INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2007#05

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Bundesbeihilfeverordnung löst die Beihilfevorschriften des Bundes ab

Ausgabe 5/2007

Die Themen im Überblick:
- Bundesbeihilfeverordnung löst die Beihilfevorschriften des Bundes ab
- Strukturprinzipien des Beihilferechts
- Anpassungen der Beamtenbesoldung
- Ratgeber „Die Beihilfe“
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Bundesbeihilfeverordnung löst die Beihilfevorschriften des Bundes ab

Schon vor mehr als zwei Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass die als Verwaltungsvorschriften ergangenen Beihilfevorschriften des Bundes nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gesetzesvorbehalts genügen. Nach Auffassung des BVerwG sind die wesentlichen Entscheidungen über die Leistungen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit vom Gesetzgeber und nicht von der Regierung zu treffen. Das Gericht erklärte sich in seinem Urteil „2 C 50.02“ vom 17. Juni 2004 allerdings damit einverstanden, dass die bisherigen Beihilfevorschriften für eine Übergangszeit weiter angewendet werden dürfen. Nunmehr zeichnet sich für das kommende Frühjahr eine Neuregelung im Beihilferecht ab. Das BVerwG entschied, dass die tragenden Strukturprinzipien des Beihilferechts gesetzlich geregelt werden müssen und nannte hierfür konkrete Beispiele (siehe Kasten). Das Bundesinnenministerium hat vor kurzem einen Vorschlag erarbeitet, mit dem die Wesenselemente zur Beihilfe neu in das Bundesbeamtengesetz (BBG) eingefügt werden soll. Die Änderung des BBG ist im Rahmen eines Artikelgesetzes „Dienstrechtsneuordnungsgesetzes“ vorgesehen. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes kann erst im Frühjahr gerechnet werden. Die konkrete Ausgestaltung zur Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen soll dann in einer neuen Rechtsverordnung erfolgen. Die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) werden dann abgeschafft und durch eine neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ersetzt. Die inhaltlichen Regelungen der neuen BBhV sollen überwiegend dem bisherigen Recht entsprechen. Die neue Bundesbeihilfeverordnung soll aber vollständig neu gegliedert werden und wird mehr als 50 statt bisher 18 Paragrafen enthalten. Der Entwurf des BMI sieht vor, einige Klarstellungen und dringend notwendige Änderungen vorzunehmen (u. a. Anpassungen an die Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz).

Strukturprinzipien des Beihilferechts
- Das System, das für Beamte und ihre Angehörigen die Absicherung vor den finanziellen Folgen von Krankheit organisieren soll.
- Die Risiken, die abgedeckt werden sollen.
- Personenkreis, der Leistungen beanspruchen kann.
- Leistungen, die beihilfefähig sein sollen.
- Leistungsausschlüsse und Konkurrenzregelungen bei mehrfacher Anspruchsberechtigung.
- Begrenzung der zu erbringenden Leistungen.

Anpassungen der Beamtenbesoldung

Der Beamtenbund und die Gewerkschaft ver.di haben für die bevorstehende Tarif- und Besoldungsrunde im Jahr 2008 ihre Zusammenarbeit vereinbart. In mehreren Ländern haben die Gesetzgeber bereits in den vergangenen Wochen beschlossen, die Besoldung ihrer Landesbeamten anzuheben. Andere Länder haben eine Erhöhung angekündigt. Durch die Föderalismusreform können die Landesgesetzgeber die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten selber regeln. Eine Übersicht über den aktuellen Stand aller Regelungen finden Sie unter www.der-oeffentliche-dienst.de.

Ratgeber „Beihilferecht in Bund und Ländern"

Sie möchten bei der Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte hat den beliebten Ratgeber zur Beihilfe neu aufgelegt. Das 232-seitige Buch erläutert die Beihilfevorschriften des Bundes sowie die landesspezifischen Abweichungen in einem besonderen Kapitel. Das Buch kann unter der Website www.beamten.informationen.de für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Euro Versandpauschale bestellt werden.


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