INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2012#04

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Der öffentliche Dienst hat mehr Anerkennung verdient

Ausgabe 4/2012

Die Themen im Überblick:

- Der öffentliche Dienst hat mehr Anerkennung verdient
- dbb mit neuer Führungsspitze
- NRW plant Reform beim Dienstrecht
- Praxisgebühr entfällt
- Wenn die Rechnung zu spät kommt


Der öffentliche Dienst hat mehr Anerkennung verdient

Im Rahmen der Euro-Krise reden viele deutsche Politiker vom „guten“ öffentlichen Dienst in Deutschland und loben die öffentliche Verwaltung hierzulande in höchsten Tönen. Gerne wird darauf verwiesen, dass sich der „funktionierende“ öffentliche Dienst gerade beim Gelingen der deutschen Einheit große Dienste erworben hat. Ohne diese Stabilität hätte der Staat die Währungs- und Schuldenkrise nicht in Grenzen halten können.

Nicht nur am Beispiel Griechenland wird deutlich, dass uns viele europäische Nachbarländer für die gut funktionierende Finanzverwaltung, eine verlässliche Polizei und den hohen Standard in unserem Gesundheitswesen beneiden. Der neue dbb-Vorsitzende Klaus Dauderstädt spricht in diesem Zusammenhang von „Leistung macht Staat!“.

Bei näherem Hinschauen geht die Politik aber oft leichtfertig mit dem hohen Niveau des öffentlichen Dienstes um. Stellenabbau und Arbeitsverdichtung sind genauso an der Tagesordnung wie das Sparen auf allen Ebenen. Auch am Notwendigen wird gespart. Ein Blick in Schulen und Hochschulen zeigt grobe Versäumnisse auf.

Hinzu kommen die unklaren Handlungen mancher Regierungen. Kurzfristiges Denken prägt leider allzu oft das Handeln. Da führt das Land Niedersachsen eine Versorgungsrücklage ein, um die steigenden Lasten bei der Versorgung der Beamten zu beherrschen und schon wenige Jahre später wird der angesparte Fonds für Mittel des tagespolitischen Geschehens wieder aufgelöst. Das ist genauso wenig vertrauenswürdig wie die ersten Handlungen eines neu gewählten Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, der gleich zu Beginn seiner Amtszeit sagt „weniger Schüler – weniger Lehrer“. Man hätte sich auch vorstellen können, dass der erste grüne Landeschef dem Umstand „weniger Schüler“ mit „kleineren Klassenstärken“ begegnet. Die inzwischen beschlossenen Stellenstreichungen bei Lehrern wiegen deshalb besonders schwer, weil Kretschmann als ehemaliger Rektor eines Gymnasiums die Zustände an Schulen besonders vertraut sein müssten und er deshalb auch andere Antworten hätte finden können.

Nein, der deutsche öffentliche Dienst ist alles andere als gesund. Es ist vieles mit der heißen Nadel gestrickt und ohne die Bereitschaft zur Übernahme von Mehrarbeit in personell unterbesetzten Bereichen würden heute schon mehr Probleme zu Tage treten als das der Fall ist.

Und die Zahl an Herausforderungen an Bund, Länder und Gemeinden führen eher zur Besorgnis als zur Gelassenheit. Der öffentliche Dienst wird eher und intensiver von den demografischen Problemen erfasst als die Private Wirtschaft. Denn der öffentliche Dienst ist älter. Eine noch nie dagewesene Ruhestandswelle müssten der Politik die Sorgenfalten auf die Stirn treiben.

Der dbb beamtenbund und tarifunion geht von 700.000 Zurruhesetzungen in den nächsten Jahren aus. Eine wahrlich beeindruckende Zahl. Und angesichts der geringer werdenden Schulabgängerzahlen müsste man sich schon heute landauf landab um ein besseres Image der öffentlichen Verwaltung bemühen. Der öffentliche Dienst ist gut, braucht aber ein besseres Image, fordert der Deutsche Beamtenwirtschaftsring.

dbb mit neuer Führungsspitze

Als „historische Tagung“ hat der neugewählte Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt den Gewerkschaftstag des dbb beamtenbund und tarifunion bezeichnet, der Mitte November in Berlin stattfand. „Wir haben unseren Auftrag zur Integration erfüllt“, sagte Dauderstädt mit Blick auf die Verschmelzung von dbb tarifunion und dbb. Dauderstädt versprach den 860 Delegierten, dass der dbb seine „Kernkompetenz als Beamtenvertretung ausbauen und die neue Tariffähigkeit kraftvoll zur Geltung bringen“ werde.

Unter dem Motto „Leistung macht Staat“ hatten die Delegierten des dbb eine neue Führungsspitze gewählt. Bei der Wahl um den Bundesvorsitz setzte sich Klaus Dauderstädt mit 511 Stimmen gegen seinen Gegenkandidaten und Bayerischen Landeschef, Rolf Habermann durch, der 335 Stimmen erhielt.

Der neuen Führungsspitze des dbb beamtenbund und tarifunion, der mehr als 1,2 Millionen Mitglieder zählt, gehören als hauptamtliche Stellvertreter der Zweite Vorsitzende des dbb und Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ und der Stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra an. Als weitere Mitglieder der neuen Führung wurden gewählt: Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuergewerkschaft – DSTG), Astrid Hollmann (VRFF – Die Mediengewerkschaft), Kirsten Lühmann (Deutsche Polizeigewerkschaft, DPolG), Ulrich Silberbach (komba gewerkschaft), Volker Stich (BBW Beamtenbund und Tarifunion Baden-Württemberg) und Claus Weselsky (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer, GDL).

Zum Ehrenvorsitzenden wurde der bisherige dbb-Chef Peter Heesen ernannt, der sich nicht mehr zur Wahl gestellt hatte.

