BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Zur Übersicht aller Newsletter
Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Beamtenbund fordert Erhalt der Zweigleisigkeit der Krankenversicherung
Ausgabe 2/2012
Die Themen im Überblick:
- Beamtenbund fordert Erhalt der Zweigleisigkeit der Krankenversicherung
- Höhere Bezüge im öffentlichen Dienst
- Pflege: Neuausrichtung durch Gesetz
- ver.di: Beamte im Norden erhalten weniger Geld als im Süden Deutschlands
- Mehr Generationengerechtigkeit
- Riester auf Rekordniveau
Beamtenbund fordert Erhalt der Zweigleisigkeit der Krankenversicherung
Das Gesundheitswesen wird teurer. Das wissen alle. Deshalb fallen bei den gesetzlichen Krankenkassen auch Leistungen weg und werden Zusatzbeiträge erhoben. Zuletzt haben die gesetzlichen Krankenkassen Überschüsse in Milliardenhöhe verzeichnet und weigern sich, diese Überschüsse an diejenigen zurückzugeben, die sie bezahlt haben.
Daneben gibt es eine breite politische Debatte zur Bürgerversicherung und über die Zweigleisigkeit der Systeme der Krankenversicherung in Deutschland. Was man wirklich unter „Bürgerversicherung" versteht, wissen die wenigsten. Einige Parteien haben zwar entsprechende Beschlusslagen, ein plausibles Konzept zu Inhalt und Struktur hat jedoch bisher keine einzige Partei vorgelegt, meint Uwe Tillmann vom Deutschen Beamtenwirtschaftsring.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Klaus Dauderstädt bringt es auf den Punkt und fordert den Erhalt der Privaten Krankenversicherung. Dauderstädt kommentierte damit die Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes Jürgen Graalmann, der für ein Ende der privaten Krankenversicherung (PKV) plädiert hatte. Die Zweigleisigkeit der Systeme gehöre zu den bewährten Traditionen des deutschen Sozialstaats und sei für die beamtenrechtliche Beihilfe auch ohne Alternative, positioniert sich Dauderstädt.
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen glaubt, dass man mit der Bürgerversicherung nicht weit kommen werde. Wenn man von der Neiddebatte wegkommt und eine Politik mit Weitblick betreiben will, wird man schnell feststellen, dass die Gesundheitsleistungen nur mit Privatversicherten finanzierbar sind, fasst der Verbandsvorsitzende Reinhold Schulte zusammen. Keiner habe sich bisher Gedanken darüber gemacht, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen es eigentlich hätte, wenn es keine PKV mehr gäbe. Ärzte werden doch gar nicht mehr ihre Praxen aufrechterhalten können. Zahnärzte, Apotheken und Krankenhäuser stünden vor gleichen Problemen, denn sie alle sind doch auf die Mehrzahlungen der Privatpatienten angewiesen. Bei den Ärzten bringen zehn Prozent Privatpatienten rund dreißig Prozent der Einnahmen hat der PKV-Verband gerechnet.
Schulte verweist auf die Beitragsentwicklung der letzten Jahre, die bei GKV (3,1 %) und PKV (3,3 %) nahezu gleich ist. Dabei seien die jährlichen Beitragsrückerstattungen der Privaten noch gar nicht berücksichtigt (1,3 Mrd Euro in 2010).
Höhere Bezüge im öffentlichen Dienst
Tarifbeschäftigte von Bund und Kommunen bekommen ebenso höhere Bezüge wie die Beamten des Bundes. Für die Tarifkräfte gibt es in den nächsten beiden Jahren eine Entgelterhöhung von insgesamt 6,3 Prozent: ab 1.3.2012 um 3,5 Prozent, ab 1.1.2013 um 1,4 Prozent und ab 1.8.2013 nochmal um 1,4 Prozent. Für Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich sind die Arbeitgeber an die Schmerzgrenze gegangen.
Im Nachgang der Tarifeinigung versprach Dr. Friedrich, sich im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzminister Dr. Schäuble im Kabinett dafür einzusetzen, das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen." Der eingebrachte Gesetzentwurf zur „Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2012/13" sieht vor:
1. Lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2012 und 2013 durch zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Erhöhungen vermindern sich um die Versorgungsrücklage jeweils um 0,2 Prozentpunkte. Dementsprechend sollen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1.3.2012 um 3,3 Prozent, zum 1.1.2013 um 1,2 Prozent und zum 1.8.2013 um 1,2 Prozent erhöhen. Gemäß § 14a Absatz 2 Satz 2 BBesG wird der Unterschiedsbetrag gegenüber einer nicht nach § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG verminderten Anpassung der Versorgungsrücklage zugeführt.
2. Die Bezüge für Beamtenanwärter des Bundes sollen sich zum 1.3.2012 um 50 Euro und zum 1.8. 2013 um weitere 40 Euro erhöhen.
Mehr Informationen:
Die Entgelt- und Besoldungstabellen finden Sie unter www.der-oeffentliche-dienst.de
Pflege: Neuausrichtung durch Gesetz
Lange hat es gedauert, aber nun hat die Bundesregierung doch noch einen Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung vorgelegt. Es bedarf einer Fortentwicklung der Leistungsangebote der Pflegeversicherung, damit diese den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden kann. Zudem muss neu definiert werden, wer als pflegebedürftig anzusehen ist. Dabei muss auch geklärt werden, welchen Hilfebedarf insbesondere an Demenz erkrankte Menschen haben.
