpfungspauschale abgeschafft

Zuletzt hatte der Berliner Senat zum 01.01.2018 die  Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe abgeschafft. Nun folgt Nordrhein-Westfalen diesem Beispiel und hat die Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022
entfallen lassen. Die Regelung betrifft Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden.
Das LBV von NRW behält den Eigenbehalt für das Jahr 2022  ab dem 25.03.2022 nicht mehr ein. Bereits einbehaltene  Beträge werden mit aktuellen Beihilfeanträgen erstattet.

Zu beachten ist, dass die Vorgehensweisen anderer  Beihilfestellen in NRW von dem geschilderten Verfahren des LBV NRW abweichen können.


Besoldung 2022 in den Ländern

Im November 2021 haben sich die Sozialpartner auf einen  Tarifabschluss für die Arbeitnehmer der Länder geeinigt (mit Ausnahme von Hessen, das nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehört und eigenständige Tarifverhandlungen führt). Die Länder sind seit Monaten bemüht, ihre Position für die Übertragung auf die Besoldung ihrer jeweiligen Landesbeamten  zu finden. Alle Länder haben zugesagt, die Corona-Prämie auf die
Beamten im aktiven Dienst zu übertragen.

Die meisten Länder übertragen die Prämie aber nicht auf ihre Versorgungsempfänger. Bei der Anpassung von Besoldung und Versorgung werden die Pensionäre aber einbezogen. Die überwiegende Zahl der Länder, beabsichtigt, die Besoldung – wie beim Tarif – zum 01.11.2022 anzuheben.

Hessen hat die Bezüge für seine Beamten schon in zwei Schritten erhöht (2,2 Prozent zum 01.08.2022 und 1,89 Prozent zum 01.08.2023). Schleswig-Holstein hat ebenfalls schon angepasst.


94 Prozent der Beamten sind privat versichert

Beamtinnen und Beamte fühlen sich in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gut aufgehoben. Trotz der von wenigen Ländern eingeführten „Pauschalen Beihilfe“ versichern sich die allermeisten Beamten und Beamtenanwärter weiterhin privat. Auch wenn es hin und wieder Kritik gibt, wollen die Beamten auf den maßgeschneiderten Versicherungsschutz der PKV nicht verzichten. Vom guten Standard- über einen Komfort- bis zum Top-Schutz ist eigentlich alles möglich. Schon ein „schlanker“ PKV Schutz bietet in der Regel mehr Leistungen  als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Die Ehe- sowie Lebenspartner sowie Kinder von Beamten haben Anspruch auf Beihilfe, wenn sie kein oder wenig eigenes Einkommen haben und nicht in der GKV pflichtversichert sind. Daher können auch sie sich privat versichern. Durch die höheren Beihilfesätze für Angehörige von Beamten sind ihre PKV-Beiträge besonders günstig.

In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen) gibt es inzwischen Sonderregelungen zur Pauschalen Beihilfe. Trotz  der Möglichkeit für Staatsbedienstete im Beamtenverhältnis, wird  die Option der Pauschale Beihilfe mit Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur wenig gewählt.

Längst hat es sich herumgesprochen, dass mit der Entscheidung für die pauschale Beihilfe die Beamten auf zahlreiche Vorteile des Beihilfesystems verzichten. Denn die Entscheidung für die Pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und bedeutet beispielsweise, dass gesetzlich versicherte Beamte diesen Zuschuss beim Wechsel
des Dienstherrn (z.B. vom Bund in ein Bundesland, das die pauschale Beihilfe nicht anbietet) deutlich verlieren würden. Den Beitrag zur GKV müssen sie dann alleine zahlen.


Ratgeber Beihilferecht in Bund und Ländern

Das beliebte Taschenbuch „Beihilferecht in Bund und Ländern“ informiert auf mehr als 300 Seiten über die wichtigsten Beihilfevorschriften.Der Ratgeber orientiert sich zwar an den Bundesvorschriften, aber Abweichungen bei den Ländern werden in einem eigenen Kapitel erläutert.

Als besonderen Service enthält das Buch ein Verzeichnis mit mehr als 140 ausgewählten Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können.

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Deutscher Lehrkräftepreis

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hat den „Deutschen Lehrkräftepreis – Unterricht innovativ“ 2021 verliehen. Wie der DPHV mitteilt, wurden Elf Lehrkräfte, vier Teams und vier Schulleitungen aus insgesamt zehn
Bundesländern für die Wettbewerbsrunde 2021 ausgezeichnet.

Über 5.200 Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben sich am Wettbewerb beteiligt. Die Träger des Wettbewerbs, die Heraeus Bildungsstiftung und der DPhV, wollen mit der Auszeichnung die Leistungen von Lehrkräften und Schulleitungen würdigen und in den Vordergrund der öffentlichen Wahrnehmung rücken. Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des DPhV, machte deutlich: „Jedes Jahr zeugen die eingereichten Unterrichtsprojekte von der Innovationsbereitschaft und dem vielseitigen Engagement unserer Lehrkräfte – so auch in diesem Jahr. Die Projekte haben überzeugt.

Ob Allgemeinbildung, theoretische Grundlagen oder praktische Anwendung: In unseren ausgezeichneten Projekten kommt nichts davon zu kurz, und so konnten unsere Lehrkräfte wieder einmal unter Beweis stellen, wie sie Pandemie-Alltag, Schülerorientierung und fachliche Professionalität Tag für Tag vereinen.

Ausführliche weitere Informationen gibt es unter www.dphv.de.


verdi setzt höhere Bezüge der Beschäftigten der Postbank durch

ver.di setzt höhere Gehälter für Beschäftigte der Postbank durch. „Durch die beiden Einmalzahlungen und den Mindestbetrag in Höhe von 100 Euro haben wir besonders für Beschäftigte in den unteren Gehaltsgruppen viel erreicht. Die Vereinbarung für eine verbindliche Übernahme und die Verlängerung des Kündigungsschutzes schaffen bis Anfang 2024 Arbeitsplatzsicherheit.

Das ist ein gutes Ergebnis für die Beschäftigten in extrem unsicheren Zeiten“, so Jan Duscheck, ver.di-Verhandlungsführer.

Demnach gibt es für die 15.000 Postbank-Beschäftigten

 

- ab 01.06.2022 eine Gehaltserhöhung von 3,1 Prozent

- und in einem zweiten Schritt zum 01.02.2023 noch mal 2,1 Prozent (mind. 100 Euro).

Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Mai 2022 sowie im Januar 2023 eine Einmalzahlung von jeweils 750 Euro.

 

Auszubildende der Postbank

Für Auszubildende steigen die Vergütungen in zwei Schritten um  insgesamt 100 Euro, zudem gibt es im Mai 2022 sowie im Januar 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 200 Euro. ver.di einigte sich mit den Arbeitgebern zudem darauf, dass Auszubildende in 2022 und 2023 Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis haben, sofern ihre Ausbildungsleistungen einem Notendurchschnitt von mindestens 2,6 entsprechen.

Dem Ergebnis müssen nun noch die ver.di-Mitglieder zustimmen. Dazu hat ver.di eine Mitgliederbefragung gestartet.

 

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Red 20220411

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