NRW plant Reform beim Dienstrecht

Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant eine Dienstrechtsreform. Die Umsetzung soll in zwei Stufen erfolgen. In einem ersten Schritt hat man den Entwurf eines Dienstrechtsanpassungsgesetzes vorgelegt, das zum 01.01.2013 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz sollen unaufschiebbare Änderungsbedarfe im Besoldungs-, Versorgungs-und Dienstrecht vorgenommen werden. Im zweiten Schritt plant die Landesregierung weitere dienstrechtliche Änderungen, die aber erst Ende 2014/Anfang 2015 in Kraft treten sollen.

Die zum Jahresbeginn 2013 vorgesehen Änderungen sehen beispielsweise die Abkehr vom Besoldungsdienstalter und damit vom Lebensalter beim Einstieg in das Grundgehalt vor. Künftig sollen sich sowohl Stufeneinstieg als auch der Aufstieg nach sogenannten Erfahrungsstufen richten. Damit will das Land ein europarechtskonformes und dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechendes Besoldungsrecht schaffen.

Neben der Besoldung sind auch versorgungsrechtliche Änderungen geplant. Ein abschlagsfreier Eintritt in den Ruhestand im Alter von 65 soll zukünftig möglich sein, wenn 45 Jahre berücksichtigungsfähige Zeiten vorgewiesen werden können. Wird der Beamte auf eigenen Antrag vorzeitig in den Ruhestand versetzt, soll der Versorgungsabschlag von 10,8 auf 14,4 Prozent erhöht werden. Fach- und Hochschulausbildungszeiten sollen nur noch verkürzt als ruhegehaltfähige Dienstzeiten anerkannt werden. Die beabsichtigten Änderungen machen erneut deutlich, wie notwendig es auch für Beamtinnen und Beamte ist, für das Alter privat vorzusorgen, meint Uwe Tillmann vom Deutschen Beamtenwirtschaftsring. Die Minderungen bei den Ruhestandsbezügen von Beamten in Nordrhein-Westfalen werden längst auch in anderen Ländern diskutiert. Es geht nicht um das „ob“, sondern lediglich um das „wann“ appelliert Tillmann an die Beamtenschaft, sich rechtzeitig um einen persönlichen Vorsorgecheck zu kümmern. Erst dann kennt jeder seine persönliche Situation.

Mehr Informationen:

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Praxisgebühr entfällt

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes begrüßen einhellig die Abschaffung der Praxisgebühr im Beihilferecht. Es ist folgerichtig, wenn die Praxisgebühr für gesetzlich Krankenversicherte abgeschafft wird, dies auch auf den Beamtenbereich zu übertragen. „Gut, dass der Eigenbehalt in der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ebenfalls entfallen soll. Der DGB begrüßt das ausdrücklich“, erklärte die stellvertretende DGB-Chefin Ingrid Sehrbrock.

Seit Einführung der Praxisgebühr im Jahr 2004 werden Beamtinnen und Beamte zehn Euro pro Quartal für ärztliche Leistungen von der Erstattung ihrer Aufwendungen abgezogen. Dadurch spart der Dienstherr auf Kosten der Beamten bei den Ausgaben in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Gleiches gilt für die Eigenbehalte zum Beispiel bei Arzneimitteln und Krankenfahrten.

Der Bundestag hat für die Abschaffung der Praxisgebühr bereits grünes Licht gegeben. Nun wird das Bundesinnenministerium eine entsprechende Änderung in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vorbereiten. Damit entfällt die Praxisgebühr aber vorerst nur für Bundesbeamte. Da das Beihilferecht „Ländersache“ ist, kann die Praxisgebühr dort erst entfallen, wenn das jeweilige Land seine Vorschriften zur Beihilfe angepasst hat.

Eine vollständige Fassung der Bundesbeihilfeverordung (BBhV) mit allen 13 Anlagen finden Sie unter www.gesundheit-und-beihilfe.de.

Wenn die Rechnung zu spät kommt

Hat Ihre Autoversicherung den Beitrag erhöht? Dann nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht: Sie können noch innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur günstigen HUK-COBURG wechseln. Das Einspar-Potenzial beträgt oft 100 Euro und mehr.

Bis zum 30.11. können Sie entscheiden, ob sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und wechseln wollen. Vergleichen lohnt sich!

Bei der Suche nach einem günstigeren Kfz-Versicherungstarif können Vergleichsportale helfen, beispielsweise www.transparo.de.

Doch mit einem Preisvergleich allein ist es nicht getan: Man muss auch wissen, wie ein Wechsel vonstattengeht. In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer fristgerecht kündigen will, muss dies spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich tun. Entscheidend für die Gültigkeit ist nicht der Tag des Verschickens, sondern dass die Kündigung dem Versicherer fristgerecht vorliegt.

Doch gar nicht selten ist der viel beschworene Stichtag vorbei und die Rechnung der Kfz-Versicherung lag noch nicht im Briefkasten. Der Gesetzgeber räumt in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht ein, d. h. man kann auch noch nach dem 30.11. zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Zudem muss der bisherige Kfz-Versicherer in seiner Rechnung klar und deutlich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Geltend machen lässt sich das Sonderkündigungsrecht im Falle einer Tariferhöhung und/oder wenn Veränderungen in der Typ- oder Regionalklasse zu Verteuerungen führen. Das Sonderkündigungsrecht greift allerdings nicht, wenn die veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in eine schlechter eingestufte Region verursacht wird. Und auch wer einen Schadenfall hatte, der zur Verschlechterung der Schadenfreiheitsklasse führte, kann seinem Versicherer nach dem Stichtag nicht einfach Adieu sagen.


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