Denn bereits heute sind ca. 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, viele von ihnen sind an Demenz erkrankt. In wenigen Jahrzehnten wird die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf über 4 Millionen Menschen steigen. Dieser Wandel stellt große Herausforderungen an die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung und an ihre Finanzierung.
Mit dem Gesetz soll auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt werden. Hierbei soll ein Expertenbeirat helfen – der parallel zum Gesetzgebungsverfahren tagen wird. Im Hinblick darauf, dass an Demenz erkrankte Menschen zeitnah konkrete Hilfe brauchen, soll das neue Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Auch die freiwillige private Pflege-Vorsorge soll daher ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert werden. Hierzu will die Bundesregierung eine weitere gesetzliche Regelung vorlegen.
Mit einer Pflegetagegeldversicherung sind Sie finanziell gut abgesichert. Bei der HUK-COBURG finden Sie den günstigen Tarif. Ihr Ansprechpartner freut sich auf Ihren Anruf.
ver.di: Beamte im Norden erhalten weniger Geld als im Süden Deutschlands
Das Besoldungsniveau der Beamten in Bund und Ländern entwickelt sich immer stärker auseinander, gleichzeitig muss die im Grundgesetz geforderte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland zunehmend in Frage gestellt werden. So lautet die Zwischenbilanz nach fünf Jahren Föderalismusreform, die die Gewerkschaft ver.di anlässlich einer Fachtagung zu diesem Thema in Berlin zog. „Wir fordern ein, dass die Verabredung in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP eingelöst wird, eine Bilanzierung vorzunehmen und hieraus Konsequenzen zu ziehen", betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp.
Unter den Ländern gebe es Gewinner und Verlierer der Föderalismusreform mit einem auffälligen Nord-Süd-Gefälle zwischen Nehmer- und Geberländern. Beispielhaft führt Meerkamp die Besoldung (A10) zweier Finanzbeamter in Berlin und Baden-Württemberg an, deren Bruttoeinkommen (2.879 Euro und 3.268 Euro) trotz gleicher Tätigkeit, Dienstalter und Familienstand eine Differenz von 389 Euro monatlich aufweist.
Bei einem verbeamteten Feuerwehrmann (A7, Stufe 1) in Berlin und Nordrhein-Westfalen betrage die Differenz bei vergleichbarer Grundkonstellation immerhin noch 160 Euro zuungunsten des Berliners, bei der Besoldungsgruppe (A10) sogar 350 Euro. Verantwortlich für diese Differenzen seien beispielsweise unterschiedliche Besoldungsanpassungen, stark differierende Sonderzahlungen und abweichende Gestaltungen der Besoldungsstufen. Diese auseinanderstrebenden Besoldungswege führten zeitversetzt auch zu erheblichen Versorgungsunterschieden bei Bund, Ländern und Kommunen. Ursache dieser Entwicklung sei die Föderalismusreform, durch die Bund und Länder die Kompetenz erhielten, Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig zu regeln.
ver.di befürchtet angesichts dieser Fakten eine Konkurrenz um die Rekrutierung des qualifizierten Nachwuchses, besonders vor dem Hintergrund eines vielfach erkennbaren Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst. Besoldungspolitik entwickle sich immer mehr zu einem Instrument des Personalmanagements und der Personalsteuerung.
Mehr Generationengerechtigkeit
Die dbb jugend-Vorsitzende Sandra Hennig hat beim Bundesjugendtag mehr Gerechtigkeit bei den verschiedenen Generationen gefordert. Es dürfe „nicht angehen, dass immer mehr Arbeit und Verantwortung auf immer weniger Schultern geladen werden, nur weil es die Schultern der Jüngeren sind, die sich weniger schlagkräftig wehren können", betonte Hennig. Vor dem Hintergrund, dass in den kommenden zehn Jahren mehr als 700.000 Menschen altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, hätten öffentliche Arbeitgeber ein dickes Hausaufgabenheft in Sachen demographiefeste und –gerechte Personalpolitik.
Riester auf Rekordniveau
Immer mehr Deutsche vertrauen der privaten Altersvorsorge. Vor allem liegt „Riester" weiter im Trend. Kein Wunder, unterstützt der Staat diese Form der Altersvorsorge doch mit stattlichen Förderungen.
Allein im I. Quartal 2012 erhöhte sich die Zahl der Riesterverträge um 115.000 auf ein neues Rekordhoch von rund 15,5 Millionen. Mit 65.000 Verträgen erlebt „Wohnriester" den stärksten Zugang. Dahinter folgen die Riester-Rentenversicherungen (Plus 32.000), die Riester-Fondssparpläne (plus 11.000) und Riester-Banksparpläne mit 7.000 Neuverträgen.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich „riestern" für Sie persönlich auswirkt, steht Ihnen der Ansprechpartner der HUK-COBURG gerne zur Verfügung und wird Sie kompetent beraten (Kontaktdaten siehe unten).
Beamtenversorgung
Der DBW hat den Ratgeber „Beamtenversorgung in Bund und Ländern" neu aufgelegt. Das 192-seitige Buch können Sie für 7,50 Euro bestellen:
www.der-oeffentliche-dienst.de
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |