INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2013#01

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Tarifrunde deutscher Länder: Gewerkschaften fordern 6,5 Prozent

Ausgabe 1/2013

Die Themen im Überblick:

- Tarifrunde deutscher Länder
- Erfolgsfaktor öffentlicher Dienst
- Staat zahlt jährlich 60 Euro Zuschuss zur Pflegeversicherung
- Personalräte-Preis 2013
- Open Government
- Professorenbesoldung
- Familienpflegezeit

Tarifrunde deutscher Länder: Gewerkschaften fordern 6,5 Prozent

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben ihre Forderungen für die Tarifrunde in den Ländern erhoben. Für die Gewerkschaften sorgt die gute Konjunkturentwicklung der letzten Jahre für eine deutlich positive Einnahmeentwicklung bei den öffentlichen Haushalten. Für den Zeitraum 2012 bis 2014 wird für die Länder ein Steuerplus von 8,2 Prozent erwartet. Darum sei es jetzt an der Zeit, die Beschäftigten daran teilhaben zu lassen. Die Forderung im Detail:
- 6,5 Prozent mehr Geld mit einer sozialen Komponente.
- 100 Euro monatlich mehr für Auszubildende und verbindliche Übernahme.
- Keine Verschlechterung des Urlaubsanspruchs.
- Verhandlungen über Einschränkungen befristeter Arbeitsverhältnisse führen.
- Die Ergebnisse zeit- und inhaltsgleich auf Beamte übertragen.
- Die Laufzeit soll nicht mehr als 12 Monate betragen.

Die Gewerkschaften weisen auf den tariflichen Einkommensrückstand der Beschäftigten in den Ländern hin. Der Abstand zur Entgelttabelle TVöD (Bund und Kommunen) beträgt nach Gewerkschaftsangaben zum 1.1.2013 etwa 2,3 Prozent. Dieser Abstand erhöht sich noch mal um weitere 1,4 Prozent, wenn die Gehälter für Bundes- und Kommunalbeschäftigte zum 1. August 2013 in Kraft treten.

Auch bei der 2. Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Experten rechnen bis Ende März 2013 mit einem Tarifabschluss.

Gespräche zu L-EGO in Aussicht

Neben der Tarifrunde für Landesbeschäftigte drängen die Lehrergewerkschaften auf den Abschluss einer Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO). Im Anschluss an den Verhandlungsauftakt in der Länder-Tarifrunde haben sich die Vertreter der Bundesländer bereiterklärt, über die Eingruppierung von Lehrkräften mit den Gewerkschaften zu sprechen. Von der Entgeltordnung (L-EGO) sind rund 200.000 Lehrkräfte im Tarifverhältnis betroffen.

Übertragung auf Beamte gefordert

Der Tarifabschluss für Arbeitnehmer in den Ländern hat auch für Landesbeamte eine Bedeutung. Traditionell orientiert sich die Anpassung der Beamtenbezüge am Tarifergebnis. Es besteht aber kein Automatismus. Denn für Besoldung und Versorgung sind die Gesetzgeber in den Landesparlamenten zuständig. Und dort gibt es längst nicht mehr den Gleichklang wie man es von früher kennt – weder zeitlich noch inhaltlich.


Erfolgsfaktor öffentlicher Dienst

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat bei der 54. Jahrestagung des dbb beamtenbund und tarifunion ein klares Bekenntnis zum öffentlichen Dienst abgegeben. Für Friedrich ist die loyale und gut funktionierende Verwaltung eine der wichtigsten Erfolgsgrundlagen für den Standort Deutschland.

Es sei wichtig, die Gesellschaft vom Wert und von der Zukunftsfähigkeit der Strukturen des öffentlichen Dienstes zu überzeugen. Politik, Arbeitgeber und Beschäftigte tragen hierfür die Beweislast. Im Hinblick auf die künftigen Versorgungslasten von Bund und Ländern müsse die Politik zur Finanzierbarkeit der Systeme manches Vorurteil in der öffentlichen Meinung korrigieren. Wichtig sei aber auch, für die Finanzierbarkeit der Versorgungslasten glaubwürdig, etwa in Form von Pensionsfonds, vorzusorgen.

Dr. Friedrich zeigte mit vielen Beispielen, dass der Fortschritt im öffentlichen Dienst längst angekommen ist. Der Minister ist davon überzeugt, dass die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf beiden Statusgruppen „Tarifbeschäftigten" und „Beamten" beruhe. Dennoch brauche der öffentliche Dienst auch weiterhin die Offenheit gegenüber gesellschaftlichen Veränderungen.

Der öffentliche Dienst hält nicht nur Schritt, sondern ist Teil des Fortschritts und ist schon heute ein attraktiver Arbeitgeber.

Staat zahlt jährlich 60 Euro Zuschuss zur Pflegeversicherung

Wer eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall abschließt, bekommt seit Jahresbeginn 60 Euro Zuschuss vom Staat.

Der Staat fördert den „Pflege-Bahr", weil er erkannt hat, dass die Pflege-Pflichtversicherung in einer alternden Gesellschaft zukünftig nicht mehr alleine ausreichen wird. Die private Vorsorge mit staatlichem Zuschuss soll Abhilfe schaffen.

Zum Hintergrund: Deutschland altert. Das ist nicht neu. Damit steigt aber auch das Risiko, ein Pflegefall zu werden und das kann teuer werden. Selbst mit der Pflege-Pflichtversicherung ist man nicht alle Sorgen los. „Von Heimkosten in Höhe von rund 3.500 Euro oder sogar mehr trägt die Pflege-Pflichtversicherung maximal die Hälfte", erklärt Dr. Hans Olav Herøy, Vorstand der HUK-COBURGKrankenversicherung.

Günstige Gelegenheit

Die Gelegenheit, sich um die private Pflegevorsorge zu kümmern, ist günstig wie selten zuvor. Der Grund: Der Staat fördert den „Pflege-Bahr" mit einer monatlichen Zulage von fünf Euro. Die Zulage können alle pflege-pflichtversicherten Bürgerinnen und Bürger, die bereits 18 Jahre alt sind, erhalten. Dazu muss mindestens ein monatliches Pflegegeld von 600 Euro in der Pflegestufe 3 versichert werden. Ein Leistungsanspruch besteht aber auch bereits in der Pflegestufe 1 oder 2, sowie bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, wie bei Demenz (Pflegestufe 0). Es erfolgt grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung. Alle Personen, die aktuell nicht pflegebedürftig sind, können sich versichern.

Mehr Informationen:

Gerne erstellt Ihnen der Ansprechpartner der HUK-COBURG ein persönliches Angebot. Rufen Sie ihn doch einfach mal an.


Deutscher Personalräte Preis 2013

Bereits zum 3. Mal können sich alle Personalvertretungen der öffentlichen Verwaltung um den „Deutschen Personalräte-Preis" bewerben. Die Auszeichnung will die Arbeit von Personalräten öffentlich machen, ihre Arbeit wertschätzen und die Interessenvertreter motivieren, die Initiative zu ergreifen und sich kreativ und gestaltend für die Belange der Beschäftigten einzusetzen. Der Preis ist eine Initiative der Zeitschrift „Der Personalrat". Als größte Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst beteiligt sich die HUK-COBURG als Partner und lobt einen Sonderpreis aus.

Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2013. Für die Teilnahme genügt eine Kurzbewerbung mit den wesentlichen Informationen zum Inhalt des konkreten Projektes.

Ausführliche Informationen, Bewerbungsunterlagen und Kontaktadressen auf www.dprp.de.

Open Government

Modernes Regierungs- und Verwaltungshandeln muss heutzutage auch offen sein. „Open Government" ist die neue, transparente und auf Zusammenarbeit ausgelegte Verwaltungskultur weltweit in aller Munde. Diese Änderungen sind jedoch weit gefächert und reichen vom Informationsfreiheitsgesetz über Verwaltungsdaten bis hin zur Frage, wie auf nationaler und auf EU-Ebene Bürgerbeteiligungen künftig aussehen könnten – sei es im Internet oder in „klassischer" Form, z. B. als Europäische Bürgerinitiative. Allein das Statistische Bundesamt ist mit seinem Datenangebot aus über 390 Bundesstatistiken Vorreiter für Open Data und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Open-Government Initiative.

Professorenbesoldung

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Professorenbesoldung des Bundes beschlossen. Mit dem Vorhaben soll ein Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter umgesetzt werden, die die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hat. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Grundgehälter der Professoren der Besoldungsgruppe W 2 und W 3 anzuheben und zugleich Erfahrungsstufen einzuführen.

Familienpflegezeit

Für Bundesbeamte soll es künftig einen flexibleren Eintritt in den Ruhestand geben, wenn sie Familienangehörige pflegen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit hat die Bundesregierung zugestimmt. Damit soll infolge der demografischen Entwicklung ein zunehmendes Bedürfnis pflegender Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Rechnung getragen werden. Außerdem können Beamte, denen durch familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung Besoldungseinbußen entstehen, die sich auch nachteilig auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirken, Lücken in der Versorgungsbiografie künftig besser ausgleichen. Sie erhalten einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit und damit eine neue Möglichkeit zur Kompensation dieser Zeiten. Dies ist gleichzeitig ein erster konkreter Schritt auf dem Weg zu einer Kultur des längeren Arbeitens.


 

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